Gesetzliche Vorgaben erfüllen
Autopflegeprodukte und Kfz-Reiniger sind Bedarfsgegenstände im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB). Sie unterliegen der EU Detergenzien-Verordnung (VO (EG) 648/2004) und dem Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG). Daneben bestehen Vorgaben an Kennzeichnung, Sicherheitsdatenblätter (GHS / CLP) und Meldepflichten (UFI-Codes). Wir unterstützen Sie rund um die Kennzeichnung und bei Fragen zur Verkehrsfähigkeit Ihrer Produkte.
Optimale Wirkung erzielen
Auch die Kundenerwartungen und Anforderungen an Materialschonung und Wirksamkeit der Reinigungs- und Pflegeprodukte sind hoch. Das akkreditierte DEKRA Labor bietet Ihnen eine Vielzahl an Laboruntersuchungen und Anwendungstests mit anerkannten und selbstentwickelten Prüfverfahren für die entsprechenden Nachweise an.