Komplexe Sicherheitsanforderungen
Die Anforderungen an maschinentechnische Einrichtungen der Veranstaltungstechnik sind vor allem in der DIN 56950-1 (Bestandsanlagen) und in der EN 17206 (Neuanlagen) geregelt. Zusammen mit den Anforderungen der DGUV Verordnung 17/18 und weiteren Regelwerken wie der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) bilden sie den komplexen Rahmen für die technische Sicherheit bei Veranstaltungen aller Art. Kommt es bei Missachtung zu Unfällen, drohen neben Sach- und Personenschäden auch empfindliche Strafen.
Sichere Technik für Ihre Veranstaltungen
Die qualifizierten DEKRA Prüfingenieure und Sachverständigen unterstützen Sie mit regelmäßigen unabhängigen Überprüfungen Ihrer gesamten Veranstaltungstechnik nach allen geltenden Gesetzen und Normen. Aus der branchenüblichen Betriebsweise haben sich Prüfungen mit festgelegten Prüffristen durch befähigte Personen bewährt: Hierbei erfolgt in der Regel eine Prüfung durch Sachkundige alle 12 Monate sowie eine Prüfung durch Ermächtigte Sachverständige alle 48 Monate. Gerne erstellen wir für Sie auch Gutachten oder Bewertungen und führen außerordentliche Prüfungen durch.