Prüfungen von Veranstaltungstechnik
Bühne frei – von technischen Risiken
Artisten schweben durch die Luft, beim Open Air feiern tausende Fans ihre Lieblingsbands, die Musicalshow fasziniert ... All das wäre ohne hochkomplexe Bühnentechnik unmöglich!

Je spektakulärer aber die Technik, desto höher auch die Risiken für Künstler, Beschäftigte und Publikum. Die DEKRA Sicherheits-Experten sorgen dafür, dass Ihre Show sicher über die Bühne gehen kann. Von der Prüfung der Lichttraversen in der Gemeindehalle bis zur Drehbühne im Festspiel- oder Opernhaus.
Die Anforderungen an maschinentechnische Einrichtungen der Veranstaltungstechnik sind vor allem in der DIN 56950-1 (Bestandsanlagen) und in der EN 17206 (Neuanlagen) geregelt. Zusammen mit den Anforderungen der DGUV Verordnung 17/18 und weiteren Regelwerken wie der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) bilden sie den komplexen Rahmen für die technische Sicherheit bei Veranstaltungen aller Art. Kommt es bei Missachtung zu Unfällen, drohen neben Sach- und Personenschäden auch empfindliche Strafen. Eine regelmäßige unabhängige Überprüfung Ihrer Veranstaltungstechnik bringt Sie auf die sichere Seite!
Wer sich prüfen lassen muss
Unter die genannten Prüfgrundlagen fallen je nach Anwendungsfall Veranstaltungsstätten wie beispielsweise Theater, Mehrzweck- und Messehallen, Studios bei Film, Fernsehen und Hörfunk, Spiel- und Szenenflächen in Konzertsälen/Schulen/Bars/Diskotheken, Freilichtbühnen, Kleinkunstbühnen und mehr. Maschinentechnische Einrichtungen, die regelmäßig überprüft werden müssen, sind unter anderem Beleuchtungszüge und -türme, Bühnen-, Orchester und Saalpodien, Flugwerke, Drehbühnen, Prospektlager und -züge, Seiten- und Hinterbühnentore und andere.
Falls Sie unsicher sind, ob Ihre Einrichtung bzw. Ihre maschinentechnischen Einrichtungen prüfpflichtig sind: DEKRA berät Sie gerne unverbindlich am Telefon.
DEKRA prüft und sichert
Unter Berücksichtigung der branchenüblichen Betriebsweise haben sich Prüfungen mit festgelegten Prüffristen durch befähigte Personen bewährt: Hierbei erfolgt in der Regel eine Prüfung durch Sachkundige alle 12 Monate sowie eine Prüfung durch Ermächtigte Sachverständige alle 48 Monate. Für all diese Bereiche der Veranstaltungstechnik stellt DEKRA die qualifizierten Prüfingenieure und Sachverständigen.
Unsere Leistungen
Prüfungen vor Inverkehrbringen
Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme Wiederkehrende Prüfungen
Außerordentliche Prüfungen
Gutachterliche Bewertungen
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