Alle diese Verfahren sind bei einer Begutachtung anerkannt, wenn sie entsprechend den fachlichen Vorgaben, d.h. nach den so genannten CTU-Kriterien der Beurteilungskriterien erfolgen. Diese Anforderungen halten wir selbstverständlich ein.
Haaranalysen und Abstinenz-Kontrollprogramme (Urin/Blut) unterscheiden sich hinsichtlich der Planbarkeit und beim Startzeitpunkt des Abstinenzbelegs. Bei Haaranalysen ist die Terminplanung zur Abgabe der Probe nicht so zeitkritisch, wie bei der Urinabgabe oder Blutentnahme.
Während bei Abstinenz-Kontrollprogrammen mit Urin oder Blut bereits kurz nach dem Beginn des Verzichts auf Alkohol oder Drogen gestartet werden kann, ist bei Haaranalysen darauf zu achten, dass eine ausreichende Wartezeit (=Sicherheitsabstand) zum letzten Konsum einzuhalten ist. Dieser beträgt in der Regel 6 Monate. Bei Fragen hierzu informieren wir Sie gerne per-sönlich.
Sollte der Konsum von Alkohol und/oder Drogen schon längere Zeit zurückliegen, besteht mit einer Haaranalyse die Möglichkeit, diesen zurückliegenden Zeitraum zu belegen. In einem Abstinenz-Kontrollprogramm mit Urin oder Blut belegen Sie hingegen Ihren aktuellen Alkohol- und/oder Drogenverzicht.
Sollten Sie weitere Fragen haben, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir informieren Sie gerne persönlich. Die Kontaktadressen unserer MPU-Begutachtungsstellen finden Sie hier.