Hauptuntersuchung
Regelmäßige Fahrzeugprüfung für Sicherheit im Straßenverkehr
Um die Sicherheit auf Deutschlands Straßen zu gewährleisten, fordert der Gesetzgeber regelmäßige Fahrzeuguntersuchungen. Jeder Fahrzeughalter muss deshalb sein Auto in festgelegten Zeitabständen zur Hauptuntersuchung (HU) vorführen.

Ist bei Ihrem Fahrzeug die HU fällig, fahren Sie ohne Termin und langes Warten einfach bei einer DEKRA Kfz-Prüfstelle in Ihrer Nähe vor. Bei der HU untersuchen wir Ihr Fahrzeug gemäß den gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Ausführung, des Zustandes, der Funktion und der Wirkung der Bauteile und Systeme. Die Abgasuntersuchung (AU) ist ebenfalls fester Bestandteil der HU. Übrigens: Besonders, wenn Sie mehrere Fahrzeuge in Ihrem Fuhrpark haben, ist die Nutzung unseres kostenlosen Terminerinnerungs-Services sinnvoll: So verpassen Sie garantiert keinen HU-Termin mehr.
Online Services
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Ihr Nutzen
Sie gewährleisten die Verkehrssicherheit Ihrer Fahrzeuge
Sie leisten einen Beitrag zum Werterhalt Ihrer Fahrzeugflotte
Sie profitieren von Kompetenz und Nähe Ihrer DEKRA Kfz-Prüfstelle vor Ort
Finden Sie einen HU-Standort in Ihrer Nähe!
Gerne helfen wir Ihnen vor Ort an über 600 Standorten in Deutschland.
Sicher durch die Hauptuntersuchung
- Was wird bei der HU geprüft?
- Wann ist die nächste HU fällig?
- Welche Beleuchtungseinrichtungen an Fahrzeugen sind erlaubt?
- Weitere Informationen
Was wir bei der Hauptuntersuchung (HU) im Wesentlichen prüfen:
- Prüfungsfahrt mit mindestens 8 km/h zu Beginn der HU
- Weiterentwickelte Prüfung der gesamten Fahrzeugelektronik (über elektronische Fahrzeugschnittstelle) mit HU-Adapter
- Bremsanlage mit angepasster Prüfung nach EU-Vorgaben (Mindestabbremsung, Beladung/Beladungssimulation, Bezugsbremskräfte)
- Lenkung
- Sichtverhältnisse (z.B. Scheiben, Spiegel, Folien)
- Lichttechnik und Scheinwerfereinstellung, elektrische Anlage
- Achsen, Räder, Reifen
- Fahrgestell, Rahmen, Aufbau, Karosserie
- Sonstige Ausstattungen (z.B. Airbag, Lenkschloss, Warndreieck, Warnweste)
- Umweltbelastung (z.B. Abgasverhalten, Geräusche, Gasanlage)
- Zusatzuntersuchungen bei gewerblicher Personenbeförderung (z.B. Bus, Taxi)
- Fahrzeugdokumente, Identität
Die Dokumentation erfolgt im HU-Bericht mit einheitlichen Beschreibungen der festgestellten Mängel und verbindlicher Mangeleinstufung (bundeseinheitlicher Mangelbaum). Der HU-Bericht muss zwar nicht ständig mitgeführt werden, aber es besteht eine Aufbewahrungspflicht bis zur nächsten HU, um ihn auf Verlangen vorzeigen zu können.
Bei Fragen zur HU beraten unsere Kfz-Sachverständigen Sie gerne. Wenden Sie sich einfach an eine unserer DEKRA Kfz-Prüfstellen in Ihrer Nähe .
Die amtliche Prüfplakette wird mit Ablauf des jeweils angegebenen Monats und Jahres ungültig. Die Jahreszahl steht in der Mitte und die bestimmt die Plakettenfarbe. Die oberste Zahl bezeichnet den Monat der Fälligkeit.
Wird die HU verspätet durchgeführt, riskiert der Halter ein Bußgeld – bei deutlicher Fristüberziehung sogar einen Punkteeintrag in Flensburg.
Die neue Frist beginnt mit dem Monat und Jahr der Durchführung der Hauptuntersuchung.
Wichtige Besonderheiten:
- Gesetzlich festgelegte erweiterte HU bei mehr als 2 Monaten Fristüberziehung in Verbindung mit erhöhtem HU-Entgelt von 20%.
- Selbstfahrer-Vermiet-Pkw bei einem Halterwechsel und HU innerhalb der ersten sieben Monate ab Erstzulassung erhalten 36 Monate HU-Frist ab Monat der HU-Durchführung.
- Eigenständige Werkstatt-Abgasuntersuchung, darf bis zu 2 Monate vor der HU-Durchführung erfolgen (AU-Nachweis mit Klebesiegel und Zangenprägung).
- Eigenständige Werkstatt-GAP (Gasanlagenprüfung) darf bis zu 12 Monate vor der HU-Durchführung erfolgen (GAP-Nachweis mit Klebesiegel und Zangenprägung).
Beleuchtungseinrichtungen an Fahrzeugen, die unzulässig oder falsch angebracht sind, führen vor allem bei Nacht zu verwirrenden Signalbildern. Das kann zu Fehleinschätzungen oder Gefährdungen im Straßenverkehr führen und bei Polizei-Kontrollen können derartige Beleuchtungseinrichtungen mit einem Verwarn- oder Bußgeld geahndet werden.
Lichttechnische Einrichtungen, die nicht zulässig sind oder die falsch oder in unzulässiger Anzahl am Fahrzeug verbaut sind, werden im Rahmen der Hauptuntersuchung als erheblicher Mangel (EM) bewertet. Die Prüfplakette kann in diesem Fall nicht zugeteilt werden.
Sie vermeiden Kosten und Aufwand, wenn Sie alle nicht zulässigen oder falsch angebrachten Beleuchtungseinrichtungen an und in Fahrzeugen, auch wenn sie nicht funktionsfähig sind, dauerhaft entfernen. Beispielsweise betrifft das:
- Beleuchtete Firmenschilder
- Unzulässige Leuchten und Scheinwerfer am oder auf dem Lkw-Führerhaus
- Gelbe Leuchten/Rückstrahler, die nach vorne wirken
- Beleuchtete Michelin-Männchen
Unzulässig sind aber auch alle im Lkw-Führerhaus innen angebrachten Beleuchtungseinrichtungen mit Außenwirkung, wie:
- Namensschilder und Symbole mit (umlaufendem) Licht
- Punktstrahler mit blauem oder andersfarbigem Licht
Bei Fragen stehen Ihnen unsere Prüfingenieure gerne zur Verfügung.
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