DEKRA Expertentipp: DGUV3 bei Ladesäulen

Die Ladeinfrastruktur für Elektromobilität gehört zu den Energieanlagen und elektrischen Anlagen. Energieanlagen müssen sowohl während des Baus als auch im Betrieb technisch sicher sein.

Zum Betrieb gehören auch das Erweitern, Ändern und Instandhalten. Dabei geht der Gesetzgeber davon aus, dass diese Regeln eingehalten wurden, wenn die technischen Regeln des VDE eingehalten wurden. Das Einhalten der Normen erlangt dabei eine besondere Bedeutung für Sicherheit und Funktionalität aber auch für die juristische Absicherung.
Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sind deshalb turnusmäßig zu prüfen und zu überwachen. Die genauen Inhalte der Prüfungen und die Prüffristen ergeben sich aus den Normen, den Hersteller- und Errichterhinweisen und je nach Aufstellungsort und Nutzungsart auch aus den gesetzlichen Vorgaben (zum Beispiel Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung) sowie den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften DGUV Vorschrift 3.
Die für die Unfallversicherung maßgeblichen Vorschriften der DGUV Vorschrift 3 sehen verbindlich vor, dass mit diesen Aufgaben nur qualifizierte Elektrofachkräfte nach DIN VDE 1000-10 (VDE 1000-10):2009-01 betraut werden dürfen. Stellt diese Fachkraft einen Mangel fest, entspricht die Einrichtung also nicht mehr den technischen Regeln, hat der Betreiber dafür zu sorgen, dass der Mangel unverzüglich behoben wird.

Ladesäulen für Elektroautos sind laut DGUV Vorschrift 3DA ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel und unterliegen somit den gesetzlichen Prüfungen und Prüffristen.

Ladesäulen für Elektroautos sind laut DGUV Vorschrift 3DA ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel und unterliegen somit den gesetzlichen Prüfungen und Prüffristen. Starre Prüffristen gibt es jedoch nicht, sie sind im Zuge einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und niederzuschreiben. Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel sind danach mindestens alle vier Jahre von einer „Zur Prüfung befähigten Person gemäß TRBS 1203“ auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin zu prüfen.
Befinden sie sich in Betriebsstätten oder Räumen und Anlagen besonderer Art gilt eine jährliche Prüffrist. Fehlerstrom- und Differenzstrom-Schutzschalter in stationären Anlagen sind halbjährlich vom Benutzer auf einwandfreie Funktion durch Betätigung der Prüfeinrichtung zu kontrollieren. Für Ladestationen ergibt sich daraus eine jährliche Prüffrist. Der Betreiber ist für die Einhaltung verantwortlich und muss einen entsprechenden Nachweis darüber erbringen. Solche Prüfungen können auch von DEKRA ausgeführt werden.