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Explosionsschutz: Prüfungen nach BetrSichV

Prüfungen und Begutachtungen als Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS)

Explosionsgefahr: Alle Unternehmen, die brennbare Stoffe herstellen, verarbeiten oder lagern, sind davon betroffen. Auf der Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen sie die Sicherheit ihrer Anlagen und Arbeitsumgebungen durch geprüften Explosionsschutz gewährleisten. DEKRA unterstützt Betreiber und Arbeitgeber dabei als Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) für Explosionsschutz.

Sie möchten mehr über wirksamen Explosionsschutz in Ihrem Betrieb erfahren? Unsere Experten informieren Sie gern.

Effektiver Explosionsschutz für Ihr Unternehmen

  • Hohe Arbeitssicherheit für Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Umgang mit brennbaren und explosiven Stoffen

  • Rechtzeitige Identifikation von Gefährdungspotenzialen

  • Minimierung von Unfall- und Haftungsrisiken

  • Rechtskonformer Anlagenbetrieb nach BetrSichV

  • Kostenersparnis durch höhere Produktivität, Wirtschaftlichkeit und Vermeidung von Ausfällen

  • Aufbau von Kundenvertrauen wodurch Wettbewerbsvorteile entstehen

Explosionsschutz: Prüfungen nach BetrSichV

Sicherheit durch Explosionsschutzgutachten und umfassende Prüfungen

Wirksamer Explosionsschutz gewährleistet die Sicherheit für Ihren Betrieb und schützt damit Ihre Mitarbeiter, Anlagen, Produkte und Gebäude. Explosionsgefährdete Anlagen unterliegen der BetrSichV und müssen – je nach Anlagentyp durch eine zur Prüfung befähigte Person oder durch eine Zugelassene Überwachungsstelle – regelmäßig überprüft werden. Die DEKRA Sachverständigen unterstützen Sie dabei kompetent und zuverlässig mit umfassendem Wissen und langjähriger Erfahrung.

Nach BetrSichV müssen Sie als Betreiber und Arbeitgeber folgende Anforderungen erfüllen:

  • Vollständige Gefährdungsbeurteilung der Explosionsrisiken
  • Einteilung des Betriebs in explosionsgefährdete Bereiche (Zonen)
  • Vermeidung des Auftretens von gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre und von Zündquellen
  • Maßnahmen zur Auswirkungsbegrenzung möglicher Explosionen
  • Erstellung eines Explosionsschutzdokuments, das die Erfüllung all dieser Pflichten belegt

Die Leistungen von DEKRA im Überblick

DEKRA prüft und begutachtet als ZÜS für Explosionsschutz Ihre Anlagen im kompletten Geltungsbereich der BetrSichV. Unser modulares Angebot bietet Ihnen die passenden Prüfleistungen und sachkundige Beratung genau dort, wo Sie sie benötigen – von der Prüfung der Gefährdungsbeurteilung Ihres Betriebs bis zu den erforderlichen wiederkehrenden Prüfungen nach BetrSichV.

Im Rahmen der Erlaubnispflicht für erlaubnisbedürftige Anlagen (§18 BetrSichV) bietet Ihnen DEKRA folgende Prüfleistungen:

  • Prüfung vor erstmaliger Inbetriebnahme oder prüfpflichtiger Änderung von Anlagen (§15 in Verbindung mit Anhang 2 Abschn. 3 Nr. 4.1 BetrSichV)
  • Prüfung nach Instandsetzung von Produkten im Sinne der Richtlinie 2014/34/EU (§15 in Verbindung mit Anhang 2 Abschn. 3 Nr. 4.2 BetrSichV)
  • Wiederkehrende Prüfungen (§16 BetrSichV)
  • Prüfung der Explosionssicherheit von Anlagen (Anhang 2 Abschn. 3 Nr. 5.1 BetrSichV)
  • Prüfung von Produkten im Sinne der Richtlinie 2014/34/EU (Anhang 2 Abschn. 3 Nr. 5.2 BetrSichV)
  • Prüfung von Lüftungsanlagen, Gaswarneinrichtungen und Inertisierungseinrichtungen (Anhang 2 Abschn. 3 Nr. 5.3 BetrSichV)

Zur richtlinienkonformen Umsetzung der Vorgaben für den Explosionsschutz aus der Betriebssicherheitsverordnung unterstützen unsere DEKRA Experten Sie bei der

  • Gefährdungsbeurteilung
  • Zoneneinteilung
  • Erstellung des notwendigen Explosionsschutzdokuments

Das Regelwerk für den Explosionsschutz auf der internationalen und nationalen Ebene ist ständig Änderungen unterworfen. Mit dem DEKRA Seminar- und Schulungsangebot bleiben Sie und Ihre Mitarbeiter immer auf dem aktuellen Stand – damit Sie richtlinienkonformen Explosionsschutz mit praxisgerechten Lösungen umsetzen können. Ergänzt werden unsere Seminare durch Veranstaltungen zu den Themengebieten Anlagensicherheit und Brandschutz.

  • Grundlagen des Explosionsschutzes
  • Vorführung von Explosionsereignissen im Freigelände
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • Explosionsschutzdokument
  • Branchen- und anlagenspezifische Seminare
  • Europäische Richtlinie 2014/34/EU
  • Individuelle Planung für Sonderveranstaltungen wie In-House-Seminare

Damit Sie alles unter Kontrolle haben, ermitteln, analysieren und prüfen unsere Spezialisten für Sie alle relevanten Daten und Messwerte, die Sie benötigen:

  • Ermittlung sicherheitstechnischer Kenndaten von Stäuben mit Laborleistungen
  • Untersuchung und Prüfung elektrostatischer Eigenschaften von Stoffen
  • Messung elektrostatischer Eigenschaften im Betrieb
  • Messung von Gaskonzentrationen und Staubkonzentrationen sowie Durchflüssen im Betrieb
  • Prüfung der Druckstoßfestigkeit und Zünddurchschlagsicherheit durch Explosionsversuche im Originalmaßstab
  • Untersuchung von Explosionsabläufen in Rohrleitungen und Behältern

Darüber hinaus unterstützen Sie unsere Spezialisten mit Explosionsschutzgutachten für Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen bei der

  • Planung von Neuanlagen
  • Inbetriebnahme
  • Änderung und Erweiterung bestehender Anlagen

DEKRA – Ihr kompetenter Partner für Explosionsschutz

  • Unsere Sachverständigen sind bundesweit in allen Belangen für Sie da
  • Gewinnen Sie Sicherheit, Kunden- und Mitarbeitervertrauen mit unserer technischen Anlagenkompetenz und fundierten Fachexpertise für wirksamen Explosionsschutz
  • Wir stellen uns flexibel auf Ihre individuellen Betriebsabläufe und Vorort-Bedingungen ein
  • Sparen Sie Kosten und nutzen Sie Synergien mit den modularen DEKRA Dienstleistungen von der Anlagenplanung über die Inbetriebnahme bis zur wiederkehrenden Prüfung
  • Profitieren Sie von kombinierbaren, passgenauen DEKRA Services auch in angrenzenden Bereichen wie Brand-, Arbeits- und Gesundheitsschutz oder Elektrotechnikprüfungen

Kontakt

DEKRA Service Hotline

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0800.333 333 3
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