Gewässerschutz: Prüfung gemäß AwSV
Sicherheit für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Wasser ist ein wertvolles Gut und für das Leben auf unserer Erde unverzichtbar. Betreiber von Anlagen, die mit wassergefährdenden Stoffen arbeiten, sind deshalb zu umfassender Vorsorge verpflichtet. Die Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) zählt zu den wichtigsten Rechtsgrundlagen für den Gewässerschutz in Deutschland.
Sie haben Fragen zur AwSV Prüfung? Unsere Sachverständigen sind für Sie da!
Profitieren Sie vom DEKRA Gewässerschutz gemäß AwSV
Geprüfte Anlagensicherheit zum wirksamen Schutz der Umwelt
Rechtssicherheit durch die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen
Reduktion von Haftungsrisiken
Kostenersparnis durch höhere Produktivität und wirtschaftlichen Betrieb

Strenge Vorschriften für den Gebrauch wassergefährdender Stoffe
Mehr als 10.000 Substanzen sind aktuell als wassergefährdend eingestuft. Viele davon kommen im Unternehmensalltag zum Einsatz, wie zum Beispiel Kraftstoffe, Altöle, Schneide- und Schmierstoffe, Hydraulik- und Heizöle oder Säuren und Laugen.
Gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Bundesanlagenverordnung (AwSV) müssen private und gewerbliche Betreiber sicherstellen, dass keine Stoffe dieser Art aus Ihren Anlagen austreten können. Vorgeschrieben sind regelmäßige Prüfungen sowie die Überwachung der Anlagen auf Dichtheit und Funktionsfähigkeit.
Unsere Sachverständigen prüfen für Sie
- Heizöltanks
- Lager- oder Abfüllanlagen
- Tankstellen
- Chemikalien- und Gefahrstofflager
- Produktionsanlagen
- Hydrauliksysteme und -anlagen
- chemische Reinigungsanlagen
- Rohrleitungssysteme
- Biogasanlagen sowie
- Flüssigkeitsabscheider als Rückhaltesysteme
Alle Prüfdienstleistungen aus einer Hand
Für alle Betreiber bietet DEKRA maßgeschneiderte Prüf- und Beratungsservices, mit denen Sie sowohl technisch wie auch rechtlich auf der sicheren Seite sind. Unsere AwSV-Sachverständigen betreuen Ihre Anlagen mit viel Erfahrung und größter Sorgfalt während des gesamten Lebenszyklus Ihrer Anlagen:
Vor Inbetriebnahme oder nach einer wesentlichen Änderung muss eine erstmalige Prüfung Ihrer Anlagen erfolgen.
Im Anlagenbetrieb müssen regelmäßige Funktionsfähigkeits- und Dichtheitsprüfungen (je nach Gefährdungsstufe) alle 5 Jahre und bei unterirdischen Anlagen in Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten alle 2,5 Jahre durchgeführt werden.
Zur Außerbetriebnahme prüfen die DEKRA Experten die sachgemäße Entleerung, Reinigung und Sicherung Ihrer Anlagen sowie möglicherweise entstandene Bodenverunreinigungen.
- Beratung zum Gewässerschutz
- Fachbetriebsüberwachung nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Gutachtenerstellung
- Prüfung von Abscheideranlagen
- Explosionsschutz
- Funktions- und Sicherheitsprüfungen von Tanklagern
Das Errichten, Instandsetzen, Innenreinigen und Stilllegen von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen darf bei erhöhtem Gefährdungspotential nur durch besonders qualifizierte Unternehmen, den Fachbetrieben nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erfolgen.
Mit der DEKRA WHG-Fachbetriebssuche finden Sie den passenden Fachbetrieb.
DEKRA – Ihr Partner für wirksamen Gewässerschutz
- Unsere Sachverständigen sind bundesweit in allen Belangen für Sie da
- Wir unterstützen Sie effizient beim verantwortungsvollen Gewässerschutz mit unserer technischen Anlagenkompetenz und fundierten Fachexpertise
- Wir berücksichtigen flexibel Ihre individuellen Betriebsabläufe und Bedingungen vor Ort
- Sparen Sie Kosten mit den passgenauen, modularen Dienstleistungen für Ihre Anlagen von der Erstabnahme bis zur wiederkehrenden Anlagenprüfung gemäß AwSV
- Profitieren Sie von kombinierbaren, passgenauen DEKRA Services auch in angrenzenden Bereichen wie Luft-, Wasser- und Bodenanalysen, Druckgeräteprüfungen und Explosionsschutz
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