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Gefahrgutumschließung

Geprüfte Sicherheit für Ihre Tanks, Behälter und Verpackungen

Von der Spraydose über festverbundene Tanks bis zum Eisenbahnkesselwagen: Gefahrstoffgüter werden in einer Vielzahl von Behältern umschlossen, transportiert und umgeschlagen. Genauso vielfältig wie die Umschließungen sind die für sie geltenden Sicherheitsvorschriften und Prüfpflichten über den gesamten Lebenszyklus. Ganz einfach hingegen ist die Wahl des richtigen Partners hierfür: DEKRA sorgt für Sicherheit. Von der Baumusterprüfung bis zur wiederkehrenden Prüfung.

Gefahrgutumschließungen

Hohe Sicherheitsanforderungen

Gefahrgutumschließungen sind Behälter und Transporthilfsmittel, in denen Gefahrstoffgüter befördert werden können. Dazu zählen Verpackungen und Umverpackungen, Ladungsträger, Tanks und ortsbewegliche Druckgeräte (z. B. festverbundene Tanks, Kesselwagen und Druckgefäße), Großpackmittel sowie Tankcontainer.

Je nach Einsatz im Straßen-, Schienen-, Binnengewässer- oder Seetransport gelten für diese Gefahrgutumschließungen internationale Richtlinien (z. B. ADR, RID, IMDG-Code, TPED) und nationale Verordnungen (z. B. GGVSEB, GGVSee) – für ortsbewegliche Druckgeräte außerdem die ODV.

Mit DEKRA tun Sie mehr als nur Ihre Pflicht

DEKRA hilft Ihnen, alle relevanten Vorschriften einzuhalten und zu jedem Zeitpunkt die Risiken für Mensch, Technik und Umwelt zu minimieren. Unsere Prüfer und Gefahrgutexperten haben die notwendigen Zulassungen und das Know-how, um Sie effektiv zu entlasten. Egal, um welche Umschließungen es sich handelt und welche Verkehrswege Sie nutzen.

Das dürfen Sie von DEKRA erwarten

Wir inspizieren Ihre Gefahrgutumschließungen und unterstützen Sie mit individuellen Dienstleistungen, zum Beispiel:

  • Baumusterprüfungen/Konformitätsbewertungen von ortsbeweglichen Druckbehältern und festverbundenen Tanks, Aufsetztanks, Tankcontainern, Saugdrucktanks für Abfälle, Tanks aus faserverstärkten Kunststoffen sowie ortsbeweglichen Tanks
  • Typprüfungen von Gefahrgut-Verpackungen und Intermediate Bulk Containern (IBC)
  • Erstmalige und wiederkehrende Prüfungen von Gefahrgütern, IBCs, Druckgefäßen, Tankcontainern, ortsbeweglichen und festverbundenen Tanks
  • Informationen zu rechtlichen Themen, z. B. zu ADR, RID oder IMDG
  • Hilfestellung zu Alarm- und Handlungsplänen
  • Terminservice zur Einhaltung von Inspektionsintervallen
  • Reports und Unterstützung bei Autorisierungsprozessen
  • Befähigungsnachweise
  • Schulungen von Mitarbeitern zur Handhabung von Gefahrstoffgütern

Sicherheit für alle Formen und Transportwege

Dienstleistungen:

  • DEKRA berät, schult Ihr Personal und stellt bei Bedarf externe Gefahrgutbeauftragte für alle Verkehrsträger
  • Baumusterprüfungen und rechnerische Vorprüfungen
  • π-Kennzeichnung

Zulassungen:

  • Akkreditiert gem. DIN EN ISO/IEC 17020:2012 als Inspektionsstelle Typ A für ortsbewegliche Druckgeräte und Zubehör, festverbundene Tanks, Aufsetztanks, Batterie-Fahrzeuge, Tankcontainer und Tankwechselaufbauten
  • Benannte Stelle gemäß § 16 ODV für ortsbewegliche Druckgeräte
  • ZLS-Befugnis zur Durchführung von Konformitätsbewertungsverfahren und Prüfungen für ortsbewegliche Druckgeräte
  • Zuständige Behörde (eine von nur drei in Deutschland) für Prüffristenverlängerungen gemäß Verpackungsanweisung P200

Dienstleistungen:

  • π-Kennzeichnung
  • Baumusterprüfungen und rechnerische Vorprüfungen
  • Konformitätsbewertung, Konformitätsneubewertung nach ODV und TPED
  • Technische Überprüfung zur Beantragung von Prüffristenverlängerung für Druckgefäße (z. B. von 10 auf 15 Jahre), falls technische Voraussetzungen gegeben sind (Genehmigung) UND Befüllung ausschließlich durch zertifizierte Füllstellen erfolgt (Erlaubnis)
  • Zertifizierung Füllstellen (alle 3 Jahre, jährliche Zwischenaudits)

Zulassungen:

  • Zugelassene Prüfstelle Typ I gemäß BAM GGR 002

Dienstleistungen:

  • Inspektion/Dichtheitsprüfung
  • Prüfung von Intermediate Bulk Containern (IBC)

Zulassungen:

  • Anerkannte Prüfstelle gem. § 12 GGVSEB

Dienstleistungen:

  • Baumusterprüfungen und rechnerische Vorprüfungen
  • Erstmalige und wiederkehrende Prüfung, Zwischenprüfung und außerordentliche Prüfungen nach Reparatur, Umbau oder Unfall
  • Prüfung der elektrischen Ausrüstung für die Bedienungsausrüstung der Tanks
  • Getrennte Baumusterprüfung und Baumusterzulassung von Ventilen und anderen Ausrüstungsteilen, für die im ADR eine Norm zitiert ist
  • Einrichtung und Überwachung betriebseigener Prüfdienste für o. g. Ventile und Ausrüstung
  • Prüfung und Bescheinigung über Zulassung einer Änderung nach ADR/RID
  • Weitere Aufgaben nach gesetzlichen Bestimmungen

Zulassungen:

  • Anerkannte Prüfstelle gem. § 6 GGVSee/IMDG-Code nach GGR014 für ortsbewegliche Tanks und MEGC zur Beförderung gefährlicher Güter im Seeverkehr

Dienstleistungen:

  • Baumusterprüfungen und rechnerische Vorprüfungen, technische Unterstützung bei der Zulassung von BK-Containern
  • Erstmalige und wiederkehrende Prüfung, Zwischenprüfung und außerordentliche Prüfungen nach Reparatur, Umbau oder Unfall

Zulassungen:

  • Anerkannte Prüfstelle gem. § 12 GGVSEB

Dienstleistungen:

  • Prüfung für die Zulassung als Schweißfachbetrieb gem. 6.8.2.1.23 ADR/IRD für Hersteller
  • Prüfung und Zulassung als Schweißfachbetrieb gem. 6.8.2.1.23 ADR/IRD für Reparaturbetriebe

Ihre Ansprechpartner

Martin Drasch

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Unser Fachgebietsverantwortlicher Industrie, Bau & Immobilien

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