Gefährdungsbeurteilungen
Arbeitsunfälle vermeiden, Prozesse verbessern
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet jeden Arbeitgeber dazu, die bestehenden Gefährdungen für alle Tätigkeiten systematisch zu ermitteln und gemeinsam mit den daraus abgeleiteten Schutzmaßnahmen zu dokumentieren. Diese Gefährdungsbeurteilung, auch bezüglich psychischer Belastungen, bildet das zentrale Instrument des Arbeitsschutzes.

Die Identifikation von Risiken ist der erste Schritt, um die Gesundheit von Mitarbeitern und anderen Personen zu schützen und Unfälle zu vermeiden. Gleichzeitig trägt sie dazu bei, die Zuverlässigkeit und Effektivität von Prozessen zu sichern.
Gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) müssen Arbeitgeber ab einer bestimmten Betriebsgröße zur Unterstützung im Bereich des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen oder kleinere Betriebe sich bei besonderen Anlässen in dieser Hinsicht fachkundig beraten lassen. Für die Verwendung von Arbeitsmitteln (wie Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Gefahrstoffe etc.) ist eine Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) oder der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) erforderlich.
Die DEKRA Arbeitsschutzexperten stellen sicher, dass Ihre Gefährdungsbeurteilungen und Arbeitsschutzmaßnahmen alle einschlägigen Vorschriften erfüllen. Das gibt Ihnen nicht nur Rechtssicherheit gegenüber Behörden, Berufsgenossenschaften und Versicherern, sondern auch die Chance, Ihren internen Verbesserungsprozess auf dem Weg zu mehr Erfolg deutlich voranzubringen.
Ihre Vorteile
- Identifikation von Gefährdungen und Risiken
- Wirksame und effiziente Schutzmaßnahmen
- Minimierung und Begrenzung von Ausfallzeiten
- Erfüllung gesetzlicher Anforderungen
Unser Vorgehen
Mit unserer kompetenten Beratung zu allen Gesundheits- und Sicherheitsfragen unterstützen wir Sie bei der Optimierung Ihres Arbeitssicherheitsmanagements und der Unfallverhütung. Unsere Bewertung berücksichtigt dabei alle Tätigkeiten, Arbeitsabläufe und Elemente der Arbeitsplatzgestaltung. Aus den Ergebnissen unserer Bewertung werden geeignete Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz abgeleitet und entwickelt. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen muss regelmäßig überprüft werden.

Wir unterstützen Sie bei allen Arten von Gefährdungsbeurteilungen, u.a.:
- Gefahrstoffe nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Maschinen und Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Explosionsschutz in Arbeitsstätten nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (ArbSchG)
- Mutterschutz nach Mutterschutzgesetz (MuSchG)
- Ergonomie Beurteilungen nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Ermittlung psychischer Belastungen (ArbSchG)
Unsere Dienstleistungen umfassen:
- Individuelle Beratung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2
- Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
- Unterstützung bei der Ableitung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen
- Durchführung von Unterweisungen und Schulungen
- Dokumentation und Wirksamkeitsprüfung (Sicherheitsaudits)
- Betrieblicher Brandschutz
Von der Beratung, der Erstellung und Bewertung der Gefährdungsbeurteilung über die Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen bis hin zu Empfehlungen für erforderliche Anpassungen und Änderungen in Ihren Produktionsprozessen, stehen Ihnen unsere Experten für Arbeitssicherheit zur Verfügung. Ob Sie Ihre gesamte Gefährdungsbeurteilung extern durchführen lassen möchten oder nur eine spezifische Fachberatung wünschen, wir sind der richtige Partner an Ihrer Seite.
Warum DEKRA?
- Wir bieten eine auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Beratung zu den Themen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
- Wir verfügen über langjährige praktische Erfahrung in vielen Branchen.
- Wir verfügen über aktuelles Fach- und Branchenwissen.
- Wir sind Ihr neutraler Partner, der sich an Ihren Zielen orientiert.
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