Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz

Arbeitsunfälle vermeiden und Prozesse verbessern

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Arbeitgebende dazu, die bestehenden Gefährdungen für alle Tätigkeiten im Betrieb systematisch zu ermitteln und gemeinsam mit den daraus abgeleiteten Schutzmaßnahmen zu dokumentieren. Unsere Sachverständigen unterstützen Sie bei der rechtskonformen Erstellung Ihrer Gefährdungsbeurteilung und beraten Sie umfassend zu allen erforderlichen Maßnahmen.
Sie möchten mehr über eine gemeinsame Gefährdungsbeurteilung mit uns erfahren? Wir helfen Ihnen gerne weiter !

Rechtlicher Rahmen der Arbeitsschutzmaßnahmen

Gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) müssen Sie als Unternehmen im Bereich des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung einen Betriebsarzt, beziehungsweise eine Betriebsärztin und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen. Auch kleinere Betriebe müssen sich bei besonderen Anlässen in dieser Hinsicht fachkundig beraten lassen. Für die Verwendung von Arbeitsmitteln wie Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Gefahrstoffe ist eine Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) oder der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) erforderlich.

Unser Vorgehen bei der Arbeitsschutz Gefährdungsbeurteilung

Die DEKRA Arbeitsschutzexperten und -expertinnen stellen sicher, dass Ihre Gefährdungsbeurteilungen und Arbeitsschutzmaßnahmen alle einschlägigen Vorschriften erfüllen. Das gibt Ihnen nicht nur Rechtssicherheit gegenüber Behörden, Berufsgenossenschaften und Versicherungsunternehmen, sondern auch die Chance, Ihren internen Verbesserungsprozess deutlich voranzubringen.

Der Service im Überblick

    Unabhängig, ob Sie Ihre gesamte Gefährdungsbeurteilung extern durchführen lassen möchten oder nur eine spezifische Fachberatung wünschen, wir sind der richtige Partner an Ihrer Seite. Zu unseren Leistungen gehören:
    • Individuelle Beratung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz+Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2
    • Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
    • Unterstützung bei der Ableitung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen
    • Durchführung von Unterweisungen und Schulungen
    • Dokumentation und Wirksamkeitsprüfung (Sicherheitsaudits)
    • Betrieblicher Brandschutz

    DEKRA – Branchenübergreifend Ihr Partner für mehr Sicherheit im Unternehmen

    • Umfassende, individuelle Beratung zu den Themen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
    • Wir verfügen über langjährige praktische Erfahrung in vielen Industrien und Bereichen
    • Unsere Sachverständigen unterstützen Sie mit aktuellem Fach- und Branchenwissen
    • Neutral, zuverlässig und Deutschlandweit vertreten – Gewinnen Sie Glaubwürdigkeit mit uns als neutralen Partner