Maschinen zum Heben von Personen oder von Personen und Gütern
DEKRA prüft Maschinen zum Heben von Personen nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. DEKRA zertifiziert hier als Notified Body.
EG-Baumusterprüfung, Zertifizierung und Begleitung durch das Konformitätsbewertungsverfahren
Das DEKRA Leistungsspektrum für Maschinen reicht von EG-Baumusterprüfungen und Zertifizierung von Maschinen bis zur Begleitung durch das Konformitätsbewertungsverfahren.
Auch alle anderen Maschinen, die der Maschinenrichtlinie unterliegen, aber nicht im Anhang IV gelistet sind, können vor dem Inverkehrbringen einer freiwilligen Baumusterprüfung und Zertifizierung durch DEKRA unterzogen werden, um ein Höchstmaß an Sicherheit zu erhalten.
DEKRA prüft Ihre mitgeltenden Unterlagen (Konformitätserklärung, Risikobeurteilung, Betriebsanleitung, Konstruktions- und Softwareunterlagen sowie sonstigen Dokumente) auf Richtlinienkonformität.
Gutachterliche Stellungnahmen für Maschinen- und Anlagensysteme werden von unseren qualifizierten Fachleuten durchgeführt.
Alternativ zertifizieren wir im Rahmen der Funktionalen Sicherheit einzelne Sicherheitsfunktionen einer Maschine nach DIN EN ISO 13849, DIN EN 62061 sowie DIN EN 61508.