Stellung des Brandschutzbeauftragten
Externe Kompetenz, die Leben rettet

Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten wird nicht nur von Behörden und Versicherungen gefordert. Je nach Nutzungsart, Brandrisiko und Anzahl der gefährdeten Personen ist sie auch gesetzlich vorgeschrieben. Denn Brände gefährden Leben und haben nicht selten erhebliche Schäden an Anlagen und Gebäuden zur Folge.
Ihre Vorteile:
- Rechtssicherheit durch Einhaltung der Brandschutzvorschriften
- Einsparung von zusätzlichen Kosten für Fortbildung und Fachliteratur
- Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes durch stetige Überprüfung der Vertragsbedingungen
- Effektiver Brandschutz für Menschen, Sachwerte und Umwelt
Unsere Vorgehensweise:
Die Aufgabe des Brandschutzbeauftragten besteht darin, alle Verantwortlichen in Fragen des vorbeugenden, abwehrenden, baulichen und organisatorischen Brandschutzes zu beraten, Handlungsbedarf aufzuzeigen sowie die Beschäftigten regelmäßig in Sachen Brandvorbeugung und Verhalten im Brandfall zu unterweisen.
DEKRA stellt Ihnen wahlweise Experten als externe Brandschutzbeauftragte zur Verfügung oder berät die in Ihrem Unternehmen für Brandschutz Verantwortlichen bedarfsorientiert mit dem notwendigen Fachwissen. Gern unterstützen wir Sie auch bei der Ausbildung und Weiterbildung von Brandschutzhelfern.
Warum DEKRA?
- Wir besitzen langjährige Erfahrung im Bereich Brandschutz
- Wir bieten ein umfassendes, sicherheitstechnisches Portfolio für Brandschutz
- Wir verfügen über umfangreiches Fachwissen und ein Team von Spezialisten, die Leidenschaft für Sicherheitslösungen mitbringen.
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