Lieferkettengesetz (LkSG)
Unterstützung bei der Einhaltung des Sorgfaltspflichtengesetzes für Lieferketten
Das neue Lieferkettengesetz tritt 2023 in Kraft. Unternehmen entlang der gesamten Lieferkette müssen sich aber schon jetzt auf die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen vorbereiten, um Bußgelder und Strafen zu vermeiden, die sie von staatlichen Aufträgen ausschließen könnten.
Vorteile der Einhaltung des Lieferkettengesetzes
Nachweis Ihres Engagements für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt
Definition von Prozessen, um auf veränderte Umstände und Verstöße reagieren zu können
Identifikation risikoträchtiger Geschäfts- und Lieferkettenbereiche und Implementierung von Schutzmaßnahmen
Gewährleistung von ethischer Beschäftigung und sicheren Arbeitsbedingungen
Sicherung Ihrer hohen Geschäftsstandards entlang der gesamten Lieferkette

Prüfung der Sorgfaltspflicht entlang der gesamten Lieferkette
Das kürzlich von der Regierung verabschiedete Sorgfaltspflichtengesetz enthält verbesserte Standards, die sich auf die Einhaltung von Vorschriften für Unternehmen und ihre Geschäftspartner auswirken. Nach den neuen Kriterien sind Unternehmen verpflichtet:
- Durchführung einer Risikoanalyse für den eigenen Geschäftsbereich und unmittelbare Lieferanten
- Definition betriebsinterner Verantwortlichkeiten (Menschenrechstbeauftragte/Menschenrechstbeauftragter)
- Verabschiedung einer Grundsatzerklärung
- Implementierung von Präventionsmaßnahmen im eig. Geschäftsbereich, unmittelbaren und ggf. auch mittelbaren Lieferanten
- Definition von Abhilfemaßnahmen
- Implementierung eines Beschwerdemanagementsystems
- Berichte an die BAFA
Vorbereitung auf die Erfüllung des Lieferkettengesetzes
Unsere Experten unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflichten und bieten Ihnen eine auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Gegebenheiten zugeschnittene Dienstleistung. Unsere Risikobewertung ist auf Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern, die ab 2023 zur Einhaltung verpflichtet sind, ausgelegt, aber auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern, für die 2024 das Lieferkettengesetz in Kraft tritt. Die Einschätzung durch unsere Experten beinhaltet:
- Ein erstes Treffen zur Festlegung der notwendigen Parameter
- Eine Checkliste zur Selbsteinschätzung und Feedback
- Durchführung einer GAP-Analyse
- Optional: Eine Beratung zur Schließung der Lücken
- Erfassung des menschenrechtlichen und ökologischen Hotspots in Ihren Lieferketten sowie Unterstützung bei der Risikoanalyse für den eigenen Geschäftsbereich
- Ein umfassendes Audit gemäß den Anforderungen der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette
- Einen Abschlussbericht
Mit unserer Erfahrung als angesehener globaler Partner sind wir bereit, Ihnen jederzeit und überall auf der Welt umfassende Dienstleistungen aus einer Hand zu bieten. Wir freuen uns darauf, Ihre Fragen zu beantworten und Sie auf die Einhaltung des neuen Lieferkettengesetzes vorzubereiten.

Profitieren Sie von unserer Expertise
- Unsere Auditoren verfügen über langjährige branchenübergreifende Erfahrung.
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