Browser ist veraltet

Der Internet Explorer wird nicht mehr unterstützt. Bitte wechseln Sie den Browser für eine bessere Qualität der Website.

Lieferkettengesetz (LkSG)

Unterstützung bei der Einhaltung des Sorgfaltspflichtengesetzes für Lieferketten

Das neue Lieferkettengesetz tritt 2023 in Kraft. Unternehmen entlang der gesamten Lieferkette müssen sich aber schon jetzt auf die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen vorbereiten, um Bußgelder und Strafen zu vermeiden, die sie von staatlichen Aufträgen ausschließen könnten.

Vorteile der Einhaltung des Lieferkettengesetzes

  • Nachweis Ihres Engagements für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt

  • Definition von Prozessen, um auf veränderte Umstände und Verstöße reagieren zu können

  • Identifikation risikoträchtiger Geschäfts- und Lieferkettenbereiche und Implementierung von Schutzmaßnahmen

  • Gewährleistung von ethischer Beschäftigung und sicheren Arbeitsbedingungen

  • Sicherung Ihrer hohen Geschäftsstandards entlang der gesamten Lieferkette

Supply Chain Act

Prüfung der Sorgfaltspflicht entlang der gesamten Lieferkette

Das kürzlich von der Regierung verabschiedete Sorgfaltspflichtengesetz enthält verbesserte Standards, die sich auf die Einhaltung von Vorschriften für Unternehmen und ihre Geschäftspartner auswirken. Nach den neuen Kriterien sind Unternehmen verpflichtet:

  1. Durchführung einer Risikoanalyse für den eigenen Geschäftsbereich und unmittelbare Lieferanten
  2. Definition betriebsinterner Verantwortlichkeiten (Menschenrechstbeauftragte/Menschenrechstbeauftragter)
  3. Verabschiedung einer Grundsatzerklärung
  4. Implementierung von Präventionsmaßnahmen im eig. Geschäftsbereich, unmittelbaren und ggf. auch mittelbaren Lieferanten
  5. Definition von Abhilfemaßnahmen
  6. Implementierung eines Beschwerdemanagementsystems
  7. Berichte an die BAFA

Vorbereitung auf die Erfüllung des Lieferkettengesetzes

Unsere Experten unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflichten und bieten Ihnen eine auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Gegebenheiten zugeschnittene Dienstleistung. Unsere Risikobewertung ist auf Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern, die ab 2023 zur Einhaltung verpflichtet sind, ausgelegt, aber auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern, für die 2024 das Lieferkettengesetz in Kraft tritt. Die Einschätzung durch unsere Experten beinhaltet:

  • Ein erstes Treffen zur Festlegung der notwendigen Parameter
  • Eine Checkliste zur Selbsteinschätzung und Feedback
  • Durchführung einer GAP-Analyse
  • Optional: Eine Beratung zur Schließung der Lücken
  • Erfassung des menschenrechtlichen und ökologischen Hotspots in Ihren Lieferketten sowie Unterstützung bei der Risikoanalyse für den eigenen Geschäftsbereich
  • Ein umfassendes Audit gemäß den Anforderungen der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette
  • Einen Abschlussbericht

Mit unserer Erfahrung als angesehener globaler Partner sind wir bereit, Ihnen jederzeit und überall auf der Welt umfassende Dienstleistungen aus einer Hand zu bieten. Wir freuen uns darauf, Ihre Fragen zu beantworten und Sie auf die Einhaltung des neuen Lieferkettengesetzes vorzubereiten.

Verbindliche Kriterien des Sorgfaltspflichtengesetzes
Umsetzung der neuen verbindlichen Anforderungen des deutschen Lieferkettengesetzes.

Profitieren Sie von unserer Expertise

  • Unsere Auditoren verfügen über langjährige branchenübergreifende Erfahrung.
  • Optimierte Bewertungsprozesse sorgen für schnelle, kosteneffiziente und genaue Ergebnisse.
  • Mit mehr als 40 Akkreditierungen in unserem Portfolio können wir unsere Dienstleistungen auf Ihre Bedürfnisse abstimmen.
  • Ein internationales Team von Rechtssachverständigen steht an Standorten weltweit zu Ihrer Verfügung.

Ihr persönlicher Ansprechpartner

Peter Paul Ruschin

Peter Paul Ruschin

Leitung Sustainability Services

separator
+49 711 7861-3578
separator

DEKRA Assurance Services GmbH

Handwerkstraße 15

70565 Stuttgart

Seite teilen
Kontakt