Nur mit gültiger Plakette unterwegs
Wir empfehlen Ihnen vor Beginn eines längeren Aufenthaltes Ihres Fahrzeuges im Ausland, die Haupt- und/oder Abgasuntersuchung an einer DEKRA Prüfstelle durchführen zu lassen.
Sollte die Plakettengültigkeit im Ausland dennoch überschritten worden sein, muss bei der Rückkehr nach Deutschland unverzüglich, das heißt ohne schuldhafte Verzögerung, an der nächsten Prüfstelle die Untersuchung nachgeholt werden.
Hauptuntersuchungen und Abgasuntersuchungen (mit anschließender Plakettenzuteilung) dürfen nur in Deutschland durchgeführt werden. In anderen Staaten durchgeführte Untersuchungen an in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen können in Deutschland nicht anerkannt werden. Zwar ist eine regelmäßige technische Überwachung in allen EU-Staaten Pflicht, aber den Umfang der Untersuchungen, die Zeitabstände sowie die Kriterien zur Bewertung der Untersuchungsergebnisse können die Mitgliedstaaten in einem bestimmten Umfang noch selbst festlegen. Es wird aber nicht gefordert, dass das Fahrzeug nur deshalb in die Bundesrepublik Deutschland gebracht wird, um es turnusmäßig untersuchen zu lassen.
Die Untersuchungspflicht ruht während der Zeit, in welcher Fahrzeuge durch
- Vermerk im Fahrzeugschein
- Entstempelung des amtlichen Kennzeichens
außer Betrieb gesetzt sind. War vor oder in dieser Zeit eine Hauptuntersuchung (HU) oder Sicherheitsprüfung (SP) fällig, so ist die HU oder SP (spätestens) bei der Wiederinbetriebnahme des Fahrzeugs durchzuführen. Waren in dieser Zeit sowohl eine HU als auch eine SP fällig, so ist eine HU verbunden mit einer SP durchzuführen.
In Zweifelsfällen wenden Sie sich an die Kfz-Experten an unseren DEKRA Standorten.