Lichtimmissionen in der Bauleitplanung
In der städtebaulichen Planung kann es aufgrund von verschiedenen Bedürfnissen und Umwelteinflüssen zu unterschiedlichen Konfliktsituationen kommen. Es stellt eine Herausforderung an die Gemeinden dar, diese im Vorfeld zu erkennen, zu vermeiden und zu beheben.
Im Rahmen der Bauleitplanung ermitteln wir Immissionskonflikte, die durch Lichtimmissionen verursacht werden, und empfehlen Lösungen zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen. Umweltkonflikte sind zum Beispiel bei der Planung von Sportplätzen mit Flutlichtanlagen, Ausfahrten von Betriebsgrundstücken, Straßen und Parkplatzbeleuchtung, Fassadenbeleuchtungen, beleuchteten Werbeträgern, Tankstellen, etc. möglich.
Unsere Leistungen:
- Immissionsprognosen
- Textvorschläge für die Satzung und Begründung von Bebauungsplänen
- Abstimmungen mit den Aufsichtsbehörden
- Beratung bei der Abwägung von Einwänden
Lichtimmissionen bei geplanten und bestehenden Anlagen
Bei geplanten Beleuchtungsanlagen können mittels Simulationsrechnungen die Beleuchtungsstärke und Leuchtdichte prognostiziert werden. Da Beleuchtungsanlagen unzulässige Nachteile und Belästigungen in der Nachbarschaft herbeiführen können, sind diese nach länderspezifischen Vorgaben zu beurteilen wie zum Beispiel gemäß den Hinweisen zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI). Somit können im Vorfeld Umweltkonflikte mit der Nachbarschaft und somit kostenintensive Umplanungen und Rechtsstreitigkeiten vermieden werden.
Bei bestehenden Beleuchtungsanlagen können durch Messungen an den maßgeblichen Immissionsorten unzulässige Blendungen und Raumaufhellungen festgestellt werden. Im Nachgang erarbeiten wir Minderungsmaßnahmen und Lösungsvorschläge mittels Prognose-Berechnungen.
Unsere Leistungen:
- Immissionsmessungen der Beleuchtungsstärke (Aufhellung) und der Leuchtdichte (Blendung) von Außenbeleuchtungsanlagen und Werbeanlagen
- Immissionsprognosen der Beleuchtungsstärke (Aufhellung) und der Leuchtdichte (Blendung) von Außenbeleuchtungsanlagen, Werbeanlagen und Kfz-Scheinwerfern (Lichtleitlinie LAI
- Ausarbeitung lichtimmissionsmindernder Maßnahmen