DEKRA Maßnahmenplan COVID-19
DEKRA führt seit Januar 2020 Maßnahmen auf Konzernebene durch, um eine Ansteckung mit COVID-19 zu verhindern und einzudämmen.
DEKRA informiert Sie im Folgenden über die Maßnahmen des Aktionsplans, die zum Gesundheitsschutz der eigenen Belegschaft, zum Schutz der Belegschaft von Vertragspartnern und Kunden sowie zur Sicherstellung der betrieblichen Kontinuität ergriffen werden:
- Weltweite Informationsweitergabe über die aktuellen Entwicklungen von COVID-19 im Intranet. Über den DEKRA Reisesicherheitsdienstleister können regelmäßig aktualisierte Informationen zur Gefährdungslage einzelner Länder abgerufen werden.
- Mitglieder der Task Force (Vorstand, BR, HR, EHS, Arbeitsmedizin, IT und Konzernkommunikation) auf Konzernebene beobachten die aktuellen Ereignisse und Meldungen im Hinblick auf die Relevanz für DEKRA. Updates und beschlossene Maßnahmen werden der Belegschaft transparent mitgeteilt.
- Weitere Maßnahmen, die eingeleitet wurden und derzeit gelten: Meetings und Besprechungen finden, wenn möglich, über Webkonferenzen statt.
- Aushang von Hygienehinweisen in Sanitärräumen sowie weltweite Verbreitung dieser Information.
- Weltweite Unterweisung für Mitarbeitende durch die zuständigen Führungskräfte zu Verhaltensweisen, allgemeinen Schutzmaßnahmen, Hygieneregeln sowie Vorgehen im Verdachtsfall inklusive Meldekette.
- Die globale DEKRA IT hat Vorkehrungen getroffen, um den Betrieb aller IT-Systeme sicherzustellen, so dass diese von Mitarbeitern ortsungebunden, auch außerhalb der DEKRA Geschäftsräume, betrieben und genutzt werden können. Dieses wird durch den Einsatz von Laptops, Handys und modernen Arbeitsplatzlösungen unterstützt.
Damit gewährleisten wir, dass die DEKRA Mitarbeitenden Ihre Dienstleistungen für unsere Kunden weiterhin sicher und zuverlässig bereitstellen können. - Der auf Basis des SARS-COV2 Arbeitsschutzstandards wurde in den deutschen Gesellschaften die Gefährdungsbeurteilungen erweitert. Es gelten Empfehlungen zu, betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz wie das Tragen eines Mundnasenschutzes bei Unterschreitung des Mindestabstands sowie Regelungen für das Angebot an Corona Selbsttest.
- COVID-19-spezifische Anforderungen unserer Kunden werden unter Berücksichtigung der geltenden behördlichen Vorgaben geprüft.
Alle Mitarbeitenden wurden informiert, dass sich DEKRA an den offiziellen Informationen der WHO und des Robert Koch Instituts orientiert. Die Mitarbeitenden wurden aufgerufen, sich regelmäßig über die internen Informationsplattformen zu informieren. Im DEKRA Intranet sind Quellen zu offiziellen internationalen Seiten von ausgewählten Gesundheitsbehörden abrufbereit und verlinkt.
Stand: 22.08.2022