Weitere Leistungen
Umfassende Lösungen für Mensch und Gesundheit
Unser Prüfingenieur betreut Sie als Fachkraft für Arbeitssicherheit, führt bei der Begehung oder Unterweisung die Prüfung an Medizinprodukten durch, als auch die Prüfung der Elektrogeräte. Oder Sie wählen einzeln:
- Prüfung Medizinprodukte
- Prüfung DGUV V3
- Prüfung UVV
- Prüfung von aufblasbaren Spielgeräten - wiederkehrende Prüfung
- Brandschutzhelfer
- Hygiene
- Validierung von Medizinprodukten
Arbeitsschutz und die Prüfung von Medizinprodukten gehen fast nahtlos ineinander über - etwa beim Festlegen von Prüffristen oder der Dokumentation im Bestandverzeichnis.
Was können wir prüfen?
Unser Team prüft vom Blutdruckmessgerät über Laborgeräte, EKG, Infusionstechnik, Defi's und HF- Geräten bis hin zu Bildwiedergabegeräten nach RöV oder Medizintechnik in Einsatzfahrzeugen.
Ihr Vorteil - unsere Mitarbeiter - in der Regel kann unser Prüfingenieur zum Begehungstermin auch gleich die Medizinprodukte und ortsveränderlichen Geräte prüfen. Für Sie heißt das: nur einmal leere Untersuchungsräume.
Prüfungen der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel nach DGUV V3 führen wir gern durch. Hierzu zählen alle spannungsführenden Elektrogeräte. In der Gefährdungsbeurteilung werden die Prüffristen festgehalten.
Die berufgenossenschaftliche DGUV V3 richtet sich an den Schutz Ihrer Mitarbeiter - denken Sie aber auch an die Änderung der Betriebssicherheitsverordnung im Jahr 2017, Stichpunkt "Schutz Dritter" (Patienten und Besucher)
Leitern und Tritte, die von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt oder vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden, sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV.
Prüffristen und -intervalle werden in der Gefährdungsbeurteilung benannt. Näheres dazu ist der TRBS 1201 zu entnehmen.
Nutzen Sie auch hier unseren Service: beim Prüftermin der Medizinprodukte oder der Begehung im Arbeitsschutz gleich die Arbeitsmittel prüfen zu lassen.
Aufblasbare Spielgeräte werden nach DIN EN 11960:2013, Betriebssicherheitsverordnung, DGUV V3, sowie den Herstellerangaben geprüft. Die Ergebnisse der Sichtkontrolle und Messwerte werden für jedes Gerät einzeln dokumentiert. Die Prüffrist beträgt nach Empfehlung der Hersteller 12 Monate.
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Gern vermitteln wir die Ausbildung der Brandschutzhelfer. Zur guten Vorbereitung im Arbeitsschutz zählt auch Verhalten im Notfall.
Aus diesem Grund sind neben der jährlichen Unterweisung aller Mitarbeiter im Brandschutz (gem. Arbeitsschutzgesetz §10 Abs. 2 in Verbindung mit Technischen Regeln ASR 2.2 Abs 6.2 (2)) unter anderem 5% Ihrer Mitarbeiter in die Aufgaben eines Brandschutzhelfers einzuweisen und regelmäßig fortzubilden.
Hygieneberatung
- diskrete Praxisbegehung nach amtlichen / gesetzliche Vorgaben, Gutachten mit Soll/-Ist Analyse, Auswertung mit dem Praxisteam
- Erstellung und Umsetzung eine modernen Hygienekonzeptes, Erarbeitung der bereichsspezifischen Deinfektionspläne und Hautschutzpläne
- Erstellung und Dokumentation der Aufbereitungsprozesse in Vorbereitung auf die Validierung
- Schulung und Training (gemäß gesetzlicher Forderung) der Mitarbeiter
- und vieles mehr
- Validierung von Aufbereitungsprozessen (Reinigung, Desinfektion, Sterilisation, Verpackung)
- Wartung von Dampfsterilisatoren und RDG's
- Reparatur von Klein- und Großsterilisatoren, Reinigungs- und Desinfektionsgeräten sowie Foliensiegelgeräte
- Durchführung von Schulungen zum Thema Instrumentenaufbereitung und allgemeine Praxishygiene
- und vieles mehr
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