Luft nach oben
Arbeitsschutz in der Praxis

Luft nach oben

Die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsregeln und -vorschriften sind zwar einem Großteil der befragten Arbeitnehmer bekannt – zumindest teilweise. Doch diese Regeln werden bei Weitem nicht von allen Mitarbeitern beziehungsweise Vorgesetzten eingehalten. Auch im Hinblick auf die Durchführung von Notfallübungen gibt es noch Nachholbedarf.

Es gibt zahlreiche Vorschriften für den Arbeits- und Gesundheitsschutz, die für die Unternehmen verpflichtend sind, zum Beispiel Brandschutzregeln, Tragen von persönlicher Schutzausrüstung auf Baustellen oder in der Industrie und seit Beginn der Corona-Pandemie auch der Infektionsschutz.
In diesem Zusammenhang spielen unter anderem regelmäßige Unterweisungen, Schulungen und Notfallübungen eine zentrale Rolle für sicheres Arbeiten in der täglichen Praxis. Die jeweiligen Regeln und Vorschriften müssen bekannt sein, eingehalten werden und in der Praxis umsetzbar sein.

Vorschriften überwiegend bekannt

Wie die DEKRA Befragung durch forsa zeigt, ist es in Unternehmen in Deutschland um die Bekanntheit der Sicherheitsregeln und -vorschriften grundsätzlich nur zufriedenstellend bestellt. Insgesamt geben 75 Prozent der befragten Arbeitnehmer an, die für ihren Arbeitsplatz geltenden Sicherheitsregeln vollständig zu kennen. Rund jeder fünfte Befragte (22 Prozent) kennt diese zumindest teilweise, lediglich drei Prozent kennen die Sicherheitsregeln gar nicht. Unter Arbeitern sowie Arbeitnehmern in den Bereichen Bau, Handwerk, Industrie und Lager haben die Sicherheitsregeln den höchsten Bekanntheitsgrad. Jüngere Arbeitnehmer unter 35 Jahren sowie diejenigen, die in einem Büro arbeiten, kennen die Sicherheitsregeln überdurchschnittlich häufig nur in Teilen.

Nicht alle werden geschult

Was den Stellenwert der Sicherheitsregeln und -vorschriften anbelangt, sagen 58 Prozent der Befragten, es gäbe hierzu an ihrem Arbeitsplatz regelmäßige Schulungen oder Informationsschreiben. Bei 23 Prozent der Arbeitnehmer ist dies nur in unregelmäßigen Abständen der Fall, bei zehn Prozent überhaupt nicht. In sieben Prozent der Fälle gibt es eine Schulung beziehungsweise ein Informationsschreiben nur einmalig, zum Beispiel für neue Mitarbeiter.
Überdurchschnittlich häufig profitieren Arbeiter sowie Arbeitnehmer in den Bereichen Bau, Handwerk, Industrie und Lager von regelmäßigen Schulungen oder Informationsschreiben. Wenn in Zukunft Sicherheitsschulungen vom Arbeitgeber auch online angeboten werden würden, damit man diese auch von zu Hause aus wahrnehmen kann, fänden dies 70 Prozent der Arbeitnehmer sehr gut oder gut.

Regeln nicht immer eingehalten

Bedenklich: Laut der Umfrage werden Sicherheitsregeln und -vorschriften am Arbeitsplatz lediglich bei 45 Prozent der Arbeitnehmer immer und von allen Mitarbeitern beziehungsweise Vorgesetzten eingehalten. Das bedeutet gegenüber der vergleichbaren DEKRA/forsa Befragung vom Jahr 2017 einen Rückgang um elf Prozentpunkte. Bei den 55- bis 65-Jährigen, bei Angestellten sowie bei Arbeitnehmern in den Bereichen Büro, Bau, Handwerk, Industrie und Lager ist der Prozentsatz derer, die besagte Regeln und Vorschriften immer einhalten, am höchsten.

Notfallübungen in jedem zweiten Unternehmen

In dieses Bild passen auch die Angaben zur Häufigkeit von Räumungs- oder Notfallübungen wie zum Beispiel einem „Feueralarm“. Knapp die Hälfte der Arbeitnehmer (48 Prozent) sagt, dass an ihrem Arbeitsplatz regelmäßig – das heißt mindestens einmal im Jahr – derartige Übungen stattfinden.
Bei ähnlich vielen (46 Prozent) ist dies nicht der Fall. Regelmäßige Räumungs- oder Notfallübungen gibt es überdurchschnittlich häufig bei Beamten. Deutlich seltener als im Durchschnitt aller Befragten berichten Befragte im Handel oder Außendienst von regelmäßigen Übungen dieser Art.