Glossar für Industrieprüfungen
- AD 2000
- Aufzugsrichtlinie
- Blitzschutz
- CE-Kennzeichnung
- Druckgerät
- Druckgeräterichtlinie
- Ex-Schutz
- Gefährdungsbeurteilung
- Gefahrgut
- Gefahrgutbeauftragter
- HBV-Anlagen
- HP0
- Inverkehrbringen
- Konformitätserklärung
- Landesbaurecht
- LAU-Anlagen
- Maschinenrichtlinie
- Notified Body
- Nr. 3 Anlagen
- Nr. 4 Anlagen
- Überwachungsbedürftige Anlagen
- VawS
- VdS
- W0
- ZÜS – Zugelassene Überwachungsstelle
Die Arbeitsgemeinschaft Druckbehälter hat mit dem Regelwerk AD 2000 ein der europäischen Druckgeräte-Richtlinie 2014/68/EU konformes nationales Regelwerk herausgegeben. Generell kann die harmonisierte Europäische Norm DIN EN 13445 für unbefeuerte Druckbehälter angewendet werden.
Regelt das Inverkehrbringen von Aufzügen innerhalb der Europäischen Union seit 1997.
Bauliche und technische Maßnahmen (z.B. Einbau einer Blitzschutzanlage) zur Prävention von Blitzeinschlägen in Gebäuden. Regelmäßige Überprüfung erforderlich.
Signalisiert die Übereinstimmung mit den Anforderungen der europäischen Richtlinien. Sie wird vom Hersteller angebracht.
Gerät mit mehr als 0,5 bar Druck, z.B. Druckbehälter, Dampfkessel, Ausrüstungsteile wie Ventile, Rohrleitungen, usw..
Regelt das Inverkehrbringen von Druckgeräten innerhalb der Europäischen Union seit 1999.
Kurzform für Explosionsschutz. Schutzmaßnahmen zur Verhinderung von Entzündung explosiver Gemische.
Gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber aus der Betriebssicherheitsverordnung. DEKRA berät dabei gezielt.
Stoffe und Gegenstände, die im Zusammenhang mit dem Transport Gefahren für die Allgemeinheit beinhalten.
Fachmann/-frau für alle Fragen in Zusammenhang mit Gefahrguttransporten.
Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender Stoffe. DEKRA führt die notwendigen Prüfungen durch.
Das AD2000-Merkblatt HP0 regelt allgemeine Grundsätze für Auslegung, Herstellung und die damit verbundene Prüfungen von Druckgeräten.
Bezeichnung des Zeitpunkts zu dem ein Hersteller oder sein Bevollmächtigter ein Produkt dem Nutzer überlässt.
Erklärung des Herstellers eines Produktes, dass dieses den grundlegenden Anforderungen der europäischen Richtlinien entspricht. Bescheinigt wird die Konformität durch die sogenannte "Benannte Stelle" (Notified Body).
Beschreibt die gesetzlichen Anforderungen an bauliche Anlagen und Bauprodukte. Unter anderem ist dort die Sachverständigentätigkeit verankert. DEKRA Sachverständige besitzen landesbaurechtliche Anerkennungen.
Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe. DEKRA prüft solche Anlagen nach wasserrechtlichen Regelungen.
Regelt das Inverkehrbringen von Maschinen innerhalb der Europäischen Union seit 1993.
Der "Notified Body" (Benannte Stelle) bescheinigt dem Hersteller eines Produktes die Übereinstimmung mit den grundlegenden Anforderungen der europäischen Richtlinien. Er wird von der national zuständigen Stelle an die Kommission in Brüssel gemeldet. DEKRA ist Notified Body.
Sind Anlagen, die unter § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BetrSichV genannt werden: Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen, Geräte, Schutzsysteme oder Sicherheits-, Kontroll- oder Regelvorrichtungen im Sinne des Artikels 1 der Richtlinie 94/9 der Europäischen Union.
Sind Anlagen, die unter § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BetrSichV genannt werden: Lageranlagen mit einem Gesamtrauminhalt von mehr als 10.000 Litern, Füllstellen mit einer Umschlagkapazität von mehr als 1.000 Litern je Stunde, Tankstellen und Flugfeldbetankungsanlagen sowie Entleerstellen mit einer Umschlagkapazität von mehr als 1.000 Litern je Stunde, soweit entzündliche, leichtentzündliche oder hochentzündliche Flüssigkeiten gelagert oder abgefüllt werden.
Anlagen, die wegen ihres erhöhten Gefährdungspotentials einer besonderen Überwachung bedürfen. Sie sind im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) definiert.
Dazu gehören Druckgeräte (Dampfkessel, Druckbehälter, Rohrleitungen unter innerem Überdruck), Aufzugsanlagen, Anlagen zum Abfüllen von verdichteten, verflüssigten oder unter Druck gelösten Gasen (Gastankstellen), Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen, Anlagen zur Lagerung und Abfüllung von entzündlichen Flüssigkeiten.
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe. DEKRA ist anerkannte Sachverständigenorganisation nach VawS.
Der Verband der Sachversicherer zertifiziert Sachverständige, die elektrische Anlagen und Betriebsmittel prüfen. Beispielsweise die DEKRA Sachverständigen.
Das AD2000-Merkblatt W0 regelt allgemeine Grundsätze für Werkstoffe.
Eine zugelassene Überwachungsstelle ist jede von der zuständigen Landesbehörde als Prüfstelle für einen bestimmten Aufgabenbereich dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit benannte und von ihm im Bundesanzeiger bekannt gemachte Überwachungsstelle.