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FAQ Hauptuntersuchung (HU)

Hauptuntersuchung DEKRA FAQs

Der Gesetzgeber fordert regelmäßige Fahrzeugchecks, um sicheren und umweltverträglichen Straßenverkehr zu gewährleisten. Deshalb muss jedes Fahrzeug mit eigenem amtlichem Kennzeichen in regelmäßigen, gesetzlich festgelegten Zeitabständen zur Hauptuntersuchung (HU) vorgeführt werden.

DEKRA, als amtlich anerkannte Prüforganisation, führt diese Untersuchung in regelmäßigen Abständen an allen Fahrzeugen durch. Bei bestandener Prüfung wird eine runde Prüfplakette am hinteren amtlichen Kennzeichen angebracht. Der Fahrzeughalter muss gewährleisten, dass sein Fahrzeug immer eine gültige Prüfplakette besitzt.

Die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt:

Vor der Hauptuntersuchung (HU)

Der Termin für die erste HU bemisst sich nach dem Datum der Erstzulassung.

Bei einem neuen Pkw ist die Hauptuntersuchung nach 36 Monaten fällig, danach alle 24 Monate. Ein neues Motorrad muss bereits nach 24 Monaten zur ersten Hauptuntersuchung und danach ebenfalls alle 24 Monate.

Je nach Fahrzeugart ist die Hauptuntersuchung alle 12 bis 36 Monate fällig. Vergleichen Sie hierzu die unten gezeigte Übersichtstabelle. Die HU-Fälligkeit ist auch in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) vermerkt oder erkennbar auf der HU-Plakette an Ihrem Kennzeichen.

Die runde Plakette am hinteren Kennzeichen zeigt das Jahr sowie den Monat der nächsten Hauptuntersuchung an. Die HU-Plakette gibt es in sechs Grundfarben, welche sich alle sechs Jahre wiederholen. Das Jahr ist eingekreist in der Mitte der Prüfplakette zu erkennen. Außerhalb des Kreises sind die Zahlen von 1 bis 12 angeordnet. Die Zahl, die oben mittig ist, zeigt den Monat der nächsten Hauptuntersuchung.

Die zwei Striche unterhalb der Zahlen 1, 12 und 11 haben keinen Einfluss Hauptuntersuchungstermin. Sie helfen lediglich der Polizei oder dem Ordnungsamt im Vorbeifahren die Prüfplakette besser lesen zu können und somit HU-Überzieher zu identifizieren.

Im Zweifel sprechen Sie einfach mit Ihrer DEKRA Prüfstelle vor Ort. Damit Sie Ihre nächste HU nicht vergessen nutzen Sie unsere HU-Erinnerung !

Die Hauptuntersuchung muss in der Regel alle 24 Monate erfolgen. Ab einer Terminüberschreitung von mehr als zwei Monaten, wird Ihnen ein Aufpreis von 20% auf den Hauptuntersuchungspreis berechnet, da das Fahrzeug nun intensiver geprüft werden muss.

Wer mit einer mehr als zwei Monate abgelaufenen Prüfplakette in eine Verkehrskontrolle gerät dem drohen je nach Schwere Verwarn-, Bußgeld oder Punkte in Flensburg. Dies gilt ebenfalls für Fahrzeuge, die ohne gültige Prüfplakette im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt sind. Bei Unfällen, die auf mangelnde Hauptuntersuchung zurückzuführen sind, wird die Kfz-Versicherung Regressansprüche gegenüber dem Fahrzeughalter geltend machen.

Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich. Vom Gesetzgeber wird das Überziehen der HU wie folgt geahndet:

Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen):

  • Mehr als zwei Monate: 15 Euro
  • Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten: 25 Euro
  • Mehr als acht Monate: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg

Bei Nutzfahrzeugen, bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist:

  • Bis zu zwei Monate: 15 Euro
  • Mehr als zwei und bis zu vier Monate: 25 Euro
  • Mehr als vier und bis zu acht Monate: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg
  • Mehr als acht Monate: 75 Euro und 1 Punkt in Flensburg

Wenn bei der HU oder Sicherheitsprüfung erhebliche Mängel festgestellt wurden und Sie die einmonatige Nachprüffrist überschreiten, könnte Sie das ein Verwarnungsgeld von 15 Euro kosten.

Die Gebühren- bzw. Entgelttabellen sind an allen DEKRA Prüflokationen für unsere Kunden einsehbar. Wir geben Ihnen hierzu auch gerne telefonisch Auskunft.

Für Anfragen zu den HU-Preisen erreichen Sie uns über die jeweiligen Kontaktdaten unserer Prüflokationen, unserer Servicehotline oder über unseren DEKRA Chatbot.

Mit unserem Online-Termin Service können Sie an vielen DEKRA Standorten entspannt einen Wunschtermin reservieren. Hierfür benötigen Sie nur Ihre E-Mail-Adresse und das Kennzeichen Ihres Fahrzeugs.

Sollten keine freien Termine verfügbar sein, können Sie jederzeit ohne Voranmeldung innerhalb unserer Öffnungszeiten zur HU in unsere Prüfstraße kommen. Hier Standort finden.

Mitgebracht werden müssen grundsätzlich zunächst die folgenden Fahrzeugpapiere, die ohnehin bei jeder Fahrt mitzuführen sind. Unser Tipp: Bringen Sie lieber mehr als zu wenig Unterlagen mit.

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Nachweise über nachträglich vorgenommene technische Änderungen beispielsweise Bauartgenehmigungen, Allgemeine Betriebserlaubnisse oder Abnahmebescheinigungen – sofern diese nicht bereits in der Zulassungsbescheinigung vermerkt sind oder die eingebauten Teile ein EG/ECE-Genehmigungszeichen tragen und eventuelle Verwendungseinschränkungen oder Einbauanweisungen eingehalten werden
  • Bei Kraftfahrzeugen sind auch Nachweise über vorangegangene Abgasuntersuchungen und/oder Gasanlagenprüfungen (für Flüssig- oder Erdgasanlagen zum Kfz-Antrieb) vorzulegen. Sollten diese noch gültig sein, entfallen dann diese Prüfungen im Rahmen der anstehenden Hauptuntersuchung.
  • Ist Ihr Kraftfahrzeug mit einer festeingebauten Flüssiggasanlage ausgerüstet, die nicht zum Antrieb des Fahrzeuges dient (z.B. Kocheinrichtung im Wohnmobil), so ist es ratsam, ebenfalls einen Nachweis über deren regelmäßige Prüfung (Plakette oder Bescheinigung) zu erbringen. Bei bestimmten Fahrzeugausführungen muss der fehlende Nachweis nämlich bemängelt werden und eine neue HU-Plakette kann nicht angebracht werden.

Gilt nicht für PKW

  • Bei schweren Nutzfahrzeugen und KOM ist auch das Prüfbuch vorzulegen.
  • Das insbesondere von land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben noch häufig verwendete Anhängerverzeichnis anstelle der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) reicht bei der Hauptuntersuchung nicht aus. Bringen Sie deshalb unbedingt die zu dem Anhänger gehörende Zulassungsbescheinigung mit.

Mit diesen einfachen Schritten können Sie Ihr Fahrzeug selbst vorab auf einige wichtige Sicherheitsaspekte prüfen:

  • Verbandkasten (Ablaufdatum prüfen), Warndreieck und Warnweste sind vorhanden
  • Reifenprofiltiefe messen (mindestens 1,6 Millimeter Restprofil müssen vorhanden sein)
  • Beleuchtung überprüfen (funktionieren Scheinwerfer und Blinklichter?)
  • Warnblinker testen
  • Frontscheibe prüfen (bei Steinschlag ggfs. austauschen)
  • Flüssigkeitsstand prüfen (Öl-, Brems-, Scheibenwischerflüssigkeit)
  • Alle Sitzgurte überprüfen

Eine ausführliche Liste aller Prüfpunkte finden Sie unter HU-Checkliste

Die Hauptuntersuchung (HU)

Unsere DEKRA Experten prüfen Ihr Fahrzeug gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auf Zustand, Funktion sowie Ausführung und Wirkung der Bauteile und Systeme. Dies geschieht durch visuelle, manuelle oder elektronische und messtechnische Prüfungen und grundsätzlich ohne Montagearbeiten.

Die Prüfung umfasst folgende Bereiche:

  • Prüfungsfahrt mit mindestens 8 km/h zu Beginn der HU
  • Weiterentwickelte Prüfung der gesamten Fahrzeugelektronik (über elektronische Fahrzeugschnittstelle) mit HU-Adapter
  • Bremsanlage mit angepasster Prüfung nach EU-Vorgaben (Mindestabbremsung, Beladung/Beladungssimulation, Bezugsbremskräfte)
  • Lenkanlage
  • Sichtverhältnisse (z.B. Scheiben, Spiegel, Folien)
  • Lichttechnische Einrichtungen und andere Teile der elektrischen Anlage
  • Achsen, Räder, Reifen, Aufhängungen
  • Fahrgestell, Rahmen, Aufbau sowie daran befestigte Teile
  • Sonstige Ausstattungen (z.B. Airbag, Lenkschloss, Warndreieck, Warnweste, Verbandskasten)
  • Umweltbelastung (Geräusche, Abgase, Verlust von Flüssigkeiten, Gasanlagen im Antriebssystem)
  • Identifizierung und Einstufung des Fahrzeugs

Untersuchung der Bauteile und Systeme:

  • Ausführung (Gestaltung, Anbringung, Anzahl, vorgegebene Schaltung, erforderliche Kennzeichnung)
  • Zustand (Beschädigung, Korrosion und Alterung, übermäßigen Verschleiß und übermäßiges Spiel, sachgemäße Befestigung, Sicherung, Montage, Verlegung sowie Freigängigkeit und Leichtgängigkeit)
  • Funktion
  • Wirkung (Einhaltung bzw. Erreichen vorgegebener Grenzwerte)

Erläuterungen zur Sicherheitsprüfung (SP):

Unter einer Sicherheitsprüfung wird eine Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung bei Nutzfahrzeugen (KOM, LKW>7,5t, Anhänger>10t) verstanden. Folgende Bereiche werden untersucht:

  • Fahrgestell / Fahrwerk / Aufbau / Verbindungseinrichtung
  • Lenkung
  • Reifen / Räder
  • Bremsanlage (die SP-Bremsenprüfung erfolgt nach EU-Vorgaben)

Anhand unserer HU-Checkliste lernen Sie die wichtigen Bauteile Ihres Fahrzeugs kennen, können eventuelle Mängel schnell feststellen sowie beseitigen lassen und sind vor unangenehmen Überraschungen bei der Hauptuntersuchung sicher.

Das Ergebnis der Untersuchung erfahren Sie unverzüglich vor Ort. Anhand der erstellten Mängelliste wird Ihr Fahrzeug in eine der folgenden Mängelklassen eingeteilt:

EinstufungBedeutung
HW = HinweiseHinweise sind keine Mängel und sollen nur auf mögliche zukünftige Mängel (Verschleiß, Korrosion u. Ä.) hinweisen. Die Prüfplakette wird sofort zugeteilt.
OM = Ohne erkennbare MängelDie Prüfplakette wird sofort zugeteilt.
GM = Geringe MängelDie Prüfplakette kann zugeteilt werden. Sie müssen aber die Mängel unverzüglich beseitigen, sonst droht ein Bußgeld bei einer Kontrolle.
EM = Erhebliche MängelDie Plakette wird nicht zugeteilt. Falls die Nachprüfung nicht innerhalb eines Monats erfolgt, ist eine neue HU notwendig.
VM = Gefährliche MängelDie Mängel am Fahrzeug stellen eine direkte Verkehrsgefährdung dar. Die HU-Plakette wird nicht zugeteilt und es wird dringend empfohlen, mit dem Fahrzeug keinerlei Fahrten mehr durchzuführen. Die Nachprüfung muss innerhalb eines Monats erfolgen.
VU = VerkehrsunsicherDie Mängel am Fahrzeug stellen eine unmittelbare Verkehrsgefährdung dar. Die vorhandene HU-Plakette wird entfernt und die Zulassungsbehörde informiert (Betriebsuntersagung). Die Nachprüfung muss innerhalb eines Monats erfolgen.

Sie müssen die Mängel unverzüglich beseitigen, sonst droht ein Bußgeld bei einer Kontrolle.

Erhält ein Fahrzeug bei der Hauptuntersuchung (HU) die Prüfplakette nicht auf Anhieb, haben Sie als Fahrzeughalter die Pflicht zur unverzüglichen Mängelbeseitigung und zur Vorführung für die Nachprüfung innerhalb eines Monats.

Lassen Sie diese Frist verstreichen, droht ein Verwarngeld von 40€ und es ist eine erneute HU notwendig. Das ist auch dann der Fall, wenn Sie als Fahrzeughalter den ersten Prüfbericht nicht vorlegen können. Nach dem Rat der Sachverständigen von DEKRA sollten Autofahrer den HU-Prüfbericht gut aufbewahren und zur Nachprüfung immer mitbringen.

Für die Nachuntersuchung wird der Untersuchungsbericht benötigt, den Sie bei der ersten Prüfung, die Ihr Fahrzeug nicht bestanden hat, erhalten haben sowie den Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I. Nach der nicht bestandenen Prüfung müssen die betreffenden Mängel unverzüglich beseitigt werden und Sie haben insgesamt einen Monat Zeit, das Fahrzeug zur Nachprüfung vorzuführen.

Der HU-Prüfbericht

Bewahren Sie den HU-Bericht sorgfältig bis zur nächsten Fahrzeugprüfung auf. Dieser Bericht ist zuständigen Personen bzw. Stellen (Polizei, Straßenverkehrsbehörde) auf Verlangen vorzuzeigen. Es ist jedoch nicht erforderlich, den Bericht grundsätzlich im Auto mitzuführen. Prüfzeugnisse über Änderungen am Fahrzeug, die nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen sind, müssen Autofahrer aber dabeihaben.

Die Abgasuntersuchung (AU) ist Bestandteil der Hauptuntersuchung und somit durch den HU-Bericht abgedeckt. Die AU darf aber auch von anerkannten Werkstätten durchgeführt und separat dokumentiert werden.

Wenn die letzte Hauptuntersuchung weniger als zwei Jahre zurückliegt, benötigen sie einen Ersatzbericht. Eine kostenlose Kopie Ihres Prüfberichts können Sie direkt über unseren HU Prüfbericht Online-Service anfordern.

Nutzen Sie unseren HU Prüfbericht Online-Service um kostenlos eine Kopie Ihres HU Prüfberichts zu erhalten, wenn die letzte Hauptuntersuchung an Ihrem Fahrzeug von DEKRA durchgeführt wurde.

Bitte achten Sie beim Kauf Ihres Fahrzeuges darauf, dass Ihnen der aktuelle Prüfbericht der Hauptuntersuchung des gekauften Fahrzeuges vorliegt. Diesen benötigen Sie definitiv bei der Ummeldung Ihres Fahrzeuges auf Ihrer Zulassungsstelle. Ohne, dass Ihnen der ursprüngliche Halter des Fahrzeuges zum Zeitpunkt der Hauptuntersuchung bekannt ist bzw. dessen Einwilligung haben, gelangen Sie nicht an eine Zweitschrift Ihres Berichtes. Falls Sie das Fahrzeug ohne Papiere gekauft haben sowie an die Einwilligung des ursprünglichen Fahrzeughalters nicht gelangen, können Sie den Bericht automatisiert an Ihre Zulassungsstelle versenden.

Weitere Fragen

Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen dürfen lediglich im zugelassenen Zeitraum genutzt werden. Dieser ist an den Ziffern zu erkennen, welche am rechten Rand des Kfz-Kennzeichens übereinander stehen. Die Ziffer über dem Strich gibt dabei den Beginn, die Ziffer unter Strich das Ende des Zeitraums an. Der Zeitraum reicht von zwei bis maximal elf Monaten.

Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen brauchen nicht außerhalb des Betriebszeitraums zu Hauptuntersuchung, sondern im ersten Monat nach der Betriebspause. Außerhalb des Betriebszeitraums darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehrsraum geparkt werden, sondern ist auf nicht öffentlich zugänglichem Grund abzustellen. Hierzu gehören beispielsweise ein Privatgrundstück oder eine Garage.

Ist im Vorfeld keine Kennzeichenreservierung durchgeführt worden? Falls nicht, müssen Sie als erstes zur Zulassungsstelle und dort die Zulassung für Ihr Fahrzeug einleiten. Vorlegen müssen Sie hierfür die eVB-Nummer der Versicherung sowie die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und II).

Mit dem Kennzeichen, das Sie von der Zulassungsstelle erhalten haben, können Sie nun zu DEKRA fahren und Ihre Hauptuntersuchung durchführen lassen. Im Anschluss an die bestandene Hauptuntersuchung können Sie die Zulassung zu Ende führen.

Die technische Fahrzeugüberwachung ist national geregelt. Ausländische Prüfungsprotokolle sind somit ungültig, da diese nach den länderspezifischen Prüfkriterien durchgeführt werden.

Die Hauptuntersuchung muss somit von einer Prüfstelle in Deutschland durchgeführt werden. Allerdings kann ein ausländisches Prüfprotokoll zur Glaubhaftmachung eines längeren Auslandsaufenthaltes dienen. Das Fahrzeug muss nicht sofort nach Überschreitung der Hauptuntersuchung nach Deutschland gebracht werden, um die diese durchzuführen. Es sollte aber am besten direkt nach dem Eintreffen in Deutschland geprüft werden.

Viele nützliche Informationen zum Thema technische Änderungen finden Sie in unserem Tuning Ratgeber oder kontaktieren Sie einen Experten .

Sie haben weitere Fragen?

Gerne helfen wir Ihnen vor Ort an über 600 Standorten in Deutschland.

Oder kontaktieren Sie unsere kostenlose DEKRA Service Hotline:

DEKRA Service Hotline

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