FAQ für die Hauptuntersuchung (HU)

Wir beantworten Ihre häufig gestellten Fragen zur HU

Der Gesetzgeber gibt regelmäßige Fahrzeugchecks vor, um einen sicheren und umweltverträglichen Straßenverkehr zu gewährleisten. Deshalb muss jedes Fahrzeug mit eigenem amtlichem Kennzeichen in regelmäßigen, gesetzlich festgelegten Zeitabständen zur Hauptuntersuchung . Rechtliche Neuerungen, Abläufe oder auch Spezifika beim eigenen Fahrzeug führen zu vielen Fragen. Deshalb haben unsere Sachverständigen diese für Sie gesammelt und beantwortet.

Vor der Hauptuntersuchung

Wann muss mein Neuwagen zur HU?
Der Termin für die erste Hauptuntersuchung bemisst sich nach dem Datum der Erstzulassung. Bei einem neuen Pkw ist diese nach 36 Monaten fällig, alle weiteren HU müssen alle 24 Monate erfolgen.
Ein neues Motorrad muss bereits nach 24 Monaten zur ersten Hauptuntersuchung und danach ebenfalls alle 24 Monate.
Wann muss ich mit meinem Fahrzeug zur HU?
Wie lese ich die HU-Plakette?
Wie lange darf ich die HU überziehen? Was sind die Konsequenzen?
Wie viel kostet die Hauptuntersuchung?
Muss ich einen Termin zur Hauptuntersuchung vereinbaren?
Welche Unterlagen muss ich zur Hauptuntersuchung mitbringen?
Was ist alles wichtig für die HU?

Die Hauptuntersuchung

Was wird bei der Hauptuntersuchung geprüft?
Unsere Sachverständigen prüfen Ihr Fahrzeug gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auf Zustand, Funktion sowie Ausführung und Wirkung der Bauteile und Systeme. Dies geschieht durch visuelle, manuelle oder elektronische und messtechnische Prüfungen sowie grundsätzlich ohne Montagearbeiten.
Die Prüfung umfasst auf Basis der HU-Richtlinie folgende Bereiche:
  • Fahrzeugidentifikation und -beschreibung, Nachweis technischer Änderungen
  • Bremsanlage
  • Lenkanlage
  • Sichtverhältnisse
  • Lichttechnik und elektrische Anlage
  • Achsen, Räder, Reifen und Aufhängung
  • Fahrgestell, Rahmen, Aufbau und daran befestigte Teile
  • Sonstige Ausstattung (inklusive Ausrüstung)
  • Umweltbelastung
  • Zusätzliche Untersuchungen an Fahrzeugen zur gewerblichen Personenbeförderung
Untersuchung der Bauteile und Systeme:
  • Ausführung (Gestaltung, Anbringung, Anzahl, vorgegebene Schaltung, erforderliche Kennzeichnung)
  • Zustand (Beschädigung, Korrosion und Alterung, überdurchschnittlicher Verschleiß, übermäßiges Spiel, sachgemäße Befestigung, Sicherung, Montage, Verlegung sowie Freigängigkeit und Leichtgängigkeit)
  • Funktion
  • Wirkung (Einhaltung beziehungsweise Erreichen vorgegebener Grenzwerte)
Anhand unserer HU-Checkliste lernen Sie die wichtigen Bauteile Ihres Fahrzeugs kennen, können eventuelle Mängel schnell feststellen sowie beseitigen lassen und sind vor unangenehmen Überraschungen bei der Hauptuntersuchung sicher.
Wann erfahre ich das Ergebnis der Hauptuntersuchung und was steht im Bericht? Was passiert bei Mängeln?
Wann muss ich zur Nachuntersuchung?
Welche Unterlagen muss ich zur Nachuntersuchung mitbringen?

Der HU-Prüfbericht

Was mache ich mit dem ausgestellten HU-Prüfbericht?
Bewahren Sie den HU-Bericht sorgfältig bis zur nächsten Fahrzeugprüfung auf. Dieser Bericht ist zuständigen Personen beziehungsweise Stellen (Polizei, Straßenverkehrsbehörde) auf Verlangen vorzuzeigen. Es ist jedoch nicht erforderlich, den Bericht grundsätzlich im Auto mitzuführen. Prüfzeugnisse über Änderungen am Fahrzeug, die nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen sind, müssen Autofahrende aber dabeihaben.
Unsere Tipps:
  • Wenn Sie den HU-Bericht verloren haben und die letzte HU weniger als zwei Jahre zurückliegt, benötigen sie einen Ersatzbericht. Eine kostenlose Kopie Ihres Prüfberichts können Sie direkt über unseren HU-Prüfbericht-Online-Service anfordern.
  • Achten Sie beim Fahrzeugkauf auf die Herausgabe des aktuell gültigen HU-Berichtes.
Weitere Fragen
Was ist bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen zu beachten?
Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen dürfen lediglich im zugelassenen Zeitraum genutzt werden. Dieser ist an den Ziffern zu erkennen, welche am rechten Rand des Kfz-Kennzeichens übereinanderstehen. Die Ziffer über dem Strich gibt dabei den Beginn, die Ziffer unter Strich das Ende des Zeitraums an. Der Zeitraum reicht von zwei bis maximal elf Monate.
Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen müssen nicht außerhalb des Betriebszeitraums zu Hauptuntersuchung, sondern im ersten Monat nach der Betriebspause. Außerhalb des Betriebszeitraums darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehrsraum geparkt werden, sondern ist auf nicht öffentlich zugänglichem Grund abzustellen. Hierzu gehören beispielsweise ein Privatgrundstück oder eine Garage.
Wie erhält mein abgemeldetes Fahrzeug eine HU?
Was muss ich bei der Zulassung meines (Neu-)Fahrzeugs beachten?
Kann ich die HU bei in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen auch im Ausland durchführen?
Was muss ich bei technischen Änderungen am Fahrzeug beachten?
Werden HU und AU zusammen durchgeführt?
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