Felgen- und Reifengröße
Die für Ihr Fahrzeug gesetzlich vorgeschriebenen Reifen finden Sie in den Fahrzeugpapieren:
- Feld 15.1 bis 15.3 sowie Feld 22 der Zulassungsbescheinigung Teil I
- Ziffer 20 bis 23 sowie Ziffer 33 im alten Fahrzeugschein
Hier können Sie Informationen über die zulässigen Größen der Bereifung sowie deren Tragfähigkeit und Höchstgeschwindigkeit nachlesen. Häufig sind jedoch nur Reifen einer zulässigen Dimension in den Fahrzeugpapieren vermerkt, obwohl auch andere genutzt werden dürfen. Diese ebenso zulässigen Bereifungen sind beispielsweise in der Übereinstimmungsbescheinigung (dem sogenannten CoC-Papier) zu finden, wie es für Fahrzeuge mit EG-Typgenehmigung vorgeschrieben ist.
Wenn andere Reifen auf dem Fahrzeug montiert sind als in den Fahrzeugpapieren oder anderen zugehörigen Dokumenten beschrieben, sollte vor dem HU-Termin geklärt werden, ob es sich um eine Serienbereifung handelt.
Eine geänderte Bereifung wird im Zuge der HU beurteilt. Ist diese nicht vorschriftsmäßig, kann die Vorschriftsmäßigkeit nach der abgeschlossenen HU mit einer separaten Änderungsabnahme wiederhergestellt werden; alternativ kann diese bereits vor der HU durchgeführt werden. Eine Unterbrechung der Hauptuntersuchung ist nicht möglich. Für eine Änderungsabnahme sind wiederum entsprechende Prüfzeugnisse beziehungsweise Gutachten erforderlich.
Schäden an Reifen und Rädern
Überprüfen Sie Reifen und Felgen auf äußere Schäden. Auch wenn keine HU bei Ihnen ansteht, ist es wichtig, den Zustand Ihrer Reifen und Räder zu beobachten, damit Sie sicher an Ihr Ziel kommen.
Am Verschleißzustand der Reifen lassen sich mitunter Unstimmigkeiten in der Fahrwerksgeometrie des Fahrzeugs oder Defekte an Fahrwerksbauteilen erkennen. Deshalb untersuchen unsere Sachverständigen den Reifenzustand im Rahmen der HU genau und auch auf der normalerweise nicht sichtbaren Innenseite.
Weitere Tipps rund um das Thema Reifen finden Sie in unserem Ratgeber.
Reifenprofiltiefe
Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe liegt bei 1,6 mm. Diese Verschleißgrenze sollte unter keinen Umständen unterschritten werden. Die Reifeneigenschaften können sonst nicht mehr gewährleistet werden. Das trifft vor allem für besondere Anforderungen zu, wie beim sogenannten Aquaplaning oder die Griffigkeit bei anspruchsvollen Fahrbahnzuständen.
Die Profiltiefe können Sie anhand der Verschleißindikatoren (TWI – Tread Wear Indicator) erkennen. In den Hauptprofilrillen der Reifen befinden sich an verschiedenen Stellen kleine Stege, die bei einer vorhandenen Rest-Profiltiefe von 1,6 Millimetern auf einer Höhe mit den Profilblöcken liegen. Das bedeutet, die Stege (TWI) verbinden die benachbarten Profilblöcke, die vor Erreichen der Verschleißgrenze durch eine Profilrille voneinander getrennt waren. Die Lage der TWI ist an der Reifenseitenwand beziehungsweise dem Profilrand mit „TWI“ markiert, sodass Sie von dort aus nur Richtung Profilmitte zu den Hauptprofilrillen gehen müssen.
Ein genaueres Messergebnis bietet jedoch ein Profiltiefenmesser, der praktisch wie ein Messschieber funktioniert. Setzen Sie den Profiltiefenmesser auf zwei benachbarten Profilblöcken auf und schieben Sie die Messschiene bis auf den Grund zwischen den Profilblöcken herunter. Die Profiltiefe können Sie dann an der Messskala ablesen.