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Unfall - was tun?
Gute Tipps von den DEKRA Experten und Erste Hilfe danach

Egal ob selbstverschuldet, unverschuldet, im In- oder Ausland: Ein Unfall ist eine heikle Angelegenheit und mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten verbunden. Eine Menge Ärger kann Ihnen mit dem richtigen Verhalten jedoch erspart bleiben. Deshalb hat DEKRA für Sie die wichtigsten Tipps und interessante Informationen auf einen Blick zusammengestellt.
Bleiben Sie ruhig und handeln Sie besonnen. Sichern Sie sofort die Unfallstelle ab.
- Warnblinkanlage einschalten
- Warnweste anlegen, möglichst noch im Auto
- Vorsichtig aussteigen, dabei auf den fließenden Verkehr achten
- Stellen Sie Ihr Warndreieck in angemessener Entfernung auf:
- Landstraßen mindestens 100 Meter
- Innenstadt mindestens 50 Meter
- Autobahnen mindestens 200 Meter vor dem Unfallort. Die Strecke lässt sich an den Seitenpfosten abmessen. 200 Meter entsprechen 4 Pfosten
Ist die Unfallstelle unübersichtlich, muss das Warndreieck in ausreichender Entfernung vor dem Sichthindernis (Kurve, Kuppe usw.) aufgestellt werden.
- Die Fahrbahn rasch verlassen und sich an einen sicheren Ort begeben (auf Autobahnen z. B. hinter der Leitplanke)
- Ist jemand verletzt oder besteht der Verdacht – umgehend den Rettungsdienst informieren und sich um die Verletzten kümmern (siehe Ratgeber Flyer)
- Bei Dunkelheit müssen die Fahrzeuge grundsätzlich beleuchtet sein. Empfehlenswert ist zusätzlich eine gelbe Rundumleuchte oder Blinkleuchte auf dem Fahrzeugdach
- Personalien und Versicherungsdaten der Unfallbeteiligten aufnehmen
- Nach einem Verkehrsunfall ist es empfehlenswert, kein Schuldanerkenntnis abzugeben oder zu unterschreiben
Zuerst sollten alle für die Schadensabwicklung notwendigen Informationen und Beweise an der Unfallstelle gesichert werden – unabhängig von der Schuldfrage und dem Land, in dem der Unfall passiert ist. Dabei hilft eine Unfallbericht-Vorlage.
- Fotografieren Sie den Unfallort und die beteiligten Fahrzeuge
- Machen Sie neben Übersichtsfotos auch Detailfotos von den entstandenen Schäden
- Fertigen Sie eine Unfallskizze an.
- Achten Sie auf Bremsspuren und Flüssigkeitsaustritte
- Falls erforderlich, rufen Sie die Polizei. Dies sollte immer dann der Fall sein, wenn Personen verletzt wurden oder ein hoher Sachschaden entstanden ist. Auch bei Verdacht auf Straftaten wie zum Beispiel Unfallflucht, Missbrauch von Alkohol oder Drogen sowie bei einer unklaren Sachlage sollte die Polizei verständigt werden.
Notieren Sie sich:
- Amtliche Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge
- Namen und Anschriften der Unfallgegner
- Versicherungsgesellschaften der Unfallgegner (sind diese nicht bekannt, lassen Sie sich die Information nachliefern)
- Namen und Anschriften von Zeugen
Nützliche Checklisten und Vorlage für Unfallbericht immer dabei:
DEKRA Sofortservice
Bei einem durch Sie selbst verschuldeten Unfall sind die Ersatzleistungen für Ihr Fahrzeug individuell über die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrages geregelt (AKB), sofern Sie eine Kaskoversicherung abgeschlossen haben.
Den Schaden Ihres Unfallgegners deckt Ihre Haftpflichtversicherung. Damit die Abwicklung hier schnellstmöglich erfolgen kann, sollten Sie Ihrer Versicherung den Unfall zeitnah melden – natürlich auch, um gegebenenfalls Ihren eigenen Schaden (Kaskoschaden) schnellstmöglich versicherungstechnisch abzustimmen.
Im Vergleich zu einem Unfall, in den Sie unverschuldet verwickelt sind, gibt es einige gravierende Unterschiede:
- Die Kostenübernahme für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes ist meist ausgeschlossen.
- Die Beauftragung eines Sachverständigen muss in Absprache mit Ihrer Versicherung erfolgen oder wird direkt durch diese veranlasst.
- Eine Wertminderung, Kosten für einen eventuell erforderlichen Mietwagen sowie Nutzungsausfallkosten werden meist nicht erstattet.
- Falls eine Voll- oder Teilkaskoversicherung vorliegt, kann ein DEKRA Schadengutachten zweckmäßig sein. Stimmen Sie sich hierzu mit Ihrer Versicherung zwecks eines neutralen Gutachtens ab
Liegt voraussichtlich kein Bagatellschaden vor (Schadenhöhe größer ca. 1.000 €), werden die Kosten für das Gutachten von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Es empfiehlt sich, ein DEKRA Gutachten
für die Beweissicherung und zur Sicherung Ihrer Ansprüche bei Ihrer nächstgelegenen DEKRA Niederlassung in Auftrag zu geben.
Als Geschädigter (im Haftpflichtschadenfall) haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Sie können das Fahrzeug in einer Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren lassen
- Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Schaden auf Basis des Gutachtens fiktiv abzurechnen (anstelle einer Reparatur)
- Sie haben Anspruch auf einen Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung
- Grundsätzlich ist die Schadenminderungspflicht in allen Fällen zu berücksichtigen
Handelt es sich um einen Bagatellschaden (Schadenhöhe unter ca. 1.000 €), wenden Sie sich an die DEKRA Niederlassung in Ihrer Nähe. Wir beraten Sie gerne!
Jedes Jahr werden viele Touristen im Ausland in Verkehrsunfälle verwickelt. Doch es gilt „andere Länder – andere Sitten“, sodass auch die Entschädigungen teilweise geringer ausfallen.
Die DEKRA Sachverständigen sagen Ihnen, wie Sie sich richtig verhalten und woran Sie am besten schon vor der Reise denken sollten.
Vorsorge erspart Ärger und Kosten:
- Vor der Abreise den Versicherungsschutz überprüfen. Eine Vollkasko-Versicherung kann gerade bei hochwertigen Fahrzeugen sinnvoll sein. Ein Schutzbrief hilft bei einer Panne, einem Unfall und einer Krankheit, eine so genannte „Mallorca-Police“ bietet höhere Deckungssummen für Mietwagen.
- Grüne Versicherungskarte mitnehmen, ebenso ein Exemplar des Europäischen Unfallberichts mit einer Ausfüllhilfe in den bekanntesten und meist verbreiteten Sprachen. Beides gibt es bei Ihrem Versicherer – den Bericht auch unter www.versicherung-und-verkehr.de.
Verhalten bei Verkehrsunfällen:
- Bei Verkehrsunfällen versuchen Sie, die üblichen Verhaltensregeln zu beachten: Ruhig bleiben, Warnblinker einschalten, Warnweste anlegen, Unfallstelle absichern und sich um Verletzte kümmern. Rettungsdienst und Polizei erreichen Sie europaweit unter der einheitlichen Notrufnummer 112.
- Name, Anschrift und Telefonnummer des Unfallgegners, von dessen Versicherung und von Zeugen notieren. Lassen Sie sich eine Kopie des Polizeiprotokolls mit Aktenzeichen und die Anschrift des zuständigen Gerichts geben. Verständigen Sie Ihre Versicherung (Zentralruf: 0180/25026).
Falls keine vollständige Unfallaufnahme erfolgt, selbst aussagekräftige Beweise sichern – schauen Sie dazu in unseren Ratgeber.