Gesetzlich vorgeschrieben: Lithium-Ionen-Stromspeicher richtig entsorgen

Alte Akkus sind wertvolle Rohstoffquelle

31. März 2023 Sicherheit bei der Arbeit / Nachhaltigkeit / Advisory Services

Ob Smartphone, Akku-Schrauber, Pedelec, Notebook oder Mähroboter – Lithium-Ionen-Akkus sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Ihre Stärke: sie speichern viel Energie auf kleinem Bauraum und lassen sich jederzeit zwischenladen. Geht ihr Lebenszyklus zu Ende, müssen die kleinen Kraftpakete allerdings vorschriftsmäßig entsorgt werden. Die Umweltexperten von DEKRA informieren, was dabei zu beachten ist.

  • Akkus nie in den Hausmüll werfen
  • Anwender sind zu korrekter Entsorgung gesetzlich verpflichtet
  • Feuergefahr: Vorsicht mit beschädigten Stromspeichern
„Lithium-Ionen-Akkus dürfen in keinem Fall in den Hausmüll. Alle Nutzer sind gesetzlich verpflichtet, sie - wie alle anderen Altakkus und Batterien - sachge-recht über Sammelstellen im Handel oder Wertstoffhöfe zu entsorgen“, sagt Andreas Biermann, Entsorgungsexperte bei DEKRA. Der Grund: Je nach Bauart enthalten die Akkus neben Lithium auch Nickel, Cobalt, Mangan, Aluminium, Titan oder Kupfer Stoffe, die zum einen die Umwelt belasten können – aber auch als wertvolle Sekundärrohstoffe dienen.
Sammelquote lässt Luft nach oben
„Den Anwendern wird es heute leicht gemacht, Akkus und Batterien korrekt zu entsorgen“, sagt Biermann. Die Rückgabe an Sammelboxen ist überall möglich, wo Batterien verkauft werden. Daneben können die Akkus auch an den kommunalen Wertstoffhöfen oder beim Händler oder Hersteller abgege-ben werden. In vielen Gemeinden gibt es ein Wertstoffmobil. Aber: „Die aktu-elle Sammelquote von rund 48 Prozent aus dem Jahr 2021 lässt noch viel Luft nach oben“, so der Experte.
Vor Rückgabe Pole abkleben
DEKRA Experte Biermann empfiehlt, an kleineren Akkus im AAA- sowie AA-Format oder zum Beispiel ausgedienten Smartphone-Akkus vor der Rückga-be die Pole abzukleben und die Akkus in einer Plastiktüte zu übergeben. Dies vermeidet Kurzschlüsse, die unter Umständen zu einem Brand führen kön-nen.
Größere Akkus, wie etwa von E- Pedelecs oder Werkzeugen, oder gewerb-lich genutzte Akkus gibt man am besten beim Händler oder Hersteller ab. Diese sind verpflichtet, verkaufte Akkus zurückzunehmen und vorschrifts-mäßig zu entsorgen. Bei der Entsorgung von Altgeräten sollte man wechsel-bare Akkus oder Batterien vorher entnehmen. Bei festverbauten Akkus ist ein Ausbau durch Laien nicht sinnvoll.
Vorsicht bei beschädigten Akkus
„Wenn Akkus oder Batterien beschädigt sind, ist Vorsicht geboten“, warnt Biermann. „Lithium-Ionen-Akkus dürfen unter keinen Umständen weiter ge-nutzt werden, wenn sie äußerlich beschädigt, aufgewölbt oder ausgelaufen sind oder Rückstände an den Polen zeigen.“ Er empfiehlt, sie nicht mit blo-ßen Händen anzufassen, vor allem nicht, wenn Feuchtigkeit austritt. „Richtig gefährlich wird es, wenn Lithium-Batterien mechanischen Belastungen aus-gesetzt sind, wie Zusammendrücken, Schneiden, Einstechen oder Abkni-cken“, warnt der Experte von DEKRA.
Bei beschädigten oder erhitzten Akkus besteht ein erhöhtes Brandrisiko. Am besten bewahrt man sie vorübergehend in einem mit Sand gefüllten Eimer außerhalb von Wohnräumen auf. Sie gehören rasch auf einen Recyclinghof, wo man das Personal auf die Beschädigung hinweisen sollte.
Umgang mit Lithium-Ionen-Akkus: Darauf müssen Sie achten
  • Akkus keinesfalls im Hausmüll entsorgen, sondern nur in Sammelboxen, bei Handel, Hersteller oder Wertstoffhöfen.
  • Vor der Rückgabe die Pole abkleben und Akkus in Plastiktüte verpacken.
  • Lithium-Akkus nicht Feuchtigkeit oder Hitze aussetzen. Nicht im Kühl-schrank lagern.
  • Beschädigte Akkus nicht weiterverwenden, nicht öffnen, nicht mit bloßen Händen anfassen, nicht versenden. Am besten in Sand außerhalb der Wohnung aufbewahren und zügig beim Recyclinghof entsorgen.
  • Wechselbare Akkus oder Batterien bei der Entsorgung von Altgeräten vorher entnehmen.