



Schutzmaßnahmen sicherstellen
Der Fall
In einer Eventhalle einer Großstadt fanden Sanierungsarbeiten zur Verbesserung des Brandschutzes an der Hallendecke statt. Der Einsatz von Scheren- und Teleskopbühnen war für diese Baumaßnahme geplant und daher vorhersehbar. Aus diesem Grund wurde ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinationsplan (SiGeKo-Plan) erstellt, in dem die erforderlichen Schutzmaßnahmen detailliert aufgeführt und allen Gewerken kommuniziert wurden. Trotz dieser Vorkehrungen befand sich ein Monteur auf einer Arbeitsbühne in etwa 9 Metern Höhe, ohne sich wie vorgeschrieben mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) zusätzlich zu sichern. Tragischerweise stürzte er aus dieser Höhe auf die darunterliegende Tribüne und erlitt schwere Verletzungen, die zu einer Querschnittslähmung führten.
Analyse: Hätte der Unfall verhindert werden können?
- Gezielte Hinweise und Kontrollen vor Ort: Verantwortliche sollten bei Begehungen vor Ort gezielt auf potenzielle Gefahren aufmerksam machen und die Sicherheitsvorschriften wiederholt und konsequent kontrollieren.
- Konsequente Sanktionen bei Nichteinhaltung: Werden lebenswichtige Schutzmaßnahmen nicht befolgt, sollten klare Konsequenzen folgen. Ein Bauherr kann hier auch von seinem Hausrecht Gebrauch machen, indem er – wie im Sport – für kleinere Verstöße „Gelbe Karten“ und für schwerwiegende Verstöße „Rote Karten“ vergibt, was in letzterem Fall zu einem Platzverweis führt. Dies kann helfen, die Ernsthaftigkeit der Sicherheitsanforderungen zu verdeutlichen und eine verantwortungsvolle Sicherheitskultur zu fördern.

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