Mitarbeiter mit Schutzausrüstung am schweisen
Fallbeispiel Sicherheitskultur

Schutzmaßnahmen sicherstellen

Der Fall

In einer Eventhalle einer Großstadt fanden Sanierungsarbeiten zur Verbesserung des Brandschutzes an der Hallendecke statt. Der Einsatz von Scheren- und Teleskopbühnen war für diese Baumaßnahme geplant und daher vorhersehbar. Aus diesem Grund wurde ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinationsplan (SiGeKo-Plan) erstellt, in dem die erforderlichen Schutzmaßnahmen detailliert aufgeführt und allen Gewerken kommuniziert wurden. Trotz dieser Vorkehrungen befand sich ein Monteur auf einer Arbeitsbühne in etwa 9 Metern Höhe, ohne sich wie vorgeschrieben mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) zusätzlich zu sichern. Tragischerweise stürzte er aus dieser Höhe auf die darunterliegende Tribüne und erlitt schwere Verletzungen, die zu einer Querschnittslähmung führten.

Analyse: Hätte der Unfall verhindert werden können?

Alle notwendigen Sicherheitsunterlagen, einschließlich des Si- GeKo-Plans, der Unterweisungen zur Nutzung der Arbeitsbühnen und zu den Sicherheitsanforderungen, lagen vor und wurden entsprechend weitergegeben.
Ergebnis der Analyse: Sowohl Bauherren als auch Unternehmen tragen eine Mitverantwortung, derartige Unfälle zu verhindern. Insbesondere bei Arbeiten, die Gefahren für Leib und Leben mit sich bringen können, ist es entscheidend, dass die verantwortlichen Personen gerade zu Beginn der Baumaßnahme die Einhaltung der vereinbarten Schutzmaßnahmen sicherstellen.
Mit diesen präventiven Maßnahmen können Bauherren und Unternehmen das Risiko schwerer Unfälle erheblich senken und eine sichere Arbeitsumgebung schaffen.
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