Frau mit Arbeitskleidung in einer Industriehalle
Gefahrstoffmanagement

Sicher mit der „Fachkraft für Gefahrstoffmanagement“

Das Gefahrstoffrecht ist komplex, weil es eine Vielzahl von Regelungen und Vorschriften umfasst, die den Schutz von Mensch und Umwelt vor gefährlichen Stoffen sicherstellen sollen. Viele Unternehmen suchen daher nach einem „Gefahrstoffbeauftragten“. Das Problem: Für diese Position gibt es keine gesetzliche Grundlage und keine verbindliche Qualifikation. Diese Lücke schließt DEKRA jetzt mit der „Fachkraft für Gefahrstoffmanagement“ mit einem hochwertigen Qualifikationsprofil und einer damit verbundenen Qualitätssicherung.

Die Komplexität des Gefahrstoffrechts trägt dazu bei, dass das betriebliche Gefahrstoffmanagement fundierte Kenntnisse und Routine erfordert. Besonders tückisch ist, dass Maßnahmen in einem Teilbereich eines Unternehmens unerwünschte Effekte und Rechtspflichten an völlig anderer Stelle auslösen können, an die man nicht gedacht hat. So gleicht das innerbetriebliche Gefahrstoffmanagement einem Mikadospiel, bei dem nur geübte Spieler Erfolge erzielen.

Menge und Lagerung – was ist erlaubt?

Die Entscheidung, bestimmte Gefahrstoffe zu beschaffen, hat beispielsweise Auswirkungen auf die Lagerung der Stoffe. So kann allein die Überschreitung bestimmter Mengenschwellen massive Kosten verursachen, die vermeintliche Einsparungen durch Mengenrabatte bei Weitem übertreffen können. Bestimmte Stoffgruppen können nicht in einem Brandabschnitt zusammen gelagert werden. Durch kluge Kombinationen in der Lagerung können hier oft erhebliche Kosten eingespart werden.
Auch wenn der Umgang mit Lithiumbatterien nicht direkt unter das Gefahrstoffrecht fällt, so ist auch das mit einzubeziehen. Im Gefahrgutrecht können diese Batterien eine erhebliche Rolle spielen.
Gefahrstoffe sind immer Teil von Arbeitsprozessen. Es ist also eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Nur wenigen Unternehmern ist bekannt, dass dies eine besondere Fachkunde nach TRGS 400 erfordert, die die eigene Fachkraft für Arbeitssicherheit meist nicht hat, oder es fehlt ihr an Routine und Erfahrung in diesem kritischen Bereich.

Fachkraft für Gefahrstoffmanagement

Viele Unternehmen suchen daher nach einem „Gefahrstoffbeauftragten“. Da diese Position keine gesetzliche Grundlage hat, gibt es auch kein verbindliches Qualifikationsprofil dazu: Wichtige Aufgaben werden daher aus Unwissenheit an hierfür nicht ausreichend qualifizierte Personen (zum Beispiel Mitarbeitende nach dem Besuch eines Kurzseminars) übergeben. Hierdurch entstehen für die Unternehmen Risiken im Bereich der Rechtssicherheit.
DEKRA Fachkräfte für Gefahrstoffmanagement verfügen über umfangreiche Kompetenzen: Sie haben zunächst eine solide berufliche Grundqualifikation als Meister, Techniker oder Ingenieur mit mehrjähriger Berufserfahrung. Zusätzlich sind sie qualifizierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit den Branchenanerkennungen nahezu aller Berufsgenossenschaften und mehrjähriger Berufserfahrung im überbetrieblichen Beratungsdienst. Darüber hinaus verfügen sie über die Fachkundeprüfung nach TRGS 400 „Gefährdungsbeurteilungen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“ und oft über weitere flankierende Qualifikationen wie Gefahrgutbeauftragte oder Brandschutzbeauftragte. Die Qualität der Dienstleistung wird über Pflichtfortbildungen, interne Foren und Informationsdienste sowie interne Audits sichergestellt.
Das Gefahrstoffrecht
Das Gefahrstoffrecht ist aus vielen Gründen äußerst komplex:
  • Internationale, nationale und europäische Regelwerke: Die EU hat verschiedene Verordnungen erlassen wie die CLP-Verordnung oder die REACH-Verordnung und viele weitere. Gleichzeitig gibt es nationales Gefahrstoffrecht, z .B. Verordnungen und deren technische Regeln sowie berufsgenossenschaftliche Regelungen.
  • Laufende Aktualisierungen: Das Gefahrstoffrecht wird regelmäßig aktualisiert, um neue wissenschaftliche Erkenntnisse und technologische Entwicklungen zu berücksichtigen.
  • Vielfältige Gefahren: Gefahrstoffe können unterschiedliche Gefahren wie Wasser- und Umweltgefährdung, Toxizität, Ätzwirkung oder Krebserzeugung, Brand- und Explosionsgefahren mit sich bringen, was spezifische Schutzmaßnahmen und Regelungen erfordert.
  • Internationale Normen: Die ISO 14001 bietet einen Rahmen für Organisationen, der sie darin unterstützt, ein Umweltmanagementsystem zu entwickeln, zu implementieren und kontinuierlich zu verbessern. verbessern
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