Beleuchtung: Hauptsache bauartgenehmigt.

Alle Beleuchtungseinrichtungen am Fahrzeug müssen bauartgenehmigt sein. Genehmigte Beleuchtungseinrichtungen dürfen in keinem Fall verändert werden, z.B. durch eine dunkle Lackierung, stärkere Glühlampen usw. Ob Blinker, Kennzeichenbeleuchtung oder Rückfahrscheinwerfer – alles muss ein Genehmigungszeichen (EG, ECE) aufweisen.
Grundsätzlich ist zu beachten, dass Beleuchtungseinrichtungen immer symmetrisch angebracht werden und gleichmäßig (Farbe) und mit gleicher Leuchtstärke strahlen müssen.

Scheinwerfer in allen Designvarianten – schön, aber nicht immer zulässig.

Im Trend liegen Scheinwerfer und Rückleuchten im Klarglasdesign und Leuchtdiodenrückleuchten. Wenn es sie nicht serienmäßig gibt, dann sorgt der Handel für jede Menge Austauschteile. Außerdem gibt es noch die etwas teureren Xenonscheinwerfer zum Nachrüsten. Dabei ist in jedem Fall, falls nicht schon vorhanden, eine Scheinwerferreinigungsanlage und eine automatische Leuchtweitenregulierung nachzurüsten.

Standlicht: der Megastar beim Lampen-Facelift.

Weißes Standlicht ist vielen zu langweilig, der Wunsch geht zu mehr Farbe. Ob hitzebeständige Spezialfarben oder kleine Überzieher – der Zubehörhandel ist erfindungsreich. Aber: Derartige Änderungen sind unzulässig!

Zusatzbremsleuchten: Leuchtdioden à la Knight Rider.

Alle Neufahrzeuge haben bereits serienmäßig eine dritte Bremsleuchte. Diese darf man auch durch eine andere bauartgenehmigte Variante ersetzen.

Zulässigkeit gemäß StVZO durch

✘ ABE für Fahrzeugteile
✘ Teilegutachten
✔ Bauartgenehmigung
✘ Einzelabnahme/aaS
✘ Unzulässig

Eigenmontage/Do it yourself

✔ Erlaubt
✘ Unzulässig
✘ Nicht empfohlen

Achtung, unbedingt beachten!

  • Leuchtenpaare symmetrisch anordnen
  • Gleiche Leuchtfarbe und Leuchtstärke
  • Manipulation unzulässig (z.B. Farbanstrich, „Überzieher“)
  • Lauflichter und pulsierendes Licht sind verboten
  • Gemäß Anbaulage nur zulässige Leuchtfarbe verwenden
  • Grundsatz: vorne = weiß, hinten = rot, seitlich und Blinker = gelb
  • Unterflurbeleuchtung nicht zulässig
  • Innenbeleuchtung erlaubt, wenn sie abschaltbar ist und nicht nach außen abstrahlt

Vorteile

  • Optik
  • Einfache Montage
  • Optimierte Lichtausbeute

Nachteile

  • Keine