DEKRA Expertentipp: Abscheideranlagen

24. Aug. 2022 Kfz-Gewerbe
Betriebe mit Abscheideranlagen müssen am Ball bleiben. Ob Kfz-Werkstätten oder Tankstellen: überall, wo Abscheideranlagen Mineralöl, Fette oder Öle aus dem Abwasser separieren, sind die Betreiber zu regelmäßiger Kontrolle, Wartung und Inspektion sowie sofortiger Beseitigung der Mängel verpflichtet. Auf der Agenda stehen
  • eine monatliche Eigenkontrolle (durch Sachkundigen)
  • alle sechs Monate eine Wartung der Anlage (durch Sachkundigen)
  • alle fünf Jahre eine Generalinspektion (durch Fachkundigen).
Jeden Monat sind die Betreiber einer Abscheideranlage verpflichtet, eine Eigenkontrolle durch einen geschulten Sachkundigen durchführen zu lassen. Schulungen zum Erwerb der Sachkunde werden von DEKRA angeboten. Die monatlichen Kontrollen sind im Betriebstagebuch zu dokumentieren. So verlangen es die DIN 1999-100, die Indirekteinleiter-Verordnungen der Länder und die jeweilige allgemeine bauaufsichtliche Zulassung von Leichtflüssigkeitsabscheidern.

Die Betreiber dieser Anlagen sind verpflichtet, monatlich eine Eigenkontrolle der Abscheideranlage durch einen geschulten Sachkundigen durchführen zu lassen.

Der monatliche Check schließt unter anderem die Sichtprüfung der Zu- und Ablaufbereiche ein, weiter sind die Schichtdicke der abgeschiedenen Leichtflüssigkeit sowie der Lage Schlammspiegels zu messen; außerdem ist eine Kontrolle der Verschluss- und Warneinrichtungen sowie der Koaleszenzeinrichtung vorgeschrieben. Wichtig: Festgestellte Mängel sind unverzüglich zu beseitigen, die Koaleszenzeinrichtung ist gegebenenfalls zu reinigen, grobe Schwimmstoffe sind zu entfernen.
Alle sechs Monate müssen die Betreiber zudem die Anlage von einem Sachkundigen warten lassen. Maßgeblich für die Wartung sind die Vorgaben des Herstellers und der behördliche Bescheid. Zusätzlich zu den Maßnahmen der Eigenkontrolle ist die Koaleszenzeinrichtung nach Herstellervorgaben zu kontrollieren, sind die sichtbaren Innenbereiche auf Auffälligkeiten zu prüfen, die Verschluss-, Warn- und Probeentnahme-Einrichtungen zu reinigen, und falls erforderlich, ist der Abscheider zu entleeren und zu reinigen. Wichtig: Auch Bauteile, die nicht direkt zur Abscheideranlage gehören, wie zum Beispiel Abwasserhebe- und Pumpanlagen oder Rückstauverschlüsse, sind ebenfalls regelmäßig zu warten. Auch diese Arbeiten sind im Betriebstagebuch festzuhalten.
Im Abstand von fünf Jahren ist, wie vor Inbetriebnahme, regelmäßig eine Generalinspektion der Abscheideranlage notwendig. Nachdem die Anlage vorher vollständig entleert und gereinigt wurde, muss sie durch einen Fachkundigen, zum Beispiel von DEKRA, auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und sachgemäßen Betrieb untersucht werden. Die Generalinspektion umfasst neben einer Ordnungsprüfung der Unterlagen auch eine technische Prüfung der Anlage, in deren Mittelpunkt die Dichtheitsprüfung steht. Im Anschluss daran erstellt der Fachkundige einen Prüfbericht zur Vorlage bei der Aufsichtsbehörde.
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