Beschädigung, Mangel oder Gebrauchsspur?

DEKRA Expertentipp

Die Zustandsberichte von DEKRA dokumentieren exakt, in welchem Umfang notwendige Reparaturen oder vorherige Unfälle zur Wertminderung von Pkw, Transportern bis 3,5 Tonnen sowie Motorrädern und Geländewagen beitragen.

Wenn es darum geht, zum Beispiel nach Ende der Leasinglaufzeit oder bei der Rückgabe eines Dienst- beziehungsweise Mitarbeiterwagens Mängel oder Schäden am Fahrzeug abzurechnen, prallen nicht selten unterschiedliche Interessen aufeinander.
Auf der einen Seite stehen Händler und Autohäuser, die nach Möglichkeit nur mängelfreie Fahrzeuge zurücknehmen möchten beziehungsweise gerne die vollen Kosten für die Behebung der Mängel vom Einkaufswert in Abzug bringen würden. Auf der anderen Seite steht der Nutzer, der in aller Regel davon überzeugt ist, dass alle Mängel am Fahrzeug durch den Gebrauch entstanden und daher zum Beispiel durch die Leasingrate abgedeckt sind.
Dies führte und führt zu vielen Rechtstreitigkeiten und Auseinandersetzungen um die Endabrechnung am Vertragsende.

Um diesen Ärger zu vermeiden, sind daher klar definierte Richtlinien für eine transparente und nachvollziehbare Unterscheidung zwischen Beschädigung, Mangel oder Gebrauchsspur wichtiger denn je.

Dies gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass basierend auf dem Bewertungsgesetz eine Vielzahl an Urteilen im Bereich Leasing- und Finanzierungsrückläufer gesprochen wurden, die dann auch in verschiedenen Publikationen Eingang gefunden haben. Selbstverständlich hatten diese Rechtsprechungen auch Einfluss auf alle Bewertungsdienstleistungen und Zustandsberichte, die zu solchen Fahrzeugen beziehungsweise generell zu Gebrauchtfahrzeugen zu erstellen sind.
Um Ärger zu vermeiden, nehmen deshalb auf Wunsch Sachverständige von DEKRA die betreffenden Fahrzeuge genau unter die Lupe und erstellen so genannte Zustandsberichte. Weicht der Zustand eines Fahrzeugs aufgrund von beschädigten Teilen oder Unfallschäden vom Standard ab, wird mit dem Zustandsbericht dokumentiert, in welchem Umfang notwendige Reparaturen oder vorherige Unfälle zur Wertminderung beitragen. Diese Dienstleistung ist insbesondere zur Abwicklung von Geschäften bei Leasingrückläufern mit einem Vertrag konzipiert, bei dem ein Restwert fest vereinbart ist und nur noch wertsteigernde oder wertmindernde Faktoren zu berücksichtigen sind.

Dokumentiert werden folgende Fakten:

  • Allgemeine Fahrzeugdaten (wie Ausführung, Erstzulassung, Laufleistung);
  • Serien- und Sonderausstattung;
  • werterhöhende Faktoren (wie AT-Aggregate, wertsteigernde Reparaturen);
  • notwendige Reparaturen (wie Beschädigungen, Verschleiß von sicherheitsrelevanten und sonstigen Teilen, fehlende Inspektionen);
  • fehlende Teile (wie aus- oder abgebautes Serienzubehör, unvollständiges Bordwerkzeug);
  • Wertminderung aus Vorschäden (reparierte Unfallschäden).
Das Fahrzeug wird dabei einer kritischen Sichtprüfung (ohne Demontage) des Innen-, Motor- und Kofferraums sowie der Karosserie samt Kontrolle der Unterseite mit Fahrwerk unterzogen. Außerdem überprüfen die Experten von DEKRA die Funktion von Ausstattungsteilen und unternehmen eine kurze Fahrprobe. Der Zustandsbericht ist weitgehend mit einer Bewertung vergleichbar, allerdings werden nur die Minderwerte ausgewiesen. Eine Ermittlung des Einkaufs-, Verkaufs- oder Wiederbeschaffungswertes erfolgt hierbei nicht.