DEKRA Expertentipp: Reifendruck-Kontrollsystem bei der Hauptuntersuchung

26. Aug. 2022 Kfz-Gewerbe
Seit dem 01. November 2012 müssen neu homologierte, seit dem 01. November 2014, bis auf wenige Ausnahmen, alle in der EU neu zugelassenen Pkw, Wohnmobile bis 2,5t, und Geländewagen mit einem Reifendruck-Kontrollsystem, kurz RDKS, ausgerüstet sein.

Bislang galt bei der Hauptuntersuchung ein nicht funktionierendes RDKS als „geringer Mangel“. Ab dem 20. Mai 2018 wird dies anders, ein defektes System wird als „erheblicher Mangel“ eingestuft, eine Plakette wird dann in der Regel nicht zugeteilt.

Das hat auch für die Kfz-Profis in den Autohäusern, Werkstätten und Reifenfachbetrieben Konsequenzen: eine nicht bestandene HU verpflichtet zur fristgemäßen Wiedervorführung mit behobenen Mängeln.
Fahrzeuge, die unter diese Regelung fallen, sind mit einem Blick in die Fahrzeugpapiere schnell identifiziert: Steht im Feld ‚K‘ der Zulassungsbescheinigung eine Ziffernfolge, die auf ‚00‘ endet, lässt sich aus dem Datum in Feld ‚6‘ ablesen, ob das Modell nach dem Stichtag typgenehmigt wurde oder nicht. Ist das Feld ‚K‘ leer oder durchgestrichen, ist es einzelgenehmigt und es muss kein RDKS verbaut sein.
Kfz-Profis, die ihren Kunden durch kompetente Beratung Mehrkosten für erneutes Montieren und Wuchten oder die Zusatzgebühren ersparen, können sich auch einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Sie sollten ihre unter diese Neuregelung fallenden Kunden am besten bereits beim nächsten Reifenwechsel oder durch gezielte Anschreiben auf die geänderte Gesetzeslage aufmerksam machen. Denn es wird hinkünftig nicht mehr möglich sein, die Reparatur des Systems auf den nächsten saisonbedingten Rädertausch beziehungsweise Reifenwechsel zu verschieben. Eine Wiedervorführung des Fahrzeugs innerhalb der einmonatigen Frist ist unumgänglich, ganz abgesehen von den zusätzlich anfallenden Gebühren für die Nachuntersuchung.
Da die heutzutage verbauten RDKS größtenteils direkt messen und somit über verschleißbehaftete Batterien in den Sensor-Ventilen verfügen, kann auch ein vorsorglicher Austausch der Sensoren beim dem vor der HU anstehenden Reifenwechsel durchaus sinnvoll ein, wenn diese bereits einige Jahre im Einsatz sind. Die Lebensdauer dieser Batterien ist von verschiedenen Faktoren abhängig und liegt meist zwischen vier und zehn Jahren. Eine Prüfung der Batterien mit geeigneten Diagnosetools sollte beim Räderwechsel damit zwingend auf dem Programm stehen.
Um bei eventuellen Batteriedefekten umgehend reagieren zu können ist es empfehlenswert, neben den notwendigen Spezialwerkzeugen und Programmiertools immer eine ausreichende Anzahl der entsprechenden Sensoren vorrätig bzw. schnell verfügbar zu haben. Die neue Regelung kann somit zu zusätzlichen Erträgen im Reifengeschäft führen.
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