Aktuelle Informationen COVID-19
Hinweise für Bewerber/innen

Um bei einer Lockerung der Kontaktbeschränkungen das Infektionsrisiko sowohl für Sie, Ihren Fahrlehrer als auch für die DEKRA Mitarbeiter zu minimieren, werden für eine Übergangszeit bis zum vollständigen Normalbetrieb besondere Maßnahmen in der Organisation und Durchführung der theoretischen und praktischen Prüfung ergriffen.
Bitte nutzen Sie für die Zahlung der Prüfgebühr die Möglichkeit der Vorkasse.
In diesem Zusammenhang möchten wir Ihnen mitteilen, dass aktuell bei Fahrerlaubnisprüfungen wie folgt verfahren wird:
Die Vorschriften zur Masken- und Abstandregelung bleiben bei der Durchführung der theoretischen und praktischen Prüfungen vorerst bestehen.
Bitte beachten Sie die Vorgaben der aktuell gültigen SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnungen in den einzelnen Bundesländern.
- Mecklenburg-Vorpommern
Verordnungen und Dokumente - Regierungsportal M-V (regierung-mv.de) - Berlin
Dritte SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung - Berlin.de - Brandenburg
Verordnungen | Koordinierungszentrum Krisenmanagement Brandenburg - Sachsen
Amtliche Bekanntmachungen - sachsen.de - Sachsen-Anhalt
COVID 19 - Corona - Informationsportal: Amtliche Informationen (sachsen-anhalt.de) - Thüringen
TMASGFF: Verordnung
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige DEKRA-Niederlassung.
Ihre Technische Prüfstelle beim DEKRA e.V. Dresden