Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen der Corona-Pandemie gilt es, Ansteckungsmöglichkeiten auf ein minimales Maß zu reduzieren. Wir haben entsprechend neue Vorgaben erhalten, die wir gemeinsam mit Ihnen umsetzen müssen.
Wir müssen ein 2 stufiges Konzept zur Minimierung der Ansteckungsmöglichkeiten durchsetzen.
1. Zum Lehrgangsbeginn muss uns eine Nachweis eines Coronaschnelltest nicht älter als 48 Stunden vorgelegt werden.
2. Vor der IHK Prüfung muss eine Testung auf Corona nicht länger als 24 Stunden vorgelegt werden. Es muss sich dabei um einen in der aktuellen Liste des RKI stehenden Test handeln. Ein Selbsttest ist ausreichend, ebenso naturgemäß alle Tests, die in Zentren durchgeführt oder von einer fachkundigen Person durchgeführt worden sind. In der Anlage finden sie die entsprechendes Infoblatt, das Sie bitte selbst zur Kenntnis nehmen.
Der Test muss nicht vorgehalten werden. Vielmehr betrachten wir es als ausreichend, wenn wir uns am Tag der Prüfung davon überzeugen können, dass der Test vom Teilnehmer durchgeführt worden ist. Hierzu muss der Teilnehmer uns das korrekt ausgefüllte Formular der sächsischen Staatsregierung vorweisen.
Diese finden Sie hier: https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Bescheinigung-Vorliegen-eines-positiven-oder-negativen-Antigen-Selbsttests.pdf
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jeder Teilnehmer den Test vorgenommen haben muss, anderenfalls darf er oder sie nicht an der Prüfung teilnehmen. Die Prüfer sind verpflichtet den Prüfungsort unverzüglich zu verlassen, wenn ein Teilnehmer den Test nicht absolviert hat und sich weigert, den Prüfungsort zu verlassen.