Die gesetzlichen Voraussetzungen sind in der Straßenverkehrsordnung (in Anlage VIII b StVZO, Ziffer 3.4) definiert:
- Akademischer Hochschulabschluss der Fachrichtung Maschinenbau, Fahrzeugtechnik, Mechatronik, Elektrotechnik sowie artverwandte technische Studiengänge
- Ausbildung im Kfz-Bereich oder erste praktische Berufserfahrung, z. B. durch ein Praktikum, von Vorteil
- Führerschein der Klassen A, B und CE (Fehlende Führerscheinklassen können auch noch während der Ausbildungszeit absolviert werden)
- Kein Vorliegen / keine Anordnung eines Fahrverbots
Falls Ihr Studienabschluss nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht, muss eine individuelle Prüfung vorgenommen werden. Hierfür fügen Sie bei der Bewerbung die detaillierte Fächerbelegung inkl. Umfang / Credits Ihres akademischen Hochschulabschlusses den allgemeinen Bewerbungsunterlagen hinzu.
Neben den gesetzlichen Anforderungen sind technisches Verständnis sowie soziale Kompetenz und Kundenorientierung für den Beruf der Prüfingenieurin oder des Prüfingenieurs besonders wichtig.