Lichttechnik: Alles geregelt.

Für kaum einen Bereich am Motorrad gibt es so viele Regelungen wie für die Beleuchtungskomponenten. Die Vorschriften hinsichtlich Anzahl, Höhe oder Abstand zueinander kann sich niemand merken. Mehr dazu deshalb in den entsprechenden Abschnitten dieses Kapitels.
Eine Sache dagegen ist ganz einfach: Alle lichttechnischen Einrichtungen brauchen keine Eintragung, müssen aber ein EG- oder ECE-Prüfzeichen tragen. Das gilt für Kennzeichenbeleuchtung, Rückstrahler und Glühlampen genauso wie für Scheinwerfer, Rücklicht, Blinker und Miniblinker. Dadurch scheiden zum Beispiel preisgünstige LED-Scheinwerfer asiatischer Herkunft meistens aus. Bei älteren geprüften Leuchten findet man auch noch die „Prüfschlange“.
Scheinwerfer: sehen und gesehen werden.
Blinker: Sichtbar? Wunderbar.
Schlussleuchte: gutes Ende.