19. Juni 2024
Die Abgasuntersuchung, kurz AU, ist seit geraumer Zeit Bestandteil der Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO und wird regelmäßig den aktuellen Anforderungen angepasst. Nach der (Wieder-)Einführung der generellen Abgasmessung im Auspuffendrohr 2018 – verbunden mit niedrigeren Grenzwerten für Euro-6-Fahrzeuge – wurden zu Jahresbeginn 2019 auch die Anforderungen an die Genauigkeit der eingesetzten Abgasmessgeräte erhöht. Das war notwendig, um die neuen Grenzwerte gesichert messen zu können. DEKRA begrüßt diese Entscheidung, denn dadurch wird die Erkennbarkeit von Mängeln verbessert. Manipulationen wie etwa ein ausgebauter Diesel-Partikelfilter, übermäßiger Verschleiß oder nicht fachmännisch ausgeführte Reparaturen können so erkannt werden.
Seit Januar 2019 gilt außerdem eine jährliche Kalibrierpflicht für alle AU-Abgasmessgeräte. Diese Pflicht gab es bisher nur für Bremsprüfstände und Scheinwerfereinstellgeräte, die bei der Hauptuntersuchung in der Werkstatt eingesetzt werden. Diese müssen bereits seit längerem nach Anlage VIII b zur StVZO (Absatz 2.1) kalibriert sein.

Im Gegensatz zu Bremsprüfständen und Scheinwerfereinstellgeräten unterliegen die AU-Geräte aber auch der Eichpflicht, sodass sie spätestens ab Ende 2019 sowohl kalibriert als auch geeicht sein müssen.

Ein Großteil der dabei durchgeführten Untersuchungen überschneiden sich und stellen daher eine Doppelprüfung dar. Aus Sicht von DEKRA sollten daher die beiden Prüfungen dringend zusammengeführt werden.
Die Kalibrierung nach ISO 17025 ist etwas genauer, allerdings auch aufwändiger als eine Eichung und darf nur von Unternehmen vorgenommen werden, die durch die Deutsche Akkreditierungsstelle DAkkS akkreditiert sind (sogenannte Kalibrierlabore). DEKRA hat mittlerweile ein solches akkreditiertes Kalibrierlabor aufgebaut und die DEKRA-Kalibriertechniker sind in ganz Deutschland im Einsatz. Mit ganz geringen Ausnahmen, dürfen ab 2020 nur noch kalibrierte AU-Geräte für die Abgasuntersuchung eingesetzt werden. Die Kalibrierung ist immer auf das Jahr und den Monat bezogen. Angesichts der fünfstelligen Zahl an AU-Geräten in Deutschland stellt deren fristgerechte Kalibrierung eine große Herausforderung für Kfz-Betriebe und Autohäuser dar. DEKRA rät daher den Gerätebetreibern, rechtzeitig die Kalibrierung ihrer Geräte in Auftrag zu geben. Aufgrund der je nach Gerätehersteller unterschiedlichen Kalibrierausstattung kann nicht jedes Kalibrierlabor bzw. jeder Kalibriertechniker jedes AU-Gerät kalibrieren. Eine vorherige Abfrage mit Angabe des eigenen Messgerätetyps ist also unbedingt notwendig.
Mit der Messung der Partikelanzahl (PN) bei aktuellen Euro-6-Dieselfahrzeugen – nach aktueller Verordnungslage nach wie vor ab dem 1. Januar 2021 – steht eine weitere Änderung an. Diese Prüfung erfordert für die betroffenen Fahrzeuge (Euro-6-Diesel) ein neues Messgerät. Für Fahrzeuge bis Euro-5 bleiben die vorhandenen Messgeräte im Einsatz. DEKRA begrüßt die Einführung der Partikelanzahlmessung als sinnvolle Weiterentwicklung, da dadurch die regelmäßige AU den technischen Gegebenheiten der modernen Fahrzeugtechnik gerecht wird. Bis zum Einführungstermin sind jedoch noch viele Voraussetzungen zu erarbeiten, insbesondere hinsichtlich der Messgeräte. Eine Verschiebung des vorgenannten Termins ist daher möglich.
Die Einführung der neuen PN-Messtechnik für die AU, bedeutet natürlich eine Investition die dann in 2021/2022 zu tätigen ist und die entsprechend eingeplant werden muss. Da im Moment noch keine für die AU einsetzbaren Messgeräte auf dem Markt sind, können leider noch keine Preise genannt werden. Aufgrund der relativ aufwändigen Technik wird man wohl jedoch mindestens von einem mittleren vierstelligen Eurobetrag ausgehen müssen.
Immerhin, als Nebeneffekt des neuen Messverfahrens wird hierbei voraussichtlich die sogenannte „freie Beschleunigung“ entfallen können. Die Messung erfolgt nach bisherigem Erkenntnisstand weitestgehend bei Leerlaufdrehzahl.
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