Papier ist geduldig.

Leider bedeutet nicht jedes Papier, das man beim Kauf eines Zubehörteils mitgeliefert bekommt, dass auch alles vorschriftsmäßig ist. Es muss keine böse Absicht des Händlers oder Herstellers dahinterstecken. Manchmal reichen wachsweiche Formulierungen oder auch das Weglassen bestimmter Hinweise. Zum Beispiel gibt es beim Online-Shopping keine Beratung, und auch die Quellen sind manchmal nicht nachzuprüfen.

Ein alter Hut, aber immer noch gültig: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Sind die neuen Motorradteile nicht geprüft bzw. erlaubt, kann unter Umständen die Betriebserlaubnis, also die für das konkrete Motorrad erteilte Berechtigung zur Teilnahme am Straßenverkehr, erlöschen. Das ist dann wie Fahren ohne Zulassung. Damit kann auch der Versicherungsschutz verloren gehen, wenn einem grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann.
Das gilt auch bei wesentlichen Veränderungen an sicherheitsrelevanten Baugruppen (Lenkung, Reifen, Bremse, Fahrwerk, Rahmen usw.) oder an der Motorabstimmung (Leistungssteigerung, Abgas- und Geräuschverhalten). Wer hier keine passenden Prüfzeugnisse oder Bescheinigungen vorweisen kann, muss seine Maschine vorführen und per Prüfung „beweisen“, dass das Motorrad der StVZO entspricht.
Wer Komponenten ohne Gutachten von anderen Bikes für den Umbau nutzen möchte, bringt am besten alle auffindbaren Papiere, Gutachten anderer Motorräder und auch die Teile selbst mit zu einer Vorbesprechung bei DEKRA. So kann der Prüfer sich schnell einen Überblick verschaffen und eine fundierte Aussage treffen, was geht und was nicht. Bei umfangreicheren Umbauten führt meist kein Weg an einer Einzelabnahme vorbei. Übrigens, je mehr Jahre die Maschine auf dem Buckel hat, desto weniger gesetzliche Vorgaben gelten für sie.
ABE & Co. / E-Prüfzeichen

ABE = Allgemeine Betriebserlaubnis.

Spricht man von einer ABE, meint man fast immer die ABE für Fahrzeugteile. Aber auch der Motorradtyp selbst hat eine ABE oder – wie die meisten Motorräder ab Baujahr 1994 – eine EG-Typgenehmigung. Der Unterschied kann durchaus wichtig sein, denn nicht alles ist hier identisch geregelt. Diese Betriebserlaubnis steht im Fahrzeugbrief und auf dem Fabrikschild und bleibt ohne technische Änderungen oder sonstige Maßnahmen bis zur endgültigen Außerbetriebsetzung (Schrott oder Museum) gültig.
Im Prinzip kann jeder Ein- und Anbau, aber auch jeder Ab- und Ausbau von Komponenten die Betriebserlaubnis zum Erlöschen bringen. Konkret erlischt sie immer, wenn eine Änderung der Fahrzeugart vorgenommen wird (wenn also zum Beispiel aus einem Kraftrad ein Personenkraftwagen wird – auch wenn das unwahrscheinlich ist), eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder sich das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert. Wichtig für den Anbau oder die Änderung von Teilen ist jedoch die …

Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile.

Fast jeder, der sich schon einmal mit Zusatzausrüstung fürs Motorrad beschäftigt hat, kennt diese ABE. Mal ein Stück Papier, mal ein kleines Heftchen, mal eine Loseblattsammlung. Mal rot, mal gelb, mal weiß. Wenn sie vorliegt, hat man es am einfachsten, weil die Komponente dann schon geprüft ist. Das Pendant dazu ist das E-Prüfzeichen, das für eine Prüfung auf europäischer Ebene steht. In beiden Fällen erübrigt sich der Besuch bei der Prüfstelle. Die Betriebserlaubnis bleibt allerdings nur dann bestehen, wenn die Teile nach der zugehörigen Dokumentation richtig montiert wurden.

Auf den Inhalt kommt es an.

Vollständige ABEs enthalten Angaben zum Wo (für welches Motorrad), zum Was (Zweck), zu den Bedingungen (Einschränkungen) und zum Wie (Anbau). Es ist ein Trugschluss, dass alles erlaubt wäre, was eine ABE hat. ABEs beziehen sich immer auf den Zustand eines Motorradtyps im Serienzustand. Die Hersteller von Zubehörteilen können schließlich nicht wissen, welche Umbau-Vorgeschichte das betreffende Motorrad hat. Deswegen passen manche Teilekombinationen auch nicht zusammen.
Passen ABEs nicht zusammen, erlischt unter Umständen die Betriebserlaubnis des konkreten Motorrads – mit den bekannten Folgen (Kontakt: siehe „Vorschriften“).
Bauartgenehmigung
Prüfberichte