Frau am telefonieren mit einer Sportmatte in der Hand
Gesundheitsförderung

Betriebliche Gesundheitsförderung auf dem Vormarsch

Gesetzlich vorgeschrieben ist sie nicht, die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF). Aber mehr und mehr erkennen die Unternehmen, wie wichtig es ist, dass ihre Mitarbeitenden leistungsfähig, gesund und belastbar bleiben. Deswegen bieten immer mehr Betriebe entsprechende Maßnahmen an, wie die DEKRA Umfrage durch forsa zeigt.

Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsregeln und -vorschriften kann sich ein Arbeitgeber auf vielfältige Weise um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeitenden kümmern: Rückentraining, Entspannungskurse oder Kooperationen mit Fitnessstudios werden beispielsweise häufig genutzt.
Wie es in der Praxis aussieht, darüber gibt die forsa-Befragung durch DEKRA interessante Aufschlüsse. So erklärten 68 Prozent der abhängig Beschäftigten, dass ihr Arbeitgeber eine oder mehrere Maßnahmen zur Gesundheitsförderung anbietet. Bei 40 Prozent der Befragten gibt es beispielsweise eine gesundheitsfördernde Arbeitsplatzgestaltung, Vorsorgeuntersuchungen bei 37 Prozent, bei 32 Prozent eine Mitarbeiterberatung in Krisensituationen und bei 31 Prozent Kooperationen mit Sport- oder Fitnessstudios. Die Werte liegen dabei durchweg über den Ergebnissen der gleich gestalteten Befragungen (ebenfalls durch forsa) aus den Jahren 2020 und 2017.
In den Genuss der genannten Maßnahmen kommen Büroangestellte etwas häufiger als Befragte aus anderen Arbeitsumfeldern. Der Handel und Außendienst scheinen Nachholbedarf in Sachen betriebliche Gesundheitsförderung zu haben. Denn 51 Prozent der Befragten sagten, dass keine Maßnahmen angeboten werden. Grundsätzlich ist das Angebot gesundheitsfördernder Maßnahmen in kleineren und mittleren Betrieben deutlich begrenzter als in größeren Betrieben mit 250 oder mehr für Beschäftige.
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