ASR
Psychische Gefährdungsbeurteilung

Mehr Leistung durch weniger Stress

Seit dem Jahr 2013 ist die Psychische Gefährdungsbeurteilung gesetzlich vorgeschrieben. Dessen ungeachtet wird sie in vielen vor allem kleineren und mittleren Unternehmen nicht durchgeführt. Das ist zumindest das Ergebnis der jüngsten von DEKRA beauftragten forsa-Befragung

Nach dem Arbeitsschutzgesetz müssen Unternehmen die Arbeit so gestalten, dass Gefährdungen für Leben und Gesundheit – und damit letztlich auch für die Psyche – möglichst gering gehalten werden. Chronischer psychischer Stress kann sich dabei individuell sehr unterschiedlich auswirken. Zu den möglichen Folgen gehören Burn-out, Depression oder Rückenleiden, zudem wächst bei zu großem Stress auch die Wahrscheinlichkeit von Unfällen. Wie akut dieses Problem ist, zeigt unter anderem der AOK-Fehlzeitenreport 2022: Danach ist die Häufigkeit von Fehlzeiten aufgrund psychischer Erkrankungen zwischen 2012 und 2021 um 53,2 Prozent angestiegen.
Um bestmöglich vorzubeugen, sollen deshalb auch Psychische Gefährdungsbeurteilungen vorgenommen werden. Allerdings gaben gerade mal in etwa ein Viertel der Beschäftigten an, dass es eine solche Beurteilung in ihrem Betrieb gibt. Mehr als die Hälfte der Befragten gab an, dass es in ihrem Betrieb keine derartige Beurteilung gibt. Schlusslichter sind der Handel/Außendienst und Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitenden: Hier geben 71 und 81 Prozent der Beschäftigten an, dass keine Psychischen Gefährdungsbeurteilungen stattfinden. In Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden gehören sie dagegen eher zur Regel – zumindest laut Einschätzung von 38 Prozent der Beschäftigten.
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