Bergbaumaschinen
Prüfung und Zertifizierung von Bergbaumaschinen
Gemäß Maschinerichtlinie, ist eine Zertifizierung von Maschinen, welche im Anhang IV der Maschinenrichtlinie gelistet sind, gesetzlich vorgeschrieben.
Fullservice Paket mit
Funktionale Sicherheit nach EN 18849
Cyber Security

DEKRA prüft und zertifiziert folgende Bergbaumaschinen unter Berücksichtigung von Anhang IV der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
- Hydraulischen Schreitausbau, bestehend aus
- Stahlbau (EN 1804-1)
- Stempel und Zylinder (EN 1804-2)
- hydraulische Ventile und Steuerungen (EN 1804-3)
- elektrohydraulische Steuerungen
- Lokomotiven/Bremswagen
- Einschienenhängebahnen
- Schienenflurbahnen
Wir untersuchen Maschinen auch auf Übereinstimmung mit
- Richtlinien der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6, Bergbau und Energie in NRW
- Hersteller- oder Betreiberspezifikationen. Dazu führen wir
- Funktionstests
- Gebrauchseigenschaftstests
- Lebensdauertests
- Schadensuntersuchungen
- Gutachten und
- Überprüfungen der Dokumentation durch.
Sollten für Ihre Maschinen mehrere Europäische Richtlinien gelten, so können wir Ihnen diese Prüf- und Zertifizierleistung aus einer Hand anbieten, dies umfasst im Wesentlichen folgende Europäische Richtlinien
- Maschinen unter Berücksichtigung der Richtlinie 2006/42/EG
- Persönliche Schutzausrüstungen unter Berücksichtigung der PSA Verordnung (EU) 2016/425
- Geräte und Schutzsysteme in explosionsgefährdeten Bereichen unter Berücksichtigung der Richtlinie 2014/34/EU
- Elektromagnetische Verträglichkeit unter Berücksichtigung der Richtlinie 2004/108/EG
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