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FAQ Test Center TC-GRSYS

Häufig gestellte Fragen und Wissenswertes zum Betrieb des Test Center

Gasrückführungssysteme und automatische Überwachungseinrichtungen in Zapfsäulen sind gesetzlich vorgeschriebene Einrichtungen, die durch Hersteller in ganz Europa in Verkehr gebracht werden. Der Betrieb dieser Einrichtungen bedarf einer vorherigen Typengenehmigung. DEKRA Experten haben für Sie die interessantesten Fragen zur Zertifizierung beantwortet und zusammengefasst.

Mit der aktuellen Richtlinie 2014/99/EU wurde die bisherige Richtlinie 2009/126/EG über die Phase II der Benzindampf-Rückgewinnung beim Betanken von Kraftfahrzeugen an Tankstellen zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt geändert und ist in Europa rechtswirksam.

In Deutschland wurden die Europäischen Richtlinien im Rahmen der 21. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – 21. BImSchV in nationales Recht umgesetzt.

Tankstellen sind in Deutschland so zu errichten und zu betreiben, dass die beim Betanken von Fahrzeugen verdrängten Kraftstoffdämpfe nach dem Stand der Technik mittels Gasrückführungssystem aufgefangen und dem Lagertank der Tankstelle wieder zugeführt werden.

Eine Tankstelle in Deutschland darf nur betrieben werden, wenn der Hersteller für die verwendeten Gasrück- führungssysteme in Zapfsäulen bescheinigt hat, das sein System einen ermittelten Wirkungsgrad von 85% nicht unterschreitet. Diese Bescheinigung muss auf einer Typzulassung nach DIN EN 16321-1:2013-12 beruhen, die z.B. durch eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) erstellt wurde.

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