Sicheres Trinkwasser für mehr Gesundheit
Mit der Novellierung der TrinkwV vom 24.06.2023 sind die gesetzlichen Anforderungen für die Prüfung von Trinkwasseranlagen in Teilbereichen neu formuliert worden. Um Menschen vor den mitunter tödlichen Legionellen zu schützen, müssen die Betreiber von Warmwasserversorgungsanlagen regelmäßig im Abstand von einem bis drei Jahren Trinkwasseruntersuchungen durchführen lassen. Sind hierbei die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) definierten Werte überschritten, hat der Betreiber der Wasserversorgungsanlage unaufgefordert und unverzüglich eine Risikoabschätzung zu erstellen.
Die DEKRA Gefährdungsanalyse für Trinkwasseranlagen
Sollten bei Ihren Anlagen Legionellen festgestellt worden sein, unterstützen unsere Sachverständigen für Anlagentechnik und Hygiene Sie individuell bei der gemäß TrinkwV vorgeschriebenen Risikoabschätzung auf Grundlage der DIN EN 1988, VDI 6023, DVGW 551, Empfehlungen des Umweltbundesamt (UBA) und weiteren aktuellen Standards.
Zu unseren Leistungen gehören dabei:
- Ortsbesichtigung der Trinkwasseranlage
- Prüfung hinsichtlich der allgemein anerkannten Regeln der Technik (aaRdT)
- Ermittlung möglicher Ursachen der Legionellenbelastung
- Vorschläge für erforderliche Maßnahmen und deren Priorisierung
- Dokumentation in einem Gutachten
Über den folgenden Link erreichen Sie ein Anfrageformular, über welches Sie einfach und unverbindlich ein Angebot zur Erstellung einer Risikoabschätzung anfordern können: