Trinkwasseranlagen
Gefährdungsanalyse bei Legionellen-Kontaminationen
Als Immobilieneigentümer oder -verwalter tragen Sie die Verantwortung für die Wasserqualität in Ihren Gebäuden. Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) fordert bei Warmwasserbereitungsanlagen ab einer bestimmten Größe, das Trinkwasser regelmäßig auf Legionellen untersuchen zu lassen.
Die erste Untersuchung hierzu musste bis 31. Dezember 2013 abgeschlossen sein und ist seitdem regelmäßig, je nach Nutzung, im Abstand von 1-3 Jahren zu wiederholen. Werden hierbei Überschreitungen des Maßnahmenwertes festgestellt, hat der Betreiber unverzüglich Maßnahmen einzuleiten. Bei einer Legionellen-Kontamination unterstützt Sie DEKRA mit in Anlagentechnik und Hygiene erfahrenen Sachverständigen. Diese führen die in der TrinkwV vorgeschriebene Gefährdungsanalyse durch:
- Ortsbesichtigung der Trinkwasseranlage
- Prüfung hinsichtlich der allgemein anerkannten Regeln der Technik (aaRdT)
- Ermittlung möglicher Ursachen der Legionellenbelastungen
- Vorschläge für erforderliche Maßnahmen und deren Priorisierung
- Dokumentation in einem Gutachten
Unsere Sachverständigen sind hygienisch fachkundige Personen nach VDI/DVGW 6023 und damit die richtigen Ansprechpartner für alle Themen um den hygienegerechten und sicheren Betrieb Ihrer Trinkwasseranlage. Wir berücksichtigen über die TrinkwV hinaus die einschlägigen Anforderungen, wie DIN EN 1988, VDI/DVGW 6023, DVGW 551, Empfehlungen des Umweltbundesamt (UBA) etc., auf deren Basis wir Gutachten, Überprüfungen und Beurteilungen erstellen.