Bereiten Sie sich mit einer REACH Schulung, kompetenter Beratung – auch zu KKDIK oder UK-REACH – und einer umfassenden Analyse Ihres Status Quos optimal auf Ihre Zulassung die Registrierung vor.
Unsere Experten unterstützen Sie dank langjähriger Erfahrung pragmatisch und effizient bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflichten.
Ihre Vorteile unserer REACH Services:
- Sie profitieren von einer schnellen Analyse der erforderlichen Maßnahmen.
- Sie erhalten Beratung, Expositionsmessung und Analytik aus einer Hand.
- Sie stellen die Marktfähigkeit Ihrer Produkte sicher.
Regelungen für den europäischen Markzutritt
Neben der 2008 in Kraft getretenen EU-Chemikalienverordnung REACH sind Chemikalienhersteller gegebenenfalls auch dazu verpflichtet, der türkischen Verordnung KKDIK und der UK-REACH Verordnung nachzukommen, wenn in diese Länder geliefert wird.
Von der REACH Verordnung sind unterschiedliche Bereiche betroffen. Hersteller, welche selbst Chemikalien zur Eigennutzung oder zum Verkauf produzieren, müssen genauso wie Importeure chemischer Stoffe verschiedene Pflichten erfüllen. Intransparenter gestaltet sich hingegen die Rolle nachgeschalteter Anwender, da hier Unternehmen zum Teil gar nicht bewusst ist, mit welchen Stoffen sie arbeiten, in welchem Ausmaß dies geschieht bzw. welche Verpflichtungen sich in diesem Rahmen ergeben.
Verwandte Regelungen in Europa
Die türkische KKDIK-Verordnung ist eng an die EU REACH-Verordnung angelehnt, hat aber ihre eigenen Fristen. Das Registrierungsdossier muss bis zum 31.12.2023 eingereicht werden.
Mit dem Vollzug des Brexits und dem Ende des Übergangszeitraums tritt zudem in Großbritannien ein eigenes REACH-Gesetz in Kraft. Registrierungen nach EU-REACH verlieren dann ihre Gültigkeit. Britische Unternehmen müssen nach dem Ablauf von Übergangsfristen vollständige UK-REACH Registrierungen einreichen. Europäische Exporteure müssen einen UK-Alleinvertreter benennen, um auf dem britischen Markt agieren zu können.