Einstufung von Gefahrstoffen

CLP-konforme Klassifizierung und Notifizierung von chemischen Stoffen und Gemischen

Auf der Basis von Laborergebnissen werden Stoffe und Stoffgemische in Gefahrenklassen eingestuft, die eine realistische Beurteilung der Gefahr ermöglichen sollen. Diese GHS-Klassifizierung erfolgt in der EU nach der europäischen CLP-Verordnung („Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures“, 1272/2008/EG).
Wer Stoffe und Gemische in Verkehr bringt, die nach CLP-Einstufung als gefährlich eingestuft werden, muss dies spätestens einen Monat nach erstmaligem Inverkehrbringen der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) melden. Diese Pflicht zur Notifizierung gilt für jede juristisch selbstständige Unternehmenseinheit, unabhängig von bereits erfolgten Meldungen durch Mutter- oder Schwesterfirmen.

Ihre Vorteile

  • Alle Anforderungen werden effizient identifiziert.
  • Ihre Produkte sind compliant.
  • Sie können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.

Gefahrstoffe rechtskonform klassifizieren - DEKRA unterstützt bei der Einstufung

DEKRA unterstützt Sie bei der korrekten Klassifizierung und Notifizierung, sodass Sie rechtlich jederzeit auf der sicheren Seite sind. In der Regel erfolgt die CLP-Einstufung dabei anhand der verfügbaren physikalisch-chemischen, toxikologischen und ökotoxikologischen Daten. Alternativ können die physikalischen und chemischen Eigenschaften von Gefahrstoffen im DEKRA Labor für Umwelt- und Produktanalytik bestimmt werden.
  • CLP-Einstufung von Stoffen und Gemischen
  • Erstellung von Sicherheitsdatenblättern mit GHS-Klassifizierung
  • Unterstützung bei der internen Dokumentation (z. B. Betriebsanweisungen, Etiketten, Gefahrstoffverzeichnis)
  • Klassifizierung nach ADR, IMDG, IATA, AVV und WGK
  • Sachverständige Stellungnahmen zur Gefahrstoff- und Gefahrgut-Kennzeichnung
  • Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen
  • Laboranalytik
  • Notifizierung der Einstufung von Gefahrstoffen bei der ECHA
  • Mitarbeiterschulungen
Das GHS (Globally Harmonised System) und die CLP-Verordnung werden regelmäßig an den technischen Fortschritt angepasst. Dies geschieht durch sogenannte ATP (Adaption to technical Progress). Im Februar 2018 trat die 8. ATP in Kraft, darin wurden auch Vorgaben für die Einstufung geändert. Gefährliche Gemische wie beispielsweise oxidierende Flüssigkeiten und Stoffe mit Ätz- und Reizwirkung auf Augen und Haut sind von den Neuerungen der GHS-Klassifizierung betroffen. Hersteller, Formulierer oder Importeure chemischer Stoffe und Gemische sollten daher stets über die aktuell gültigen Vorschriften in der CLP-Verordnung informiert sein. Die DEKRA berät Sie bei Fragen zu den geltenden Vorschriften und Pflichten und unterstützt bei der CLP-Einstufung Ihrer Gefahrstoffe nach den neuesten Regelungen.

Warum DEKRA?

  • DEKRA berät seit über 30 Jahren Unternehmen zum Chemikalienrecht.
  • Bei uns erhalten Sie alle Leistungen aus einer Hand, Beratung und Analytik.
  • Wir helfen Ihnen, die Anforderungen pragmatisch und effizient zu erfüllen.

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