Gefahrstofflagerung

Gefahrstoffe sicher lagern unter Berücksichtigung der TRGS 510

Wer Gefahrstoffe im Betrieb einsetzt, lagert sie in der Regel auch – sei es zur Bereithaltung vor der Verwendung oder als Reststoffe danach. Aber auch Händler haben bisweilen große Mengen Gefahrstoffe in ihren Lagern, je nach Geschäftsausrichtung. Bei der Lagerung brennbarer Flüssigkeiten oder giftiger Chemikalien müssen verschiedene Richtlinien und Gesetze beachtet werden, um die Sicherheit von Mitarbeitern und Umwelt garantieren zu können.
Diese Produkte sind innerhalb der Gefahrstofflagerung besonders zu beachten:
  • Entzündbare Flüssigkeiten, wie z.B. alkoholhaltige Produkte
  • Aerosole und Druckgaspackungen, wie z.B. Sprühdosen
  • Brandfördernde Flüssigkeiten, wie z.B. Wasserstoffperoxid
  • Wassergefährdende Flüssigkeiten, wie z.B. Schmierstoffe und Altöl
  • Giftige Stoffe, wie z.B. Methanol
Bei der Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten, Gase oder toxischer Chemikalien sind komplexe Vorgaben hinsichtlich der Lagerräume und auch der Zusammenlagerung verschiedener Produkte zu beachten. Diese sind unter anderem in der TRGS 510 (Technische Regel für Gefahrstoffe) dokumentiert. Die TRGS 510 beinhaltet dabei neben Grundsätzen, Anwendungsbereichen und Schutzmaßnahmen ebenfalls Kleinmengenregelungen und Anforderungen an die Lagerorganisation. Spezielle Vorschriften sind dabei bei der Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten zu beachten, um hier einen zuverlässigen Brandschutz zu garantieren. Somit sorgt eine verlässliche Gefahrstofflagerung nicht nur für Umwelt- und Gesundheitsschutz sondern ebenfalls für ein sicheres Fortbestehen des eigenen Unternehmens.

Ihre Vorteile

  • Sichere Lagerung schützt vor Schäden.
  • Effiziente Umsetzung der Anforderungen gem. Gefahrstoff-Verordnung und TRGS 510.
  • Sie können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.

Wie hilft DEKRA?

DEKRA unterstützt Sie dabei, ihren Betrieb und ihr Lager sicher zu machen und wichtige Richtlinien wie die TRGS 510 einzuhalten. Darüber hinaus beraten unsere Experten Sie hinsichtlich der relevanten Regelungen des Wasserrechts, des Explosionsschutzes, der Löschwasserrückhaltung und weiterer Vorgaben. Auch Lagerbehälter müssen innerhalb der Gefahrstofflagerung spezielle Anforderungen erfüllen. Eine individuelle Beurteilung ist hierbei notwendig, um über die Form und Umsetzung entscheiden zu können. Unsere Experten prüfen anhand der zu lagernden Stoffe und Produkte, welche Punkte zu beachten sind und welche Maßnahmen getroffen werden sollten, damit Ihr Unternehmen und ihre Mitarbeiter sicher sind.

Warum DEKRA?

  • DEKRA berät seit über 30 Jahren Unternehmen zum Chemikalienrecht.
  • Bei uns erhalten Sie alle Leistungen aus einer Hand.
  • Wir helfen Ihnen, die Anforderungen pragmatisch und effizient zu erfüllen.

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