Prüfung von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern nach §14 der 42. BlmSchV
Ein hygienegerechter und sicherer Betrieb von Rückkühlsystemen mit offenem Wasserkreislauf ist unabdingbar, um die Gesundheit der Mitarbeitenden und die Umwelt schützen zu können. Deswegen sind Betreibende von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern nach dem 42. Bundes-Immissionsschutzgesetz (42. BImSchV) dazu verpflichtet, ihre Anlagen regelmäßig alle fünf Jahre, überprüfen zu lassen. Unsere anerkannten Sachverständigen begleiten Sie hier von Beginn an und unterstützen Sie, Ihren rechtlichen Pflichten nachzukommen.
Kosten sparen durch die frühzeitige Reaktion auf Risiken
Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider sicher betreiben
Rückkühlwerke, wie Verdunstungskühlanlagen und Kühltürme, leiten Wärme sicher ab und schützen Industrieanlagen verschiedenster Art. Genau wie wasserbasierte Nassabscheider zeichnen sie sich durch Effizienz und einen optimalen Ressourcenkreislauf aus. Um die Sicherheit von Beschäftigten und der Umwelt zu gewährleisten, müssen Anlagenbetreiber verschiedenen rechtlichen Pflichten unter anderem nach der 42. BImSchV nachkommen. Dazu gehören beispielsweise:
Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung unter Beteiligung einer hygienisch fachkundigen Person
Genaue Dokumentation anlagenrelevanter Daten in einem Betriebstagebuch
Regelmäßige interne oder externe Prüfung des hygienischen Zustands der Anlage
Wiederkehrende Prüfung in einem fünfjährigen Turnus durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige oder eine Inspektionsstelle Typ A
Unser Service
Unsere öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen unterstützen Sie ganzheitlich dabei, den Anforderungen nach dem 42. BImSchV nachzukommen. Dank ihrer Bestellung verfügen unsere Sachverständigen nachweislich über eine besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Eignung. Dadurch bieten wir eine sachgerechte Anlagenüberprüfung, die Mängel und Abweichungen nicht bloß auflistet, sondern Ihnen wertvolle Informationen zur hygienischen Relevanz an die Hand gibt. Nutzen Sie das Wissen und die Erfahrung, damit von Ihrer Anlage keine Gefahren ausgehen.
Darüber hinaus sind unsere Sachverständigen auch hygienisch fachkundige Personen nach VDI 2047 und auch damit die richtigen Ansprechpartner, wenn es um den hygienegerechten und sicheren Betrieb Ihrer Anlage geht. Wir berücksichtigen über die BImSchV hinaus die einschlägigen Anforderungen, wie VDI 2047, VDI 3679, BiozidV, GefStoffV, WHG etc., auf deren Basis wir Gutachten, Überprüfungen und Beurteilungen erstellen.