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Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme, Nassabscheider

Sachverständigenüberprüfung nach §14 der 42. BImSchV

Die Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern haben im Zuge der 42. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (42. BImSchV) neue Pflichten, um den hygienisch sicheren Betrieb zu gewährleisten.

Verdunstungskühlanlagen

Insbesondere müssen die Anlagen im bundeseinheitlichen Kataster KaVKA gemeldet und ihr hygienischer Zustand regelmäßig durch interne und externe Kontrollen geprüft werden. Außerdem sind die Anlagen wiederkehrend durch hierfür öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige oder eine Inspektionsstelle Typ A zu überprüfen.

Eine wichtige Anforderung der 42. BImSchV ist die im 5-jährigen Turnus erforderliche Überprüfung der Anlage durch einen externen Sachverständigen.

  • Neuanlagen sind 5 Jahre nach Inbetriebnahme zu prüfen
  • Bestandsanlagen sind gemäß der Tabelle der 42. BImSchV zu folgenden Terminen erstmals zu prüfen:

Inbetriebnahme vorerste Überprüfung bis
19. August 201119. August 2019
19. August 201319. August 2020
19. August 201519. August 2021
19. August 201719. August 2022

DEKRA prüft Ihre Anlage – bundesweit

Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen von DEKRA führen die Überprüfung gemäß 42. BImSchV durch. Dank ihrer Bestellung verfügen die DEKRA Sachverständigen nachweislich über eine besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Eignung. Dadurch bieten wir eine sachgerechte Anlagenüberprüfung, die Mängel und Abweichungen nicht bloß auflistet, sondern Ihnen wertvolle Informationen zur hygienischen Relevanz an die Hand gibt. Nutzen Sie das Wissen und die Erfahrung, damit von Ihrer Anlage keine Gefahren ausgehen.

Darüber hinaus sind unsere Sachverständigen auch hygienisch fachkundige Personen nach VDI 2047 und damit die richtigen Ansprechpartner, wenn es um den hygienegerechten und sicheren Betrieb Ihrer Anlage geht. Wir berücksichtigen über die BImSchV hinaus die einschlägigen Anforderungen, wie VDI 2047, VDI 3679, BiozidV, GefStoffV, WHG etc., auf deren Basis wir Gutachten, Überprüfungen und Beurteilungen erstellen.

Nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt mit uns auf!

Kontakt

Fachabteilung Industrie, Bau & Immobilien

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