Standorte DEKRA Automobil Labore
Unsere Laborstandorte zur Prüfung von Materialqualität und chemischer Sicherheit
Als neutraler und unabhängiger Analytikdienstleister unterstützt Sie DEKRA mit Analysen höchster Qualität und Sicherheit sowie verständlichen und aussagekräftigen DEKRA Prüfberichten - sicher, schnell und zuverlässig.
Nutzen Sie die modernen Prüflaboratorien bei Ihren firmeninternen Mess- und Analytiktätigkeiten im Rahmen von Qualitätssicherung, Forschung und Entwicklung, Wareneingangskontrollen oder im Bereich Umweltanalytik und Gesundheitsschutz.
DAkkS-Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018
Urkunde D-PL-11060-03-00
Schwerpunkte
- REACH-Schadstoffprüfung
- RoHS-Prüfung
- LFGB-Prüfung
- Schadstoffprüfung von Bedarfsgegenständen und Spielzeug
- Prüfung von Kerzen
- VOC-Emissionsprüfung von Kfz-Innenteilen
- Prüfung von Kfz-Reinigungs- und Pflegemitteln
- Rückstandsanalytik bei Schadensfällen
- Prüfung der technischen Sauberkeit von Bauteilen
- Prüfung von Technischen Textilien und Folien
- Umwelt- und Gefahrstoffanalytik
Entscheidungsregel bei Untersuchungsergebnissen in Grenzwertnähe (gültig für die Labore Stuttgart und Halle)
DAkkS-Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018
Urkunde D-PL-11060-03-00
Schwerpunkte
Entscheidungsregel bei Untersuchungsergebnissen in Grenzwertnähe (gültig für die Labore Stuttgart und Halle)
DAkkS-Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018
Urkunde D-PL-11060-02
Schwerpunkte
Entscheidungsregel bei Untersuchungsergebnissen in Grenzwertnähe
Die Norm DIN EN ISO/IEC 17025:2018 (Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien) enthält die Forderung, dass wann immer Prüfergebnisse für eine Konformitätsbewertung herangezogen werden, wir mit unseren Kundinnen und Kunden eine Entscheidungsregel vereinbaren müssen. Hiermit informieren wir Sie über die Anwendung der Entscheidungsregel im Labor Saarbrücken der DEKRA Automobil GmbH.
Bei Aussagen zur Konformität findet standardmäßig keine Berücksichtigung der Messunsicherheit statt und es wird die binäre Entscheidungsregel angewendet.
Die Anforderung gilt als erfüllt, wenn der Messwert innerhalb bzw. auf der Toleranzgrenze liegt. Bei Bildung eines Mittelwerts aus Einzelmesswerten wird Konformität nur bestätigt, wenn alle Einzelwerte innerhalb der Toleranz liegen. Gelten für die Einzel- und Mittelwerte unterschiedliche Toleranzen, wird die jeweils gültige Toleranz betrachtet. Andernfalls gilt die Anforderungen als nicht erfüllt.
Wünscht der Kunde eine Berücksichtigung der Messunsicherheit, so wird dies individuell mit ihm vor der Beauftragung vereinbart.
Akkreditierungs-Urkunde: D-PL-19941-02-00
Schwerpunkte
Entscheidungsregel bei Untersuchungsergebnissen in Grenzwertnähe (gültig für die Labore Stuttgart und Halle)
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