Schallimmissionsschutz bei geplanten und bestehenden Anlagen
Schallimmissionsschutz für Gewerbe, Straßen/Schienen, Sport & Freizeit

Für die Untersuchung und Bewertung der verschiedenen Lärmarten existieren eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen und Richtlinien mit den verschiedensten Anforderungen und (Immissions-)Richtwerten. Eine frühzeitige schalltechnische Beratung erhöht die Rechtssicherheit und schließt hohe Folgekosten für nachträgliche Lärmminderungsmaßnahmen aus. Als Betreiber einer Gewerbeanlage ist eine fundierte schalltechnische Untersuchung zur Absicherung des Planungs- und Genehmigungsprozesses unerlässlich. Als Kommune oder Baulastträger für Straßen- und Schienenwege bedürfen Sie der verlässlichen Mithilfe bei der Erstellung und schalltechnisch optimierten Kontingentierung von Bebauungsplänen. Oder liegt bereits ein Rechtsstreit vor? Wir unterstützen Sie mit gerichtsverwertbaren Gutachten.
Profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung unserer DEKRA Experten und unserer Zulassung als akkreditierte Messstelle nach §29 BImSchG.
Prognosen und Planungen:
- Bestimmung der zielorientierten Randbedingungen
- 3-D Modellbildung
- Ausbreitungsberechnung
Messung:
- Identifikation von Schallquellen
- Ermittlung von Lärmkatastern
- Vorbelastungs- und Abnahmemessung
- Nachmessung
Dienstleistungen im Detail
In der städtebaulichen Planung kann es aufgrund von verschiedenen Bedürfnissen und Umwelteinflüssen zu unterschiedlichsten Konfliktsituationen kommen. Das stellt eine Herausforderung an die Gemeinden dar diese im Vorfeld zu erkennen, zu vermeiden und zu beheben.
Im Rahmen der Bauleitplanung ermitteln wir die vorhandene oder zukünftige Geräuschsituation innerhalb und außerhalb des Plangebietes. Sofern notwendig, empfehlen wir zur Vermeidung von Lärmkonflikten individuelle Lösungen. Wir begleiten Planungen, indem wir in Form von schalltechnischen Untersuchungen die zukünftigen Geräuschsituationen darstellen, Textvorschläge für die Satzung und Begründung von Bebauungsplänen erarbeiten und darüber hinaus auch bei der Abwägung von Einwänden und Abstimmungen mit Aufsichtsbehörden beratend tätig sind.
Unsere Leistungen:
- Schallimmissionsprognosen inkl. Kontingentierungsberechnungen
- Schallpegelmessungen
- Textvorschläge für die Satzung und Begründung von Bebauungsplänen
- Abstimmungen mit den Aufsichtsbehörden
- Beratung bei der Abwägung von schalltechnisch relevanten Einwänden
Im Vorfeld von Baumaßnahmen werden Bautätigkeiten in akustisch relevante, zeitliche und örtliche zusammenhängende Bauphasen eingeteilt und anschließend mittels Prognoserechnung mögliche Lärmkonflikte identifiziert.
Diese lärmtechnische Situationsanalyse kann im Vorfeld einen echten Mehrwert für Bauherren, Bauunternehmer und Betriebe darstellen, um insbesondere Konflikte zu vermeiden und somit vor Baustillstand und finanziellen Schäden schützen.
Zusätzlich bieten wir eine messtechnische Bauüberwachung mit stichpunktartigen Messungen oder bei langanhaltenden Bauphasen ein Baulärmmonitoring inkl. Videoüberwachung.
Unsere Leistungen:
- Baulärmprognosen
- Baubegleitende Messungen
- Baulärmmonitoring
Der Straßenverkehrslärm zählt zu den größten Umweltproblemen in den Kommunen. Um die Belastung der Bevölkerung und die damit verbundenen Folgen zu mindern wurde die EU- Umgebungslärmrichtlinie geschaffen, die im Jahr 2005 in nationales Recht (§§47 a-f BImSchG) umgesetzt wurde. Damit wird den Kommunen ein Instrumentarium an die Hand gegeben, die Lärmbelastung zu senken und ruhige Gebiete vor weiterer Verlärmung zu schützen.
Unsere Leistungen:
- Kartierung nach den Vorgaben der 34.BImSchV
- Aufstellung von Maßnahmen-Kataloge zur Absenkung der Gesamtlärmbelastung
- Aufstellung von schalltechnischen Prioritätenlisten –
- Kosten-Nutzen-Analysen
- Durchführung von statistischen Auswertungen und Darstellungen
- Informationsvorbereitungen und Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen
Lärmschutzmaßnahmen haben auch Rückkopplungen auf die Verkehrs- und Luftreinhaltepläne. Hierzu bietet DEKRA auf Wunsch integrierte Untersuchungen sowie Messungen und Ausbreitungsberechnungen von Schadstoffen im Außenbereich an.
Lichtimmissionen in der Bauleitplanung
In der städtebaulichen Planung kann es aufgrund von verschiedenen Bedürfnissen und Umwelteinflüssen zu unterschiedlichen Konfliktsituationen kommen. Es stellt eine Herausforderung an die Gemeinden dar, diese im Vorfeld zu erkennen, zu vermeiden und zu beheben.
Im Rahmen der Bauleitplanung ermitteln wir Immissionskonflikte, die durch Lichtimmissionen verursacht werden, und empfehlen Lösungen zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen. Umweltkonflikte sind zum Beispiel bei der Planung von Sportplätzen mit Flutlichtanlagen, Ausfahrten von Betriebsgrundstücken, Straßen und Parkplatzbeleuchtung, Fassadenbeleuchtungen, beleuchteten Werbeträgern, Tankstellen, etc. möglich.
Unsere Leistungen:
- Immissionsprognosen
- Textvorschläge für die Satzung und Begründung von Bebauungsplänen
- Abstimmungen mit den Aufsichtsbehörden
- Beratung bei der Abwägung von Einwänden
Lichtimmissionen bei geplanten und bestehenden Anlagen
Bei geplanten Beleuchtungsanlagen können mittels Simulationsrechnungen die Beleuchtungsstärke und Leuchtdichte prognostiziert werden. Da Beleuchtungsanlagen unzulässige Nachteile und Belästigungen in der Nachbarschaft herbeiführen können, sind diese nach länderspezifischen Vorgaben zu beurteilen wie zum Beispiel gemäß den Hinweisen zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI). Somit können im Vorfeld Umweltkonflikte mit der Nachbarschaft und somit kostenintensive Umplanungen und Rechtsstreitigkeiten vermieden werden.
Bei bestehenden Beleuchtungsanlagen können durch Messungen an den maßgeblichen Immissionsorten unzulässige Blendungen und Raumaufhellungen festgestellt werden. Im Nachgang erarbeiten wir Minderungsmaßnahmen und Lösungsvorschläge mittels Prognose-Berechnungen.
Unsere Leistungen:
- Immissionsmessungen der Beleuchtungsstärke (Aufhellung) und der Leuchtdichte (Blendung) von Außenbeleuchtungsanlagen und Werbeanlagen
- Immissionsprognosen der Beleuchtungsstärke (Aufhellung) und der Leuchtdichte (Blendung) von Außenbeleuchtungsanlagen, Werbeanlagen und Kfz-Scheinwerfern (Lichtleitlinie LAI
- Ausarbeitung lichtimmissionsmindernder Maßnahmen
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