REACH-Schadstoffprüfungen
PAK-Analysen und weitere Schadstofftests zur EU Chemikalienverordnung
Gemäß Verordnung EG 1907/2006 (REACH) gelten für Erzeugnisse spezifische Stoffverbote aus Anhang 17 und Informationspflichten für SVHC-Stoffe (Art. 33, Art. 59). Von Bedeutung sind insbesondere PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) in Konsumgütern mit Hautkontakt.

Bei fehlender Datengrundlage oder zur Überprüfung von Konformitätserklärungen bieten wir Herstellern, Importeuren und Händlern akkreditierte Schadstoffanalysen an - abgestimmt auf Ihre Fragestellung, Artikel und Materialien. Fragestellungen zu SVHC-Stoffen können sich zudem beim Recycling von Kunststoffen ergeben.
Als Verunreinigung in Rohstoffen oder bei der Verarbeitung von Weichmacherölen und Industrie-Ruß können gerade PAK unbeabsichtigt in Erzeugnisse aus Gummi und Kunststoff gelangen. Auch zur Vergabe des GS-Zeichens sind PAK-Tests notwendig hinsichtlich material- und produktspezifischer Grenzwerte.
Leistungsspektrum Schadstoffanalytik:
- 8 PAK gem. Eintrag 50, Anhang 17, REACH
- 15 PAK gem. AfPS GS 2019:01 PAK (GS Zeichen)
- Schadstoffe mit Beschränkungen gem. Anh. 17, REACH
- SVHC Analytik (materialspezifische und risikobasierte Tests)
- Weitere Analysen und physikalisch-chemische Untersuchungen von Stoffen und Gemischen (Reinheit, Sicherheitsdatenblatt, Kennzeichnung)
- SCCP, PCP, HBCDD gemäß POP Verordnung (VO (EU) 2019/1021)
- US-amerikanische Anforderungen: CPSC, CPSIA, CP 65
- PBT Stoffe (5 Verbindungen, TSCA 6 (h), US-EPA)
- kundenspezifische Stoffverbotslisten
Weitere RoHS-Laboranalysen von elektronischen und elektrischen Komponenten und Geräten.
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