REACH-Prüfung zu Anhang 17 und SVHC Beschränkungen

PAK-Analysen und weitere Schadstofftests zur EU-Chemikalienverordnung

Die REACH Verordnung EG 1907/2006 soll eine bessere Kontrolle von gesundheits- und umweltschädlichen Chemikalien sicherstellen. Wir unterstützen Hersteller, Importeure und Händler mit akkreditierten Schadstoffprüfungen dabei, die strengen gesetzlichen Anforderungen für das Inverkehrbringen von Chemikalien im europäischen Markt zu erfüllen. Darüber hinaus prüfen wir für weitere internationale Märkte – wie zum Beispiel den US-Markt – und gemäß kundenspezifischer Stoffverbotslisten.
Sie möchten mehr zur REACH-Schadstoffprüfung erfahren? Unsere Sachverständigen sind für Sie da!

Höchste Anforderungen zum sicheren Umgang mit Chemikalien

Die REACH-Verordnung EG 1907/2006 verpflichtet Hersteller, Importeure, (Online-)Handel und Anwender, die Verantwortung für ihre eingesetzten Chemikalien zu übernehmen. Von der obligatorischen Registrierung mit detaillierten Stoffkenndaten über eine Risikobewertung bis zur verpflichtenden Verbraucherinformation müssen zahlreiche Anforderungen erfüllt werden, bevor Chemikalien in Europa in Verkehr gebracht werden dürfen. Darüber hinaus gelten für Erzeugnisse spezifische Stoffverbote (Anhang XVII) und besondere Informationspflichten für SVHC-Stoffe (Art. 33, Art. 59) sowie insbesondere PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) in Konsumgütern mit Hautkontakt.

Vollständige REACH Compliance dank akkreditierter Schadstoffanalysen

Die DEKRA Sachverständigen unterstützen Sie im Labor für Produkt- und Umweltanalytik mit akkreditierten Schadstoffanalysen, der Ermittlung fehlender Daten sowie der Überprüfung von Konformitätserklärungen – abgestimmt auf Ihre Fragestellung, Artikel und Materialien. Individuelle Fragestellungen können sich zum Beispiel zu SVHC-Stoffen beim Recycling von Kunststoffen oder zu PAK ergeben, die als Verunreinigung in Rohstoffen oder bei der Verarbeitung von Weichmacherölen und Industrie-Ruß unbeabsichtigt in Erzeugnisse aus Gummi und Kunststoff gelangen. Auch zur Vergabe des GS-Zeichens sind PAK-Tests zur Einhaltung material- und produktspezifischer Grenzwerte notwendig.

Unser Leistungsspektrum Schadstoffanalytik

  • 8 PAK gemäß Eintrag 50, Anhang 17, REACH
  • 15 PAK gemäß AfPS GS 2019:01 PAK (GS Zeichen)
  • PFAS / PFCA gemäß Anhang 17, REACH und US-Anforderungen (TSCA)
  • Schadstoffe mit Beschränkungen gemäß Anhang 17, REACH
  • SVHC Analytik (materialspezifische und risikobasierte Tests)
  • Nickelabgabe, Blei, Cadmium
  • Weitere Analysen und physikalisch-chemische Untersuchungen von Stoffen und Gemischen (Reinheit, Sicherheitsdatenblatt, Kennzeichnung)
  • SCCP/MCCP, PCP, HBCDD gemäß POP Verordnung (VO (EU) 2019/1021)
  • US-amerikanische Anforderungen: CPSC, CPSIA, CP 65
  • PBT Stoffe (5 Verbindungen, TSCA 6 (h), US-EPA)
  • Kundenspezifische Stoffverbotslisten
  • Schadstofftests und Fingerprint-Analysen von Recyclaten (Regranulat, Flakes, Mahlgut)
  • Schadstoffanalysen und VOC-Emissionstests von Baumaterialien, Bauprodukten, Fußbodenbelägen und bauchemischen Produkten
Weitere RoHS-Laboranalysen von elektronischen und elektrischen Komponenten und Geräten.

DEKRA – Ihr Partner für umfassende REACH Compliance

  • Interdisziplinäres Prüfspektrum rund um chemische Sicherheit und Materialqualität
  • DIN EN ISO/IEC 17025-akkreditierte Labore der DEKRA Automobil GmbH in Deutschland in Bretten, Halle, Saarbrücken und Stuttgart
  • Weltweites DEKRA Labornetzwerk mit einer Vielzahl an Prüf- und Zertifizierungsmöglichkeiten
Kontakt & Laboradresse
DEKRA Automobil GmbH

Handwerkstr. 17

70565 Stuttgart

Labor für Umwelt- und Produktanalytik

+49​.711​.7861-4160 testlab@​dekra​.com
DEKRA Automobil GmbH

Magdeburger Chaussee 60

06118 Halle

Labor für Umwelt- und Produktanalytik

+49​.345​.52359-800 testlab@​dekra​.com