Schadstoffprüfung von Bedarfsgegenständen und Spielzeug
Schadstoffprüfungen nach EU-Spielzeugrichtlinie
DEKRA untersucht für Sie eine große Vielfalt an Bedarfsgegenständen auf Schadstoffe und Verkehrsfähigkeit. Als Hersteller, Händler oder Importeur haben Sie damit umfassende Möglichkeiten, Ihre Produktqualität zu sichern: bei Erstbemusterungen, Wareneingangskontrollen und im Rahmen Ihrer fortlaufenden Qualitätssicherung.
Unser akkreditiertes Prüfspektrum umfasst Anforderungen nach der Bedarfsgegenständeverordnung (BedGgstV), EU-Spielzeugrichtlinie (2009/48/EG), sowie produktspezifischen Anforderungen. Darüber hinaus bieten wir Untersuchungen auf Stoffe gemäß internationaler chemischer Sicherheitsanforderungen an.
Diese Produktgruppen prüfen wir für Sie:
- Spielzeug
- Baby- und Kleinkindartikel
- Musikinstrumente
- Deko- und Werbeartikel
- Textilien, Lederwaren, Schuhe, Schmuck und Accessoires
Unsere Prüf- und Analytikdienstleistungen umfassen:
- Migration bestimmter Elemente EN 71-3
- Organisch-chemische Verbindungen EN 71-9
- Farbechtheit
- Azofarbstoffe
- Speichel- und Schweißechtheit DIN 53160
- AfPS GS 2014:01 PAK und AfPS GS 2019:01 PAK
- Weichmacher (Phthalate)
- Flammschutzmittel
- EN 143502 Artikel für flüssige Kindernahrung
- EN 14372 Besteck und Geschirr für Säuglinge und Kleinkinder
- EN 12586 Schnullerhalter
- Bisphenol-A (BPA)
- Prüfungen nach CPSC-Standards (CPSIA / ASTM F963)
- Nickellässigkeit nach EN 1811
Wir freuen uns über Ihr Interesse an unseren Labordienstleistungen.
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