Frau hält einen Vortrag vor Publikum
Unterweisung

Potenziale bei der Unterweisung

Die gesetzlichen Sicherheitsvorschriften sind einem Großteil der Befragten zumindest teilweise bekannt – das zeigen die forsa-Daten wie schon bei Befragungen in den Vorjahren. Besorgniserregend bleibt nach Ansicht der DEKRA Experten jedoch, dass diese Vorschriften nicht konsequent von allen Mitarbeitenden und Vorgesetzten eingehalten werden. Besonders in der Durchführung von Schulungen zum Arbeits- und Brandschutz besteht weiterhin Optimierungsbedarf.

Gesunde Mitarbeitende, sichere Anlagen und Prozesse sowie eine transparente Arbeitsschutzorganisation sind das Kapital von Unternehmen. Zum Schutz der Mitarbeiter gibt es zudem zahlreiche staatliche Vorschriften und Gesetze, die Unternehmen zur Einhaltung bestimmter Maßnahmen verpflichten.
Ein zentraler Aspekt ist die regelmäßige Unterweisung der Mitarbeitenden: Unterweisungen sollen sicherstellen, dass sich Beschäftigte sowohl im Arbeitsalltag als auch in Gefahrensituationen richtig verhalten. Laut berufsgenossenschaftlichem Regelwerk (DGUV Vorschrift 1 § 4) sind Unternehmen verpflichtet, ihre Mitarbeitenden mindestens einmal jährlich in Arbeitsschutzthemen zu unterweisen.

Jährliche Unterweisung ist Vorschrift

Was deren Ausmaß anbelangt, sind gegenüber den beiden letzten DEKRA Befragungen durch forsa kaum Veränderungen festzustellen. Bei knapp drei Viertel der Befragten (73 Prozent) finden solche Unterweisungen in regelmäßigen Abständen statt. Bei 16 Prozent gibt es sie zwar grundsätzlich, aber nur unregelmäßig (9 Prozent) oder nur einmalig (5 Prozent). Immerhin bei 9 Prozent der Befragten werden gar keine derartigen Unterweisungen durchgeführt. Bei der Unterweisungsquote liegen Unternehmen und Betriebe in den Bereichen Bau, Handwerk, Industrie und Lager/Logistik vorne.
Die Befragung zeigt darüber hinaus, dass die Durchführung der Unterweisungen stark von der jeweiligen Firmengröße abhängt.
Während in Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden die Unterweisungen zu 87 Prozent regelmäßig erfolgen, ist dies in kleineren Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten nur zu 45 Prozent der Fall. Besonders alarmierend: In Betrieben mit weniger als 50 Mitarbeitenden finden nach Angaben von 24 Prozent der Befragten gar keine Unterweisungen statt. Hier ist also noch viel Luft nach oben.
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