Leasingrückgabe: Gebrauchsspur oder schon Beschädigung?

Author: Thorsten Rienth

30. Apr. 2025 Fahrzeugprüfung

Gewerblich wie privat – Fahrzeugleasing ist in den vergangenen Jahren immer beliebter geworden. Doch am Ende der Laufzeit kommt es häufig zu Meinungsverschiedenheiten. Warum neutrale Dritte wie DEKRA für beide Seiten wichtig sind.

Der Mann kommt von der Rückgabe seines Leasing-Fahrzeugs zurück nach Hause und macht seinem Ärger im Internet Luft. 1.456,89 Euro hätte ihm sein Autohändler gerade in Rechnung gestellt, schimpft er in einem Auto-Forum – „netto“, wohlgemerkt. „An der Heckstoßstange ist eine minimale Delle, die mit bloßem Auge nicht zu sehen ist“, schreibt er im Internet. Ansonsten hätte er das Fahrzeug „in einem überdurchschnittlich guten Gesamtzustand zurückgegeben“. Die Perspektive des Leasinggebers ist offenbar eine ganz andere. Die gesamte Stoßstange müsse ausgetauscht und lackiert werden. Ein kostengünstiges „Smart Repair“ sei aufgrund der in der Stoßstange verbauten Assistenzsysteme nicht erlaubt.

Normale Gebrauchsspuren von Leasingraten abgedeckt

Michael Tziatzios, Leiter Gebrauchtwagenmanagement bei DEKRA Automobil GmbH, kennt solche Kontroversen gut. „Geht es um den Fahrzeugwertverlust während der Nutzungsdauer, kommt es am Ende der Leasinglaufzeit häufig zu Meinungsverschiedenheiten.“ Der Knackpunkt neben dem „normalen“ Wertverlust aufgrund von Nutzungsdauer und Kilometerstand: „Welche Mängel sind als Schaden und damit beim Fahrzeugrestwert wertmindernd zu berücksichtigen? Und welche ‚Schäden‘ gelten als normale Gebrauchsspuren und sind daher bereits durch die Leasingraten abgedeckt?“
Die Bewertungskriterien, die auf dem Markt angewandt werden, tragen zur Verunsicherung bei. „Unterschiedliche Bewertungskriterien führen natürlich am Ende auch zu unterschiedlichen Ergebnissen“, sagt Tziatzios. „Leasing-Schadenkataloge stellen Schäden oft nur exemplarisch dar. Das macht es für Laien schwierig, reale Schäden korrekt zuzuordnen.“ Um spätere Streitigkeiten schon im Vorfeld zu vermeiden, seien aber klare Kriterien wichtig.

DEKRA Schadenkatalog: Hilfestellung für Leasingnehmer und Leasinggeber

Solch klare Kriterien sind beispielsweise im DEKRA Schadenkatalog festgelegt. Auf knapp 30 Seiten und mit Unterstützung zahlreicher Fotobeispiele sorgt er für Transparenz bei der Rücknahme von Gebrauchtfahrzeugen. Der Katalog steht online zur Verfügung (Link: https://dekraprod-media.e-spirit.cloud/578b2cd5-7629-485e-a4b6-6c4e73f71231/media/dekra-b2b-schadenkatalog-fair-return-pkw.pdf).
„Mit seinen aussagekräftigen Beispielen hilft er, Beschädigungen, Mängel oder Gebrauchsspuren präzise beurteilen zu können. Egal, ob gewerblich oder privat genutztes Fahrzeug – Leasingnehmer und Leasinggeber bekommen mit dem Katalog eine einheitliche und faire Bewertungsplattform, erklärt DEKRA Experte Tziatzios. Natürlich könnten die Gutachter dem obligatorischen Zustandsbericht bei der Leasingrückgabe auch einen kundenspezifischen Schadenkatalog zugrunde legen. „Wichtig ist, dass der geltende Katalog zur Vertragsunterzeichnung definiert wurde und auch für beide Seiten einsehbar war.“
Ihre Glaubwürdigkeit bei der Einordnung des Fahrzeugzustands anhand der Kriterien des zugrunde liegenden Katalogs verdanken die Gutachter fundierten Kenntnissen und Qualifikationen. „Jeder unserer DEKRA Sachverständigen hat eine umfassende Grundausbildung durchlaufen“, erläutert Tziatzios. „Darüber hinaus besteht eine jährliche interne Fortbildungspflicht. Wir stehen für Sicherheit und Objektivität – und das leben auch unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.“

Wann macht eine Vorabbegutachtung des Leasingfahrzeugs Sinn?

Ob die Erstellung eines Zustandsberichts bereits vor der Rückgabe sinnvoll ist? Tziatzios differenziert: „Das hängt vom Fahrzeugzustand ab.“ Ohne Beschädigungen oder sonstige Mängel sei ein Vorabbericht verzichtbar. „Liegen jedoch Mängel vor und ist sich der Leasingnehmer nicht sicher, ob der Leasinggeber sie noch akzeptieren wird, macht der Zustandsbericht absolut Sinn.“ Auch bei einer weiteren Abwägung kann eine Vorabbegutachtung wertvolle Hilfestellung leisten. „Zum Beispiel, ob sich eine – eventuell über die Teilkaskoversicherung abgewickelte – Reparatur vor der Rückgabe lohnt, oder eher die nachträgliche Begleichung des Minderwerts.“
Aber nicht nur bereits kleine Dellen oder Kratzer können beim Fahrzeugleasing ärgerliche Zusatzkosten verursachen. Es lohnt sich, während des Nutzungszeitraums auch gut auf die mitgelieferte Grundausstattung zu achten. „Fehlteile können zu unerwartet hohen Kosten führen“, weiß Tziatzios. „Zum Beispiel, wenn wegen eines verlorenen Fahrzeugschlüssels ein Austausch der Schließanlage nötig wird.“
DEKRA Fair Return: Minderwertgutachten bei Leasingrückgabe
Mit DEKRA Fair Return können Sie vor der Leasingrückgabe einen Zustandsbericht über Ihr Fahrzeug erstellen lassen. Dazu führen die Sachverständigen von DEKRA eine kritische Sichtprüfung von Innen-, Motor- und Kofferraum sowie der Karosserie durch. Sie kontrollieren auch die Unterseite mit Fahrwerk, überprüfen die Funktion von Ausstattungsteilen und unternehmen eine kurze Fahrprobe. Der anschließend erstellte Zustandsbericht ist weitgehend mit einer Bewertung vergleichbar, allerdings weist er nur die Minderwerte aus. DEKRA Fair Return gibt es auch für Geschäftskunden.