Neue EBA-Leitlinien zu ESG-Risiken

09. Dez. 2025 Nachhaltigkeit

Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Die European Banking Authority (EBA) hat im Rahmen des Artikels 16 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 neue Leitlinien zum Management von Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken (ESG-Risiken) veröffentlicht (EBA/GL/2025/01).

Diese Leitlinien verpflichten zuständige Behörden und Finanzinstitute, ESG-Risiken systematisch in ihr Risikomanagement zu integrieren. Sie treten am 11. Januar 2026 in Kraft, für kleine und nicht komplexe Institute (SNCI) ein Jahr später – ab 11. Januar 2027.

Was bedeutet das für Banken und für Unternehmen?

Banken müssen künftig ESG-Risiken in ihrem Kredit- und Investitionsportfolio aktiv managen. Damit verbunden ist eine stärkere Ausrichtung auf nachhaltige Finanzierungen, darunter green loans und sustainability-linked loans, bei denen die Kreditkonditionen zunehmend an ESG-Kriterien und messbare Nachhaltigkeitsleistungen gekoppelt werden.
Dafür benötigen Finanzinstitute umfassende und verlässliche Nachhaltigkeitsdaten zu Umwelt, Sozial- und Governance-Themen von ihren Geschäftspartnern – also auch von Unternehmen, die Kredite aufnehmen oder Finanzierungen beantragen.
Diese ESG-Daten stammen beispielsweise aus internen und externen Quellen wie:
  • ESRS-Berichten großer, CSRD-berichtspflichtiger Unternehmen,
  • VSME-Berichten freiwillig berichtender KMU,
  • sowie Nachhaltigkeitsratings, wie EcoVadis.
Auch wenn viele Unternehmen durch die angepassten Schwellenwerte im Omnibusverfahren künftig wahrscheinlich nicht mehr direkt unter die CSRD-Berichtspflicht fallen, werden sie über Banken und Investoren weiterhin gefordert sein, Nachhaltigkeitsinformationen offenzulegen.
Dabei werden Finanzinstitute ESG-Informationen zu folgenden Themen eingeholt:
UmweltSozialesGovernance

• Klimarisikoanalysen und
Transitionspläne
• Energie- und
Wasserverbrauch
• Treibhausgasbilanz und Dekarbonisierungsstrategie
• Finanzielle Auswirkungen
umweltbezogener Chancen
und Risiken

• Wesentliche negative Auswirkungen
auf Beschäftigte, Beschäftigte in der
Wertschöpfungskette, Gemeinschaften
und Verbraucher
• Maßnahmen zur Vermeidung und
Behebung dieser Risiken

Ausrichtung auf internationale Leitlinien wie:
• OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
• UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte
• ILO-Kernarbeitsnormen
Diese inhaltlichen Anforderungen können beispielsweise durch eine Nachhaltigkeitsberichterstattung nach dem VSME-Standard abgedeckt werden:

Wie Unternehmen sich nun vorbereiten können:

1. Status-Quo erfassen: Prüfen Sie, welche Umwelt-, Sozial- und Governance-Informationen bereits in Ihrem Unternehmen vorliegen.
2. Lücken identifizieren: Bestimmen Sie, welche Kennzahlen oder Strategien fehlen, die für Banken oder weitere Stakeholder relevant sind.
3. Prozesse implementieren: Legen Sie Verantwortlichkeiten für fehlende Themen fest und etablieren Sie Prozesse zur Datenerhebung.
4. VSME-Bericht erstellen: Nutzen Sie den Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs (VSME), um Ihre ESG-Daten strukturiert und vergleichbar aufzubereiten.

ESG-Anfragen in einen Wettbewerbsvorteil verwandeln

Die neuen EBA-Leitlinien machen ESG-Daten zu einem zentralen Bestandteil im Finanzwesen. Unternehmen, die frühzeitig auf transparente Nachhaltigkeitsberichterstattung, z.B. nach dem VSME-Standard setzen, schaffen Vertrauen, sichern sich bessere Konditionen für grüne Kredite und ESG-linked loans und positionieren sich erfolgreich im nachhaltigen Wirtschaftsumfeld der Zukunft.
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DEKRA unterstützt Sie bei der VSME Nachhaltigkeitsberichterstattung und – sofern sich Handlungsbedarfe im Umweltbereich zeigen – auch bei der CO2-Bilanzierung , der Entwicklung einer Dekarbonisierungsstrategie oder der Durchführung einer Klimarisikoanalyse .